Zuletzt aktualisiert am 19. August 2020
Riester-Rente: Auch Minijobber können die staatliche Förderung erhalten!
Auch Minijobber haben die Möglichkeit zu riestern und für das Alter vorzusorgen. Wie Minijobber die Riester-Förderung nutzen können, erklären wir in diesem Beitrag.
Wie hoch ist die Riester-Förderung?
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die jährlich mit staatlichen Zulagen gefördert wird. Versicherte erhalten eine jährliche Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Die Höhe der Zulagen beträgt aktuell:
- Grundzulage 175 Euro pro Jahr
- Kinderzulage 185 Euro pro Jahr für jedes vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind
bzw. 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind
Bei Elternpaaren, die miteinander verheiratet sind und nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Nur auf Antrag der Mutter und des Vaters kann die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.
Ausführliche Informationen zur Riester-Förderung finden Sie bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Eigene Rentenversicherungsbeiträge des Minijobbers sind Voraussetzung für die Riester-Förderung
Damit Minijobber die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen können, müssen sie rentenversicherungspflichtig sein. Sie dürfen also nicht von der Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Gebrauch machen.
Rentenversicherungspflichtige Minijobber beteiligen sich aktuell mit einem Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent (bei Minijobbern in Privathaushalten 13,6 Prozent) ihres Verdienstes an den Rentenversicherungsbeiträgen. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro entspricht das 16,20 Euro. Was die Rentenversicherungspflicht für Minijobber bedeutet und welche Vorteile Minijobber ansonsten noch von der Rentenversicherungspflicht haben, lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Versicherungsplicht in der Rentenversicherung – So profitieren Minijobber“.
Gut zu wissen: Durch die Rentenversicherungspflicht verschafft der Minijobber seinem Ehepartner ebenfalls einen Förderanspruch auf einen eigenen Riester-Vertrag, sofern der Ehepartner selbst keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat.
Was kostet ein Riester-Vertrag?
Um die Grundzulage in vollem Umfang zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser beläuft sich auf 4 Prozent des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr (maximal 2.100 Euro) abzüglich des Zulagenanspruchs.
Die Formel dafür lautet:
4 % des Brutto-Vorjahresverdienst (max. 2.100 Euro) ./. Zulage(n) = Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage
Um die Riester-Förderung in vollen Umfang beanspruchen zu können, muss jedoch ein sogenannter Sockelbetrag in Höhe von mindestens 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Wird weniger als 60 Euro eingezahlt, erhält der Sparer eine verminderte Förderung, weil die Zulagen nicht in voller Höhe gezahlt werden.
Minijobber zahlen Sockelbetrag von 60 Euro für die ungekürzte staatliche Förderung
Minijobber, die keinen weiteren Verdienst aus einer anderen Beschäftigung haben (z. B. eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung), verdienen maximal 5.400 Euro im Jahr. Der Mindesteigenbeitrag beläuft sich somit auf 216 Euro jährlich (4 Prozent des Brutto-Vorjahresverdienstes) abzüglich des Zulagenanspruchs. Nach Abzug der Grundzulage in Höhe von 175 Euro, liegt der Mindesteigenbeitrag nur noch bei 41 Euro (216 Euro ./. 175 Euro). Durch den Abzug möglicher Kinderzulagen könnte der Mindesteigenbeitrag theoretisch vollständig entfallen. Um die staatliche Förderung jedoch beanspruchen zu können, müssen Minijobber immer den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag einzahlen.
Durch die Zahlung des Sockelbetrages in Höhe von 60 Euro können Minijobber beispielsweise von Zulagen in folgender Höhe profitieren:
vor 2008 geboren | nach 2008 geboren | Grundzulage | Kinderzulage/n | insgesamt |
– | – | 175 Euro | – | 175 Euro |
1 | – | 175 Euro | 185 Euro | 360 Euro |
2 | – | 175 Euro | 2 x 185 Euro | 545 Euro |
1 | 1 | 175 Euro | 185 Euro + 300 Euro | 660 Euro |
– | 1 | 175 Euro | 300 Euro | 475 Euro |
– | 2 | 175 Euro | 2 x 300 Euro | 775 Euro |
Beispiel
Eine rentenversicherungspflichtige Minijobberin verdient monatlich 450 Euro, also 5.400 Euro im Jahr. Sie hat zwei Kinder, die 2006 und 2012 geboren wurden.
Zulagenanspruch Grundzulage Kinderzulagen Zulagenanspruch insgesamt | 175 Euro +185 Euro + 300 Euro =660 Euro |
Mindesteigenbeitrag 4% des Vorjahresverdienstes (max. 2100 Euro) Abzüglich Zulagenanspruch Mindesteigenbeitrag Mindestens aber Sockelbetrag | 216 Euro -660 Euro =0 Euro 60 Euro |
Jährliche Gutschrift auf den Riester-Vertrag | 720 Euro |
Die Minijobberin zahlt jährlich den Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro in ihren Riester-Vertrag ein. Durch den Zulagenanspruch in Höhe von insgesamt 660 Euro, erhält sie eine jährliche Gutschrift auf ihren Riester-Vertrag in Höhe von 720 Euro.
Fazit: Die Riester-Rente ist für Minijobber eine günstige Möglichkeit, neben der gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen und staatliche Förderungen zu nutzen.
Ausgangslage: Minijob a) mtl. ca. € 130 / Minijob b) mtl. ca. € 250 – beide von der Versicherungspflicht befreit. Frage: Für die Nutzung der Riesterzulage: muss für beide Jobs die Befreiung aufgehoben werden – oder reicht es für einen ?
