Zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2020
Online-Rechner für Mindesturlaub im Minijob
Arbeitgeber und Minijobber stellen uns oft die Frage, wie sich der Mindesturlaubsanspruch berechnet. Mit unserem neuen Urlaubsrechner stellen wir Ihnen hierfür eine einfache und praktische Hilfe zur Verfügung.
Urlaubsanspruch bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche
Die Grundlage zur Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs ist grundsätzlich die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Arbeitet ein Minijobber beispielsweise jeden Dienstag und Donnerstag, sind zwei Arbeitstage pro Woche maßgebend. Arbeitet ein Minijobber hingegen nur im dreiwöchigen Rhythmus an zwei Vormittagen, sind seine Einsatztage auf regelmäßige wöchentliche Arbeitstage umzurechnen. Wie viele Stunden an den jeweiligen Tagen gearbeitet werden, ist für die Urlaubsberechnung unerheblich.
Ergibt die Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, gilt Folgendes: Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet. Bruchteile, die keinen halben Tag ergeben, bleiben hingegen bestehen und können durch stundenweise Befreiung von der Arbeitspflicht ausgeglichen oder nach erfolgter Kündigung abgegolten werden.
Beispiel 1:
Marion arbeitet als Minijobberin zwei Tage in der Woche in einer Bäckerei.
So errechnet sie ihren Urlaubsanspruch mithilfe des Urlaubsrechners:
Die Frage, ob regelmäßig in der Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen gearbeitet wird, ist mit „ja“ zu beantworten. Anschließend wird bei der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche die „2“ eingetragen.
Ergebnis: Marion hat einen Mindesturlaubsanspruch von 8 Tagen im Jahr.
Beispiel 2:
Minijobber Walter kümmert sich alle drei Wochen für jeweils zwei Vormittage um den Garten der Familie Blüm.
Berechnung der wöchentlichen Arbeitstage:
2 Arbeitstage / 3 Wochen = 0,67 Arbeitstage pro Woche
Eingaben im Urlaubsrechner: Die Frage, ob regelmäßig in der Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen gearbeitet wird, ist mit „ja“ zu beantworten. Walter arbeitet regelmäßig 0,67 Tage pro Woche. Diese Zahl ist im Urlaubsrechner entsprechend einzugeben.
Ergebnis: Walter hat ein Mindesturlaubsanspruch von 3 Tagen im Jahr.
Urlaubsanspruch bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche
Auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub ganz leicht mit dem neuen Online-Rechner berechnen. Grundlage hierfür sind die durchschnittlichen Beschäftigungstage im Jahr.
Beispiel:
Helga ist als Aushilfe im Supermarkt in einem unbefristeten Minijob beschäftigt. Im Arbeitsvertrag hat ihr Arbeitgeber festgelegt, dass sie wöchentlich 9 Stunden eingesetzt wird, die je nach Bedarf an unterschiedlichen Tagen abgerufen werden. Insgesamt wurden 110 Arbeitstage pro Jahr vertraglich festgelegt.
Eingaben im Urlaubsrechner: Die Frage, ob regelmäßig in der Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen gearbeitet wird, ist mit „nein“ zu beantworten. Anschließend wird „110“ als Anzahl der Arbeitstage im Jahr eingetragen.
Ergebnis: Helga hat einen jährlichen Mindesturlaubsanspruch von 8,46 Tagen.
Beachten Sie: Voller Urlaubsanspruch besteht erst nach einer Wartezeit
Arbeitnehmer können Urlaub beanspruchen, wenn sie mindestens einen Monat im Arbeitsverhältnis stehen. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben sie aber erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Erfüllt der Arbeitnehmer die Wartezeit nicht, kann er für das Kalenderjahr Teilurlaub beanspruchen. Dieser beträgt 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs für jeden vollen Monat der Beschäftigung.
Beispiel:
Juliane arbeitet während der Saison von Mai bis September vier Abende in der Woche als Minijobberin im Open-Air Kino. Mit dem Urlaubsrechner hat sie 16 Urlaubstage für den Jahresanspruch berechnet. Da die Saison aber nur fünf Monate dauert, muss der Jahresurlaubsanspruch anteilig reduziert werden.
Berechnung:
16 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate = 6,67 Tage
Ergebnis: Juliane hat einen Anspruch auf 7 Urlaubstage im Jahr.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag „Minijob: Urlaub berechnen leicht gemacht“
Hallo und guten Tag.
Ich habe eine Frage: wir haben eine Minijobberin, die einmal die Woche für 4 Stunden kommt. Ich würde sagen, dass ihr 4 Tage Urlaub zustehen. Kollegen meinen 2 Tage, da sie ja nur den halben Tag tätig ist.
Können Sie mir sagen, was korrekt ist?
Vielen Dank.
Hallo Sabrina,
die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist einfach. Arbeitet ein Mitarbeiter jeden Werktag, hat er mindestens einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche ergeben sich 20 Urlaubstage im Jahr.
Übt Ihre Kollegin an einem Tag in der Woche einen Minijob aus (egal wieviel Stunden) und Sie als Kollegen in Vollzeit haben Anspruch auf den Mindesturlaub sieht die Berechnung so aus:
1 Arbeitstag pro Woche x 24 : 6 = 4. Somit stehen der Minijobberin mindestens 4 Urlaubstage im Jahr zu.
Ist die Zahl der Arbeitstage tarifvertraglich geregelt und besteht beispielsweise für die Vollzeitbeschäftigten ein höherer Urlaubsanspruch, so hat die Minijobberin ebenfalls einen höheren Anspruch auf Urlaub.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag! Ich habe seit April 2020 einen Minijob und habe unregelmäßige Arbeitstage zwischen 1-3x in der Woche. Von April bis Oktober habe ich nun an insgesamt 51 Tagen gearbeitet, da ich bisher die 450,- EUR Grenze überschreiten durfte. Nun werde ich in Zukunft aber nur noch 1x die Woche arbeiten. Wie berechne ich nun meine Urlaubstage bzw. wie ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch? Ich kann meine Arbeitstage pro Jahr noch nicht angeben, da ich nur 7 Monate beschäftigt bin.
Und die zweite Frage: Wie viel Entgelt erhalte ich pro Tag? Die Anzahl der Stunden ist auch unterschiedlich.
Hallo Diana,
wir können Ihnen diese Frage nicht pauschal beantworten. Wie wurde denn die wöchentliche Arbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss jedoch eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen.
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir ein Sozialversicherungsträger sind und unsere Kernkompetenz somit im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegt. Ihr Anliegen betrifft das Arbeitsrecht. Unsere Auskünfte zum Arbeitsrecht beschränken sich nur darauf, über die gesetzlichen Regelungen zu informieren, nicht hingegen hierzu zu beraten oder vorzugeben, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo! Es wurden 10 Stunden wöchentlich vereinbart.
Hallo Diana,
für die Berechnung des Urlaubsanspruches sind die Arbeitstage pro Woche bzw. pro Jahr maßgebend. Wie viele Stunden Sie an diesen Tagen arbeiten spielt bei der Berechnung des Mindesturlaubsanspruches keine Rolle. Dieser bemisst sich immer in Tagen.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen den Sachverhalt der Urlaubsgewährung direkt mit Ihrem Arbeitgeber als Vertragspartner zu sprechen, um etwaige offene Fragen zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrages zu klären.
Zusätzlich können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Arbeitsrecht wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wenn ich 160 Euro im Monat erhalte und an einem Tag 8 Stunden im Monat arbeite (20,- Euro Stundenlohn) welchen Urlaubsanspruch hätte ich denn dann ?
Hallo Stefan,
Ihr Mindesturlaubsanspruch beträgt dann 1 Tag im Jahr.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag,
ich arbeite derzeit über meiner vereinbarten Arbeitszeit und bekomme dies auch in einigem Monaten ausbezahlt und kommt so über 450 €. Die Anzahl der Urlaubstage ist bei mir klar geregelt, aber wie bemisst sich was ich für einen Urlaubstag bezahlt bekomme? Meine vereinbarte Arbeitszeit oder der Durschnitt der letzten Monate?
Hallo Christian,
die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Beginn seines Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Haben Sie noch keine 13 Wochen bei diesem Arbeitgeber gearbeitet, dienen die tatsächlichen Arbeitswochen als Berechnungsgrundlage. Von dieser Regelung kann jedoch beispielsweise in Tarifverträgen abgewichen werden.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo ich arbeite an zwei Tagen die Woche als Yogalehrerin auf 450 Euro-Basis, allerdings Montags nur 1,75 Std. und Donnerstags 80 MInuten. Gibt es da überhaupt einen Urlaubsanspruch?
Hallo,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet. Wenn Sie an zwei Tagen in der Woche arbeiten, haben Sie grundsätzlich einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen im Jahr.
Lesetipp: Welche Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch genau gelten, erläutern wir in unserem Blog-Beitrag vom 18. Mai 2015 “Urlaub bei Minijobs: Hierauf kommt es an” http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-bei-Minijobs
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
[…] Die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist einfach. Hierbei hilft Ihnen auch unser Online-Rechner. […]
Hallo liebes Minijob Team,
ich bitte um Hilfe, wir haben eine Reinigungskraft beschäftigt, die 6 Monate für uns eine sehr unterschiedliche Anzahl an Tagen gearbeitet hat, insgesamt 67 Tage (jeweils ca. 3 Stunden) und nun aufhört.
In den 13 Wochen vor Urlaubsantritt (letzen 3 Monate) hat sie 858.-€ in 38 Tagen verdient.
Wie viel Urlaub bekommt sie ausgezahlt? Ich habe gerechnet: 858.-€ : 38 Tage= 22,57 € Urlaubsgeld
und: 10 gesetzliche Tage (für 6 Monate) mal 67 gearbeitete Tage = 670 Tage : 260 Arbeitstage = 2,57 Urlaubstage mal 22,57 € Urlaubsgeld = 58,00 € Urlaubsgeld zu zahlen.
Ist des korrekt gerechnet oder habe ich einen Denkfehler?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe und freundliche Grüße
Ulrike
Hallo Ulrike,
die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Vielleicht interessiert Sie aber unser Blog-Beitrag vom 23. Juni 2017 “Minijob: Urlaub berechnen leicht gemacht” http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-berechnen-leicht-gemacht
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer speziellen arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank, den Urlaubsrechner hatte ich schon versucht, aber ich rufe dort an! Beste Grüße Ulrike
Hallo liebes Team,
ich tue mich etwas schwer mit der Berechnung des Urlaubs meiner neuen Kollegin auf 450€ Basis.
Sie hat am 15.1.20 mit einem Tag in der Woche begonnen.
Ab Februar möchte sie bis einschließlich Mai auf 2 Tage in der Woche erhöhen.
Ab Juni dann wieder reduziert auf 1 Tag.
Bei einer 5 Tage Woche erhält meine andere Mitarbeitern 28 Tage Urlaub.
Wie rechne ich am besten ihren Urlaubsanspruch aus??
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Philipp
Hallo Herr Boenke,
ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann: Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage
Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
An sich ist die Erklärung ja schön, mir stellt sich aber eine andere Frage.
Wie werden denn Teilmonate berechnet?
In Beispielen findet man immer einen Eintritt zum 1. eines Monats, was relativ praxisfremd ist.
Als Beispiel:
Urlaubstage pro Jahr: 25
Eintritt in die Firma: 01.03.2019 ( = 10 volle Monate)
25 / 12 * 10 = 20,8 => 21 Tage
Eintritt in die Firma: 18.03.2019 ( = 9 volle Monate)
25 / 12 * 9 = 18,75 => 19 Tage
Hier ergibt sich eine Differenz von 2 Urlaubstagen, obwohl der Mitarbeiter grob überschlagen ja einen halben Monat gearbeitet hat.
Muss bzw. kann hier noch mal taggenau nachgerechnet werden?
So würde sich dann aus einem Urlaubsanspruch von 2,08 Tagen pro vollem Monat ein Anspruch von 0,832 Tagen (rund 1 Tag) für den Zeitraum vom 18.3. – 31.3. ergeben. (Kaufmännisch mit 30 Tagen pro Monat berechnet)
Oder wird bspw. ab Monatsmitte anteilig berechnet? Also bspw. Eintritt 10.3. => 2 Tage und Eintritt 20.3 => 1 Tag
Gibt es dazu Quellen mit entsprechender Rechtsprechung, um ggf. gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren zu können?
Mit freundlichem Gruß
Mario
Hallo Mario,
eine anteilige Berechnung für anteilig belegte Monate sehen die gesetzlichen Regelungen nicht vor. Außerdem werden die Urlaubsansprüche nicht nach Kalendermonaten (volle Monate), sondern nach tatsächlichen Monaten berechnet (z.B. 15. des laufenden Monats bis 14. des Folgemonats = 1 voller Monat).
Es ist allerdings anzumerken, dass nach dem Bundesurlaubsgesetz jedem Beschäftigten nach einer sechsmonatigen Wartezeit der volle Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer 6 Arbeitstagewoche zusteht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Ich bin in einer Tankstelle Angestellt gewesen ich habe fristlos gekündigt, da mein Arbeitgeber mit meinen Urlaub sowie meine Krankheitstage nicht gezahlt hat! Auch meine Anmeldungspapiere erhalte ich nicht! Ich gehe davon aus das er mich weiter beschäftigt um sich das Geld einzustecken. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Hallo Elke,
uns, der Minijob-Zentrale ist es ein großes Anliegen unsere Kunden, zum Beispiel Arbeitgeber und Arbeitnehmer, über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Insbesondere zum Arbeitsrecht erhalten wir sehr viele Anfragen, die wir gewissenhaft beantworten.
Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch das Arbeitsrecht geregelt. Im Individual-Arbeitsrecht werden Arbeitsbedingungen geklärt. Dazu gehören zum Beispiel Urlaubsregelungen, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung.
Da das Arbeitsrecht ein Individualrecht ist, kann es behördlich nicht geregelt werden. Das heißt, Sie müssen Ihre Ansprüche bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht selbst durchsetzen.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet die Meldungen zur Sozialversicherung (z. B. An- oder Abmeldung) spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Beschäftigungsbeginn oder -ende an die zuständige Einzugsstelle zu übermitteln. Im Zuge dessen ist der Arbeitgeber ebenso verpflichtet, die Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer an diesen auszuhängen. Wir empfehlen Ihnen daher, im ersten Schritt das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und die fehlenden Meldebescheinigungen anzufordern. Sollte eine Kommunikation mit dem Arbeitgeber nicht möglich sein, wenden Sie sich gerne an uns.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo liebes Team,
meine Situation ist sehr kompliziert.
Ich arbeite auf Basis nur 3 Tage im Monat, 21 Stunden. Alles am Wochenende. Mit Sonntagszuschlag komme ich auf über 500 € im Monat. Das Problem, zwar stehen mir im Vertrag 30 Urlaubstage zu, ich kann weder die Bezahlung der Urlaubsstunden ausrechnen, noch wieviele Tage ( eins oder zwei) ich arbeiten muss, wenn ich eine oder zwei Wochen verreisen möchte, also Urlaub nehme. Die Stunde kriege ich 17€ bezahlt.
L.Boyle
Hallo Frau Boyle,
die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog-Beitrag vom 18. Mai 2015 „Urlaub bei Minijobs“: http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-bei-Minijobs
In Ihrem speziellen Sachverhalt empfehlen wir Ihnen, Ihre arbeitsrechtliche Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu richten. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebes Team der Minijob-Zentrale. Ich bin noch Schüler (19) und arbeite auf 450 Euro basis an einer Tankstelle. Ich absolviere im Monat 9 Schichten a 5 Stunden, also 45 Stunden. Ich bin nun dort schon seit über einem Jahr und habe mich gefragt: “Mir müsste doch eigentlich Urlaub zustehen oder etwa nicht?” Da ich ja nun keine festen Wöchentlichen Stunden habe, weiß ich nicht wie der Urlaub zu berechnen ist.
Wieviel Urlaub steht mir denn nun zu?
PS: Ist echt eine super Sache dieses Forum!
Hallo Fabian,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Blog. Das freut uns sehr.
Das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage /
Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Lesetipp: Welche Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch genau gelten, erläutern wir in unserem Blogbeitrag vom 18. Mai 2015: http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-bei-Minijobs
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich arbeite 3 Tage in der Woche 10std,, was ergibt das für mich ” wie viel tage errechnet es für mich als Urlaubes tage
LG Monika kampfer
Hallo Monika,
bei 3 Arbeitstagen in der Woche ergibt dies einen grundsätzlich Mindestanspruch auf Erholungsurlaub von 12 Tagen im Jahr.
Lesetipp für Sie: Unser Blog-Beitrag vom 18. Mai 2015 “Urlaub bei Minijobs: Hierauf kommt es an” http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-bei-Minijobs
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Ich beschäftige einen Minijobber seit dem 24.02.2019.
Wie berechnet sich der urlaubsanspruch wenn die Beschäftigung erst im Februar beginnt und nicht 12 Monate in 2019 ist?
Wird auf oder abgerundet?
Mfg
Melissa Sania Werters
Hallo Melissa,
der individuelle Urlaubsanspruch in einer neuen Beschäftigung ist von mehreren Faktoren abhängig. So unter anderem zum Beispiel von den vereinbarten Wochenarbeitstagen, dem Umstand ob ggf. Arbeits- oder Tarifverträge mit Regelungen zum Urlaubsanspruch bestehen, sowie auch vom Urlaubsanspruch aus früheren Beschäftigungen, welche der Arbeitnehmer schon in Anspruch genommen hat.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir den Urlaubsanspruch nicht im Einzelfall berechnen können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht.
Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag
ich arbeite als Aushilfsfahrlehrer 5 mal die Woche 90 Min, welche Anzahl an Urlaubstage erhalte ich ?
Und berechne ich den Urlaubstag dann einen Urlaubstag mit 1,5 Std ?
MFG
R.M
Hallo Martinez,
die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist einfach. Arbeitet ein Mitarbeiter jeden Werktag, hat er mindestens einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche ergeben sich 20 Urlaubstage im Jahr. Meistens haben Minijobber wegen der Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat jedoch eine kürzere Arbeitswoche als ihre Kollegen in Vollzeit. Arbeiten Minijobber in jeder Woche die gleiche Anzahl von Arbeitstagen, gilt folgende Formel für den Mindesturlaub:
eigene Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Urlaubstage) : 6
Es wird die Stundenzahl für den Urlaubstag zugrunde gelegt, die für den Mitarbeiter an diesem Arbeitstag angefallen wäre. Minusstunden dürfen resultierend aus einem Urlaubstag nicht entstehen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Bürokraft regelmäßig 11,75 Stunden pro Woche:
1x 3 Stunden, 1x 5,5 Stunden, 1x 3,25 Stunden
Wieviel Tage Urlaub stehen mir gesetzlich zu?
Hallo Frau Müller,
die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist einfach. Arbeitet ein Mitarbeiter jeden Werktag, hat er mindestens einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen im Jahr. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche ergeben sich 20 Urlaubstage im Jahr. Meistens haben Minijobber wegen der Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat jedoch eine kürzere Arbeitswoche als ihre Kollegen in Vollzeit. Arbeiten Minijobber in jeder Woche die gleiche Anzahl von Arbeitstagen, gilt folgende Formel für den Mindesturlaub:
eigene Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Urlaubstage)
6
Wir möchten Ihnen dieses gern an einem Beispiel erläutern:
Lukas übt an 3 Tagen in der Woche einen Minijob aus. Seine Kollegen in Vollzeit haben Anspruch auf den Mindesturlaub. Berechnung: 3 Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = 12
Lösung: Lukas stehen mindestens 12 Urlaubstage im Jahr zu.
Ist die Zahl der Arbeitstage tarifvertraglich geregelt und besteht beispielsweise für die Vollzeitbeschäftigten ein höherer Urlaubsanspruch, so haben Minijobber ebenfalls einen höheren Anspruch auf Urlaub. Dieser berechnet sich dann so:
eigene Arbeitstage pro Woche x tarifvertraglich geregelter Urlaubsanspruch
tarifvertraglich geregelte Arbeitstage pro Woche
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo.
Ich habe eine Frage und zwar arbeite ich als Minijober 3 Tage die Woche (5 Arbeitstage), einmal 5 Stunden und zweimal je 2,5 Stunden. Meine Frage zu den Urlaubstagen wäre, ist ein Urlaubstag dann 8 Stunden wie bei meinen Kollegen oder betrifft er nur 5 Stunden wie mein längster Arbeitstag in der Woche?
LG und Danke!!
Hallo,
Minijobber haben ein gesetzliches Recht auf bezahlten Urlaub. Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Beginn seines Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Zugrunde gelegt werden in Ihrem Sachverhalt einmal 5 Stunden und zweimal 2,5 Stunden.
Wichtig: Bezahlter Urlaub bedeutet, dass der Mitarbeiter für jeden Tag sein Gehalt erhält, an dem er sonst gearbeitet hätte. Der Minijobber muss den Urlaubstag weder vor- noch nacharbeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Muss der Minijobber (kurzfristig) erst einen vollen Monat arbeiten, bevor er Urlaub bekommen kann oder kann ich ihm bereits zu Anfang der vertraglich vereinbarten Zeit (70 Tage) ein paar Tage Urlaub gewähren?
Hallo Hanne,
die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage http://t1p.de/MJZE-Arbeitsrecht.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, liebes Team
ich unterstütze seit einem Jahr eine Reinigungskraft an 5 Tagen die Woche mit jeweils 30 min.
Auch an Feiertagen leiste ich unterstützende Hilfe.
Die Feiertage darf ich als Urlaubstag abgelten.
Sonstigen Urlaub erhalte ich nicht und auch Krankheitstage werden nicht bezahlt. Wie verhält sich dies? Habe ich Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage woche auch wenn ich nur 30 min. pro Tag arbeite?
Hallo Moni,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet. Bei einer 5-Tage-Woche haben Sie einen Anspruch auf 20 Werktage bezahlten Urlaub, Sie erhalten den Lohn fortgezahlt, den Sie ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten. In Ihrem Fall sind das 30 min pro Tag.
Arbeitszeiten, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfallen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Höhe bezahlen, die dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Der Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und des Umfangs der zu leistenden Arbeitszeit. Gehen Sie an dem Tag arbeiten, erhalten Sie Ihren normalen Lohn fortgezahlt. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagszuschlag besteht nicht. Erhalten allerdings Vollzeitbeschäftigte einen Feiertagszuschlag so steht Ihnen als Minijobber dieser ebenfalls zu. Ein Arbeitgeber darf einen Minijobber nicht schlechter behandeln als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Hier gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.
Minijobber haben ebenfalls einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für maximal 6 Wochen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag, darf ich etwas fragen? Ich arbeite seit 11 Jahren in der Regel 1 * pro Woche für eine Firma. Dort gibt es keinen Urlaub und auch keine bezahlten Krankheitstage ?
Nun möchte ich das aber konkret einfordern. Habe ich da wohl Aussicht auf Erfolg und wenn ja, wie lang e rückwirkend kann ich das einfordern?
Hallo Lissy,
für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. So dürfen Minijobber nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt im Arbeitsverhältnis für alle Maßnahmen und Vereinbarungen, die Ihr Arbeitgeber mit Ihnen als Minijobberin trifft.
Wenn Sie krank sind muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn (Entgeltfortzahlung) weiterzahlen. Sie haben Anspruch auf den Lohn, den Sie bekommenen hätten, wenn Sie nicht krank gewesen wären.
Genauso ist dies auch bei Feiertagen. Fällt der reguläre Arbeitstag (z.B. der Arbeitnehmer arbeitet immer Freitags) auf einen Feiertag, so haben Sie Anspruch auf Feiertagsbezahlung.
Weiterhin gesteht das Bundesurlaubsgesetz jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet.
Bezüglich Ihrer Erfolgsaussichten und wie weit rückwirkend Sie Forderungen geltend machen können empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihren arbeitsrechtlichen Fragen an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wertes Minijob-Team,
wie verhält es sich bei Minijobern die nicht das ganze Jahr arbeiten (Saisongeschäft) und die Anzahl der Arbeitstage noch nicht von vorneherein feststeht mit der Berechnung des Urlaubs? Der Urlaubsrechner geht ja von einer ganzjährigen Beschäftigung mit regelmäßig/unregelmäßig verteilten Arbeitstagen aus.
Herzlichen Dank, Dieter
Hallo Dieter,
auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub berechnen.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Bitte beachten Sie, dass Sie die Jahreswerktage bzw. Jahresarbeitstage noch auf die entsprechenden Beschäftigungsmonate kürzen müssen, wenn das Beschäftigungsverhältnis unterjährig beginnt und endet.
Können die “eigenen Arbeitstagen” im Jahr noch nicht genau beziffert werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie versuchen die anfallenden Arbeitstage gewissenhaft zu schätzen oder Sie orientieren sich mit den Arbeitstagen an Mitarbeitern, die diese Arbeiten ebenfalls verrichten oder verrichtet haben. Erst am Jahresende ist dann eine endgültige Berechnung möglich.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.
Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Mein Minni Jobber arbeitet 50 Stunden im Monat,wieviel Urlaubsanspruch hat dieser Mitarbeiter?
Mit freundlichen Gruß.
J.Chudek
Hallo Herr Chudek,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber.
Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden.
Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet.
Lesetipp: Welche Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch genau gelten, erläutern wir in unserem Blog „Urlaub bei Minijobs“: http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-bei-Minijobs
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Bei 50 Stunden im Monat und 450 Euro monatlich als Maximum bekommt der Minijobber noch nicht mal den Mindestlohn, er liegt bei nur 9 Euro (mind. Lohn sind 9,19 Euro)!
Guten Tag Weber,
auch im Minijob ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn einzuhalten. Liegt kein Ausnahmekriterium vor, muss der Minijobber mindestens 9,19 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer Arbeitszeit von 50 Stunden im Monat läge damit kein Minijob mehr vor. Branchenabhängig können sogar noch höhere Mindestlöhne gelten.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich habe nochmal eine Frage zur Berechnung der Höhe des bezahlten Urlaubs. Ist dafür immer der Verdienst innerhalb der letzten 13 Wochen relevant? Weil ihr das in euerem Berechnungsbeispiel vom 14.01.19 so gemacht hab.
Und wenn ja, gibts dazu eine gesetzliche Grundlage oder Ähnliches?
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
im § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaubsentgelt geregelt. Die Höhe bemisst sich danach, was der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er normal gearbeitet hätte. Im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das er erhalten würde, wenn er normal gearbeitet hätte, statt Urlaub zu nehmen. Da sich die Urlaubszeit in Tagen bemisst, wird auch das Urlaubsentgelt tageweise berechnet. Als Grundlage dient hier das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer innerhalb der 13 Wochen unmittelbar vor Urlaubsantritt verdient hat.
Ausnahme: Nach § 13 Abs. 1 BUrlG kann von der Regelung des § 11 BUrlG aber in Tarifverträgen abgewichen werden.
Bitte gestatten Sie uns jedoch nochmals den Hinweis, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank liebes Blog-Team für eure Mühe, das hat mir schon sehr geholfen :-)
Liebe Grüße
Max
Vielen Dank liebes Blog-Team für eure Mühe, das hat mir schon sehr geholfen :-)
Liebe Grüße
Max
Hallo, Minijob-Team,
ich bin Rentnerin, 68 Jahre alt und arbeite trotzdem weiterhin bei meinem langjägrigen Arbeitgeber, einer Anwaltskanzlei an 3 Tagen in der Woche, jeweils 4 Stunden, mithin 12 Stunden in der Woche.
Der Normalurlaub betrug dort schon immer 24 Tage bei Vollzeitstelle.
Hinzu kommt, dass ich einen Behinderungsgrad von 60 habe.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Wäre Ihnen für Ihre Mithilfe bei meiner Urlaubsfindung sehr dankbar.
Liebe Grüße aus Mörlenbach
Heicke CrößmannPetz
Hallo Frau Crößmann-Petz,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet. Arbeiten Minijobber in jeder Woche die gleiche Anzahl von Arbeitstagen, gilt folgende Formel für den Mindesturlaub:
eigene Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Urlaubstage)
6
Sicher hilft Ihnen hier auch unser Urlaubsrechner für Minijobber: http://t1p.de/MJZE-Urlaubsrechner
Schwerbehinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.
Lesetipp: Welche Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch genau gelten, erläutern wir in unserem Blog „Urlaub bei Minijobs“: http://t1p.de/Blogbeitrag-Urlaub-bei-Minijobs
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Zusammen,
mein Frau arbeitet 3x in der woche auf minijobbasis und alle 14 Tage noch einen 4 Tag dazu. Kann mir jemand helfen, was meiner Frau an Urlaubstagen zusteht im Jahr? vielen Dank im voraus
Grüße Jens
Hallo Jens,
auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub ganz leicht berechnen.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal drei oder vier Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Sicher hilft Ihnen bei der Berechnung auch unser Urlaubsrechner für Minijobber: http://t1p.de/MJZE-Urlaubsrechner
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.
Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich würde gern wissen, wie es mit den Urlaubstagen aussieht, wenn im Betrieb generell 30 Tage Urlaub gewährt werden. Die einzustellende Minijobberin soll an 2 Vormittagen in der Woche arbeiten und hat einen GdB von 50%. Wie berechne ich da den Urlaub?
Danke und freundliche Grüße
Guten Tag,
ist die Zahl der Arbeitstage tarifvertraglich geregelt und besteht beispielsweise für die Vollzeitbeschäftigten ein höherer Urlaubsanspruch, so haben Minijobber ebenfalls einen höheren Anspruch auf Urlaub. Dieser berechnet sich dann so:
eigene Arbeitstage pro Woche x tarifvertraglich geregelter Urlaubsanspruch
tarifvertraglich geregelte Arbeitstage pro Woche
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anzurufen. Dieses erreichen Sie von montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Und wie wird dann generell ein Urlaubstag berechnet?
Mit 7,5 h?
Beispiel: Stundenlohn 9€ x 7,5 h
= 67,50€ pro Urlaubstag??
Hallo Björn,
für einen Urlaubstag wird die Stundenanzahl zugrunde gelegt, die für den Mitarbeiter an diesem Arbeitstag angefallen wäre. Minusstunden dürfen resultierend aus einem Urlaubstag nicht entstehen.
Die Berechnung des Urlaubsentgelts erklären wir Ihnen gerne an einem Beispiel.
Ein Minijobber arbeitet an 2 Tagen der im übrigen im Betrieb geltenden 5-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch der Vollzeitbeschäftigten beträgt 20 Arbeitstage. Der Minijobber hat in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub insgesamt 720 Euro verdient. Nun möchte er den gesamten ihm zustehenden Jahresurlaub nehmen. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
Berechnung des Urlaubsanspruchs:
20 Werktage Vollanspruch/5 Wochenarbeitstage × 2 individuelle Arbeitstage pro Woche = 8 Tage Urlaubsanspruch des Minijobbers.
Verteilt auf 2 Tage pro Woche sind dies im Ergebnis 4 Wochen arbeitsfreie Zeit.
Berechnung des Urlaubsentgelts:
720 Euro/26 Arbeitstage (13 Wochen × 2 individuelle Arbeitstage pro Woche) = 27,69 EUR durchschnittliches tägliches Entgelt.
Bei 8 Tagen Urlaub führt dies zu einem Urlaubsentgelt von insgesamt 8 Tage × 27,69 EUR = 221,54 EUR.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
[…] Diverse Beispiele sowie Hinweise zur Benutzung und den Rechner selbst finden Sie auf der Website der Minijob-Zentrale. […]
Hallo.
Ich arbeite im Monat 3 Nächte hintereinander.
Ist meine Berechnung von 3 Tagen Urlaubsanspruch richtig?
Hallo Caroline,
die Berechnung Ihres Mindesturlaubsanspruchs ist korrekt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo! Gibt es auch für Minijobber 450.00 Euro Weihnachtsgeld?
Hallo…. ich arbeite an 2 Tagen die Woche und habe 9,6 Tage Urlaubsanspruch – gerundet auf 10 Tage (24 Tage x 2 AT ./. 5 Werktage = 9,6 UT
Nun meine Frage: wie berechne ich meine zusätzlichen Urlaubstage, die mir aufgrund einer Behinderung zustehen (50 GdB)
Hallo Elke,
schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Sie haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend. Bei einer 2-Tage-Arbeitswoche stehen Ihnen damit analog 2 zusätzliche Urlaubstage zu.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich brauche ihre Hilfe. Ich bin Rentnerin 67 Jahre und bin mit 80% Schwebeschädigt. Arbeite 3x die Woche mit 4 Stunden im Minijob. Wieviel Ulaub steht mir zu?
Sehr geehrte Frau Gothan,
schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Sie haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.
Für eine verbindliche Berechnung Ihres zusätzlichen Urlaubsanspruches wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 221 991 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo !
Ich trage einmal die Woche Zeitungen aus. Sonntags 6 Stunden.
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Guten Tag Herr Blunck,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet. In Ihrem Fall ergibt sich ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 4 Urlaubstagen im Kalenderjahr.
Berechnungsformel: eigene Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Urlaubstage) / 6
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich beschäftige eine Haushaltshilfe, die jede Woche montags 3 Stunden kommt und freitags 6 Stunden. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 40,5h. Im Arbeitsvertrag hatten wir vereinbart, dass die Haushaltshilfe 9 Tage bzw. 40,5h Urlaub im Jahr hat.
Uns kam die Spezifizierung mit den Stunden fairer vor, denn die Tage haben eine sehr unterschiedliche Wertigkeit. Zuvor hatten wir eine Person, die dann immer Freitags Urlaub genommen hat, um ihre Freizeit zu maximieren. Andererseits wenn die Person öfter montags Urlaub braucht, wäre das ja auch für den Arbeitnehmer nicht ganz fair.
Laut ihrer Kommentare oben (‘es kommt nicht auf die Stunden sondern nur Tage an’) wäre diese Spezifizierung aber nicht legitim??? danke für Antwort!
Hallo Rini,
das ist richtig. Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs sind die geleisteten Arbeitsstunden nicht relevant.
Der Arbeitnehmer ist dadurch auch nicht schlechter gestellt, denn er bekommt für den Urlaubstag die Arbeitsstunden bezahlt, die an diesem Tag sonst angefallen wären.
In Ihrem Beispiel würden für einen Urlaubstag am Montag drei Stunden und für einen Urlaubstag am Freitag sechs Stunden bezahlt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
d.h., der Arbeitnehmer kann nicht “nur” Freitags frei nehmen, da er ja sonst für jeden Freitag mit 6 Std. abgerechnet werden würde= 9UTx6h=54 Stunden. ?
Mit freundlichen Grüßen I.Lindner
Hallo,
natürlich ist es auch möglich, dass der Arbeitnehmer nur an einem Freitag Urlaub nimmt. Die Vergütung richtet sich nicht nach den durchschnittlich gearbeiteten Stunden.
Es werden die Stunden bezahlt, die der Arbeitnehmer an diesem Tag regulär hätte arbeiten müssen. In diesem Beispiel für jeden Montag 3 Stunden und für jeden Freitag 6 Stunden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag,
ich arbeite an 3 Vormittagen pro Woche und habe mit dem Online-Rechner ausgerechnet, dass ich 12 Tage Urlaub habe.
Wie wird das dann gerechnet, wenn ich z.B. eine Woche Urlaub möchte?
Nehme ich dann 3 Tage Urlaub oder sind das 1,5 Tage, da ich ja nur vormittags arbeite?
Viele Grüße
Manuela Hilpert
Hallo,
das sind dann 3 Urlaubstage bei Ihnen, weil Sie ja immer nur Vormittags arbeiten. Ein Urlaubstag entspricht bei Ihnen einen halben Tag.
Hallo Frau Hilpert,
Ihre Berechnung von 12 Urlaubstagen ist korrekt. Für eine Woche Urlaub benötigen Sie 3 Urlaubstage. Es wird dabei für einen Urlaubstag die Stundenanzahl zugrunde gelegt, die für Sie an diesem Arbeitstag angefallen wäre.
Minusstunden dürfen resultierend aus einem Urlaubstag nicht entstehen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Unsere Reinigungsaushilfskraft im Minijob kommt (oft) Montags und Dienstags für ein paar Stunden. An Feiertagen die auf Montags und Dienstags fallen bekommt sie diese bezahlt, ohne arbeiten zu kommen.
Wie berücksichtige ich die Feiertage in der Berechnung des Urlaubsanaspruchs? D.h. muss ich Feiertage zur Berechnung des Urlaubs mitzählen?
Danke und viele Grüße Markus
Hallo Markus,
bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs gelten die bezahlten Feiertage wie Arbeitstage.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich arbeite zusätzlich zu meinem Job auf 450 euro an verschiedenen Tagen, und verschiedenen Schichtzeiten.
Bei uns wird das Urlaubsgeld pauschal auf den Stundenlohn dazugerechnet.
D.h., wir bekommen das Urlaubsgeld nicht extra ausgezahlt, sondern “wenn wir da sind, sind wir da” und bekommen die Stunden bezahlt, und wenn wir Urlaub haben, sind wir unbezahlt. Bzw. haben lt. Arbeitgeber das Geld ja schon mit den abgeleisteten Stunden erhalten. Kann das so gemacht werden!
Andrea
Guten Tag Frau Porter,
so eine Regelung ist unzulässig. Das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Und wie sieht das aus, wenn der Beschäftigte eine ungleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche hat und die einzelne Arbeitstage keine einheitliche Stundezahl haben? Wir haben eine Haushaltshilfe, die unregelmäßig 3-4 mal im Monat kommt und jeweils, je nach Bedarf, 2-5 Stunden arbeitet. Wie errechnet sich hier der Urlaubsanspruch? Dieser Online-Rechner hilft in diesem Fall nicht wirklich weiter.
Ich würde den Durchschnitt der Tage berechnen und dies als Grundlage nehmen. Die Stunden die am Tag gearbeitet werden sind für die Berechnung unerheblich.
Vielen Dank für die Antwort. Die Stunden sind insofern erheblich, dass ich ja auch wissen muss, wie viele Stunden ich pro Urlaubstag dem Minijobber vergütet werden muss.
Guten Tag Herr Müller,
für die Ermittlung des Urlaubsanspruchs sind die Arbeitsstunden nicht relevant. Dabei wird für einen Urlaubstag die Stundenanzahl zugrunde gelegt, die für die Mitarbeiterin an diesem Arbeitstag angefallen wäre. Minusstunden dürfen resultierend aus einem Urlaubstag nicht entstehen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag Herr Müller,
auch in Ihrem Fall können Sie unseren Urlaubsrechner (Urlaubsanspruch bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche) verwenden. Die Stunden, die Ihre Haushaltshilfe an den einzelnen Tagen arbeitet spielen bei der Ermittlung des jährlichen Urlaubsanspruchs keine Rolle. Gerne können Sie dies in unserem Blog-Beitrag “Minijob: Urlaub berechnen leicht gemacht unter folgenden Link nachlesen.
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für die Antwort. Die Stunden sind insofern erheblich, dass ich ja auch wissen muss, wie viele Stunden pro Urlaubstag dem Minijobber vergütet werden muss.
[…] Die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist einfach. Hierbei hilft Ihnen auch unser Online-Rechner. […]
Kann ein Schüler der einen Minijob hat den Urlaub auch während seiner Schulzeit beantragen? An diesen Tagen würde er eher nicht oder nur an einem davon arbeiten?!
Guten Tag Frau Zucker,
Minijobber haben im Rahmen ihres Minijobs Anspruch auf bezahlten Urlaub. Schüler können, während der Schulzeit oder der Ferienzeit, für einen ansonsten regulären Arbeitstag Urlaub beantragen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
super Sache ist das mit dem Mini Job Urlaubsrechner
Hallo Ursel,
vielen Dank für das positive Feedback.
Da wir jeden Tag viele Anfragen zum Thema Urlaubsberechnung erhalten, hoffen wir mit unserem neuen Urlaubsrechner behilflich sein zu können.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale