Minijobber sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und profitieren dadurch vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung. Falls sie darauf verzichten wollen, können sich Minijobber jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wir erklären, was Arbeitgeber von Minijobbern in diesem Fall beachten müssen und warum es sich Minijobber gut überlegen sollten, diesen Schritt zu gehen.
Der Minijobber verzichtet mit der Befreiung auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung
Lässt sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfällt sein Eigenanteil von 3,6 Prozent. Dadurch gehen dem Minijobber jedoch Leistungen der Rentenversicherung verloren.
Ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit kann der Minijobber von zahlreichen Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Rentenversicherung bei Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen die Kosten für eine Kur übernimmt oder im Falle von Erwerbminderung bereits vor der gesetzlichen Altersrente mit 67 eine Rente zahlt.
Wichtig: Die Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte gut überlegt sein, denn sie ist für die gesamte Dauer des Minijobs bindend.