Hallo Tom,
die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung bindend. Bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen kann der Antrag nur einheitlich gestellt werden.
Die Befreiung verliert erst mit dem Ende aller geringfügig entlohnten Beschäftigungen ihre Wirkung. Somit ist es nicht möglich, nur bei einem Minijob eine Anpassung auf Rentenversicherungspflicht zu melden.
Hinweis:
Der Befreiungsantrag von der Rentenversicherung bei Minijobs wird nur unwirksam, wenn beispielsweise bei demselben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird- hierbei reicht ein Monat aus. Beendet man den jetzigen Minijobs und beginnt diese erneut nach einem Zeitraum von mindestens zwei Monaten, ist ebenfalls von einem neuen Beschäftigungsverhältnis auszugehen und es besteht Rentenversicherungspflicht.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
muss das Einkommen aus einem Minijob (neben dem Einkommen aus einer Hauptbeschäftigung) bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags, um die volle Zulage zu bekommen, hinzugerechnet werden? Auch dann, wenn man sich beim Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt?
Viele Grüße
Hallo Thorsten,
bei der Befreiung von Rentenversicherungspflicht wird der Mindesteigenbeitrag nicht hinzugerechnet. Damit Sie die staatliche Riester-Förderung auch im Minijob in Anspruch nehmen können, müssen Sie rentenversicherungspflichtig sein.
Zur individuellen Beratung im Bezug auf Ihren Zulagenanspruch bitten wir Sie, sich an Ihr Versicherungsinstitut zu wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
was wenn ich als Minijober zum Beuspiel nur 5 Monate im Jahr je 220 Euro verdiene, hab ich dann auch Anspruch auf Riesterförderung?
Hallo Viola,
zur individuellen Beratung im Bezug auf Ihren Zulagenanspruch bitten wir Sie, sich an Ihr Versicherungsinstitut zu wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo: Ich habe Anspruch auf die finanzielle Unterstützung, die ich bereits für ein Kind erhalte (Kindergeld), oder ich muss eine Änderung stornieren und der Agentur für die Zahlung des Kindergeldes (Fammilienkasse) melden, nämlich: Der Minderjährige hat seine Arbeit aufgenommen Vollzeit. Oder dauert die finanzielle Unterstützung des Kindes bis zum Alter von 18 Jahren, selbst wenn es zur Arbeit geht?
Hallo: Habe ich Anspruch auf ein minderjähriges Kindergeld, das eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen hat?
Hallo: Haben wir Anspruch auf Zulagen für Minderjährige, die eine Vollzeitstelle angetreten haben?
Neben meiner Halbtagsstelle als Architektin (befreit von der DRV zugunsten des Versorgungswerks der Architektenkammer) habe ich einen rentenversicherungspflichtigen Mini-Job.
Dennoch wurden die Riester-Zulagen jetzt plötzlich wieder vom Vertrag abgezogen. Der Anbieter sagt, er habe darauf keinen Einfluss. Was kann ich tun, um das zu klären?
Hallo,
wenn wir Sie richtig verstanden haben, zahlen Sie in Ihrem 450-Euro-Minijob eigene Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Wir können Ihnen dabei behilflich sein zu klären, ob Ihr Minijob-Arbeitgeber Sie in diesem Rahmen richtig angemeldet hat.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir das nicht über den öffentlichen Blog tun können. Gern beraten wir Sie hierzu telefonisch. Unsere Mitarbeiter im Service-Center sind montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 für Sie da.
Verantwortlich für die Riester-Förderung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dort können Sie sicher klären, ob ein Zulagenanspruch für Sie besteht. https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigation/public/00_Home/_landing_node.html
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie kann man in die Rentenversicherungspflicht nach einer Befreiung wieder herstellen.
Als wir uns entschieden haben, gab es Riester noch nicht, würden uns jetzt aber gerne dafür entscheiden
Hallo,
handelt es sich um eine Beschäftigung, welche nach dem 31. Dezember 2012 begonnen hat?
In diesem Fall gilt Ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.
Die Befreiung endet erst, wenn auch Ihr Minijob beendet wird oder mindestens für einen Monat Versicherungspflicht in dieser Beschäftigung besteht.
Nehmen Sie nach dem Ende Ihres jetzigen Minijobs eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber auf, sind Sie in dieser Beschäftigung wieder von Beginn an rentenversicherungspflichtig.
Beginnen Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber erneut einen Minijob, verliert der Befreiungsantrag erst dann seine Gültigkeit, zwischen dem Ende der alten Beschäftigung und dem Beginn der erneuten Beschäftigung mindestens ein Zeitraum von zwei Monaten liegt. Anderenfalls ist von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie lange im Jahr muss man als Minijobber arbeiten, um Anspruch auf Riester-Förderung zu haben. (Wenn man ansonsten keinen sozialversicherungspflichtigen Job hat.)
Hallo,
um “riestern” zu können, muss eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Wir bitten allerdings um Ihr Verständnis, dass wir keine Beratung zu den Bedingungen einer Riester-Rente vornehmen können. Daher bitten wir Sie sich mit Ihrer Anfrage an Ihren Versicherungsträger des Vertrauens zu wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Oliver,
hierzu kann Sie Ihr Versicherungsvertreter beraten, bei welchem Sie den Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wenn das Kind welches noch Kindergeld bekommt einen eigenen Riester macht, verlieren die Eltern dann die entsprechende Zulage?