Auch bei einem Minijob wird die Höhe des Arbeitsentgelts zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgelegt und im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, ist er verpflichtet, ihm spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen.