Corona: Minijob-Zentrale unterstützt Arbeitgeber erneut durch vereinfachte Stundung
Die Minijob-Zentrale unterstützt Arbeitgeber, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, auch weiterhin. Sie können daher eine Stundung beziehungsweise einen Zahlungsaufschub der Beiträge für die Monate Februar bis April 2022 bei der Minijob-Zentrale beantragen. In diesem Beitrag erklären wir, wie diese erleichterte Stundung funktioniert.
Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten
Immer noch haben viele Arbeitgeber mit den Konsequenzen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Erkrankte oder unter Quarantäne stehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihrer Arbeit nicht nachkommen und stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Der Arbeitsausfall muss kompensiert und gegebenenfalls neue Arbeitnehmer eingestellt werden. Durch erhöhte Personalkosten und Gewinneinbuße geraten Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten und können ihre Beiträge zur Sozialversicherung nicht oder nicht in voller Höhe zahlen.
Minijob-Zentrale bietet erleichtertes Stundungsverfahren
Aus diesem Grund können Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale eine Stundung beziehungsweise einen Zahlungsaufschub der Beiträge für die Beitragsmonate Februar bis April 2022 beantragen.
Die gestundeten Beiträge müssen Arbeitgeber dann spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Mai 2022 nachentrichten, die am 27. Mai 2022 fällig werden.
Voraussetzung für die Gewährung einer Stundungsvereinbarung ist, dass Arbeitgeber alle zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Hilfen beantragt haben oder zeitnah beantragen werden – insbesondere die Überbrückungshilfe III Plus und IV. Diese Hilfen sind vorrangig für die Erfüllung von Beitragszahlungsverpflichtungen zu nutzen.
Gut zu wissen: Auch bereits bestehende Vereinbarungen über Ratenzahlungen aus den vergangenen Monaten, die aufgrund fehlender Liquidität nicht oder nicht vollständig erfüllt werden konnten, können an die aktuelle Situation angepasst werden.
So beantragen Arbeitgeber die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Stundung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für die Beschäftigungsmonate bis April 2022 erfolgt im vereinfachten Verfahren mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars.
Den entsprechenden Antrag finden Minijob-Arbeitgeber auf unserer Homepage minijob-zentrale.de – Stundungsantrag. Dort kann der Antrag auf Stundung heruntergeladen und online ausgefüllt werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Anschließend besteht die Möglichkeit, den Antrag über unser Kontaktformular an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dazu geben Arbeitgeber ihre Daten an, wählen als Betreff Stundung aus und fügen den Antrag als Anhang bei.
Wie sieht es aus als Mitarbeiter als Minijober in der Behindertenbeförderung mit dem Mindestlohn. Wird bei uns nur nach Tour bezahlt nicht nach Stunden. Haben Angst vor einer Kündigung, wenn wir sagen vorgehen wollen.
Hallo Angelika Roth,
die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Weitere Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie ebenso beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Mindestlohn-Hotline 030 60 28 00 28 oder im Internet auf http://www.bmas.de/Mindestlohn.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde mich mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roth