Für die Zahlung von Beiträgen und die Übermittlung der Beitragsnachweise gibt es in der Sozialversicherung feste Termine. Dies gilt auch für die Arbeitgeber von gewerblichen Minijobbern. So sind zum Beispiel die gesamten Abgaben für Minijobber spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem der Minijobber die Beschäftigung ausübt. Damit die Beitragsnachweise noch rechtzeitig verarbeitet werden können, müssen uns diese spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen.
Für das Jahr 2019 ergeben sich daraus die folgenden Fälligkeits- und Übermittlungstermine:

Fälligkeitstermine von Beiträgen und Termine für die Übermittlung von Beiträgen im Jahr 2019
Weitere Infos zu den Beitragsfälligkeiten gibt es auch auf unserer Website.
Unser mobiler Service: So vergessen Sie keinen Termin
Beschäftigen Sie auch Minijobber und wollen keinen Termin für das Einreichen der Beitragsnachweise und die Fälligkeit von Beiträgen verpassen? Dann nutzen Sie unseren Service: Laden Sie sich die monatlichen Beitragsfälligkeiten einfach auf das Smartphone oder Tablet. Auf unserer Website haben wir eine ICS-Datei zum kostenlosen Download bereitgestellt, die sowohl für das Betriebssystem iOS als auch für Android geeignet ist.
So können Sie die Termine auf Ihr Smartphone oder Tablet importieren: