Zuletzt aktualisiert am 20. Mai 2020
Nachgefragt (6): Vollständigkeit von Meldungen
Im 6. Teil unserer Rubrik “Nachgefragt!” informieren wir über die sogenannte Vollständigkeitskontrolle.
Nachgefragt von Rajko aus Soltau:
Ich habe von Ihnen ein Anschreiben zur Vollständigkeitskontrolle bekommen. Für das Jahr 2015 habe ich aber alle Zahlungen vorgenommen und auch alle Beitragsnachweise übermittelt. Benötigen Sie noch mehr von mir?
Beantwortet von Maik aus dem Service-Center:
Hallo Rajko,
bei der „Vollständigkeitskontrolle“ prüft die Minijob-Zentrale, ob Sie für Ihre Beschäftigten alle Meldungen zur Sozialversicherung für das Jahr 2015 gemacht haben. Das Schreiben erhalten Sie nur, wenn uns Meldungen fehlen.
Für jeden Ihrer Beschäftigten müssen Sie individuell und namensbezogen die Meldungen zur Sozialversicherung erstellen. Damit werden insbesondere alle für die Rentenberechnung wichtigen Daten über die Minijob-Zentrale an den Rentenversicherungsträger gemeldet.
Mit dem Beitragsnachweis hingegen teilen Sie uns die Höhe und Aufteilung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge Ihres Betriebes mit. Angaben, zu den bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmern, werden damit nicht übermittelt.
Weitere Informationen zur Vollständigkeitskontrolle finden Sie hier.
Weitere Beiträge aus unserer Rubrik “Nachgefragt”:
Nachgefragt (16): Was passiert, wenn ein Beitragsnachweis zu spät übermittelt wird?
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Ich habe auch ein Schreiben zur Vollständigkeitskontrolle erhalten und mir ist sofort ein unverständliches Schreiben mit “Melde-Fehlern” aus dem Januar diesen Jahres aufgefallen. Das Schreiben hatte ich vor Jahren schonmal und ich glaube in der selben Form ebenso unverständlich! Somit habe ich es einfach mit der kostenlosen Ausfüllhilfe einer im Internet gefundenen Servicestelle namens ITSG versucht, alles richtig zu stellen. Zum einen habe ich es immer noch nicht geschafft, weder mit dem SVNET Standard ( es gibt da auch noch ein “SVNET Online” Version ?) noch mit dem Herunterladen der SVNET Classic Version auf meinen PC. Das online bricht irgendwann ab und die Software auf meinem PC versendet die eigentliche Meldung nur in den Postausgang ! Nun stellt sich mir einfach die Frage : Warum kann ich mein Problem (oder auch Ihr Problem ?) mit einer kostenlosen Ausfüllhilfe bereitgestellt von den gesetzlichen Krankenkassen nicht lösen. Ich will doch nur euer Schreiben richtig beantworten.
Ihr Karl Kindler
Hallo Herr Kindler,
als Nutzer von SV-Net Classic, also der Software, die sie sich auf Ihren PC geladen haben, können Sie nach der Registrierung Meldungen zur Sozialversicherung an uns übermitteln. Bei Ihrem geschilderten Sachverhalt sind Sie nur noch einen Schritt vom Übermitteln Ihrer Meldung entfernt. Denn nachdem Sie eine Meldung erstellt und den Button “Senden” betätigt haben, wird die Meldung zunächst in den “Elektronischen Versand/Postausgang” gestellt. Wenn Sie jetzt den “Elektronischen Versand/Postausgang” öffnen und erneut auf den Button “Senden” drücken wird Ihre Meldung an uns übermittelt.
Eingangs haben Sie auch erwähnt, dass Sie ein Schreiben “Melde-Fehler” von uns bekommen haben. Hier teilen wir Ihnen mit, dass wir eine vorherige Meldung zur Sozialversicherung nicht verarbeiten konnten. Dies wiederum kann mehrere Ursachen haben. Beispielsweise kann es sein, dass der Meldebestand Ihres Beschäftigten nicht lückenlos ist und somit können nachfolgende Meldungen, unter anderem eine Jahresmeldung, nicht verarbeitet werden.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen!
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale