Zuletzt aktualisiert am 20. Mai 2020
Steuern sparen mit Haushaltsjobs
Haushalte, die unter anderem über die Haushaltsjob-Boerse eine Putzhilfe, einen Gärtner oder eine Betreuungsperson für Familienangehörige gefunden haben, können die Aufwendungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld absetzen.
Der Steuervorteil
Der Gesetzgeber fördert Privathaushalte, die haushaltsnahe Tätigkeiten von Minijobbern durchführen lassen, steuerlich. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der gesamten Aufwendungen (Arbeitsentgelt und Abgaben), maximal jedoch 510 Euro, als Minderungsbetrag bei der Steuerschuld an. Da die von den Privathaushalten an die Minijob-Zentrale zu zahlenden Abgaben nur 14,9 Prozent betragen, kann sich durch die steuerliche Vergünstigung ein echtes Plus ergeben. Die Kosten für haushaltsnahe Tätigkeiten sind in der Steuererklärung im Mittelteil der Seite 3 des Mantelbogens einzutragen.
Ein Beispiel:
174,53 Euro mehr in der Haushaltskasse – wie das geht:
Zum 1. Januar 2016 stellte Herr Winter eine Putzhilfe für seinen Haushalt ein. Die Haushaltshilfe ist gesetzlich krankenversichert und in dem Minijob nicht rentenversicherungspflichtig. Der Monatsverdienst beträgt regelmäßig 180 Euro.
Herrn Winters Ausgaben sind:
- Jahresverdienst der Haushaltshilfe: 2.160 Euro
- Abgaben an die Minijob-Zentrale: 321,84 Euro (14,9 Prozent vom Jahresverdienst)
Die Einkommensteuer ermäßigt sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung um:
- 20 Prozent der Gesamtkosten von 2.482,84 Euro (Verdienst + Abgaben): 496,37 Euro
Die Summe der Steuerersparnis übersteigt den Betrag, den der Privathaushalt für die Haushaltshilfe an die Minijob-Zentrale zu zahlen hat, um 174,53 Euro (496,37 Euro abzüglich 321,84 Euro).
Nachweis für das Finanzamt
Durch die Anmeldung des Minijobbers erhält der Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale nach Ablauf des Kalenderjahres eine Bescheinigung über die Höhe des im gesamten Vorjahr an den Arbeitnehmer gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben.
Unser Erklärflim zur Steuerersparnis bei Haushaltsjobs:
[youtube https://www.youtube.com/watch?v=IFau_C3vUPI&w=560&h=315]
Ich habe unseren Hausmeister der WEG unter der Betriebsnummer 21058183 angemeldet. Sie schreiben hier, dass eine Jahresmeldung nicht erforderlich sei. Dennoch werde ich jedes Jahr angeschieben, damit ich die Jahresmeldung abgebe. Habe ich unseren Hausmeister falsch angemeldet? Wie kann ich das ändern?
Guten Tag Herr Funk,
bei der Anmeldung eines Hausmeisters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt es sich um einen Minijob im gewerblichen Bereich. Bei Minijobs in diesem Bereich muss der Arbeitgeber immer für das vergangene Kalenderjahr eine Jahresmeldung erstellen, wenn der Arbeitnehmer über den Jahreswechsel weiter beschäftigt wird.
Bei Minijobs im privaten Haushalt übernimmt die Minijob-Zentrale diese Arbeitgeberpflicht, da für diesen Kundenkreis ein vereinfachtes Verfahren – das Haushaltsscheckverfahren – angeboten wird.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo! Ich habe gerade gelesen, dass die BG-Meldung durch Sie erfolgt. Muss ich denn eine Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale abgeben?
Hallo Ic27127,
als Arbeitgeber eines Minijobbers im Privathaushalt müssen Sie keine Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale abgeben. Sie brauchen sich nur um die An- und Abmeldung Ihres Minijobbers kümmern.
Die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen wir für Sie. Den einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag ziehen wir zweimal im Jahr zusammen mit den übrigen Abgaben ein und leiten diesen an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wunderbar wäre es, wenn man eine Hilfe über Iht Haus gefunden gat, dass diese dann gleich angeödet ist und das doch aufwändige Verfahren fehlt.
elke Friedel
Hallo Frau Friedel,
die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale geht einfach und schnell. Sie brauchen nur den sogenannten Haushaltsscheck, ein einseitiges Formular, ausfüllen. Hierauf werden die Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sowie der Beschäftigungsbeginn und das monatliche Arbeitsentgelt eingetragen.
Die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung übernehmen wir dann für Sie.
Den Haushaltsscheck finden Sie als PDF-Datei im Download-Center auf unserer Homepage: https://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/2_Formulare_und_Antraege/2_privathaushalte/haushaltsscheck_19904_version_07.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Alternativ können Sie die Anmeldung auch online, mit einer Schritt für Schritt Anleitung, vornehmen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/05_hhs_online/secure/InhaltsNav_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale