Zuletzt aktualisiert am 20. Mai 2020
Nachgefragt (15): Unfallversicherung bei Minijobbern
In der Rubrik “Nachgefragt!” beantwortet unser Service-Center heute eine Frage zur Unfallversicherung bei Minijobbern.
Nachgefragt! von Carola aus Düsseldorf:
Ich putze einmal wöchentlich in einem Privathaushalt und bin als Minijobberin bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Leider bin ich beim Fenster putzen durch eine Unachtsamkeit von der Leiter gefallen und habe mir den Arm gebrochen. Für voraussichtlich fünf Wochen bin ich erst einmal krankgeschrieben. Ich mache mir Sorgen. Wie geht es denn jetzt für mich weiter?
Beantwortet! von Maik aus dem Service-Center:
Hallo Carola,
wir können Sie beruhigen. Da Sie als Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind, sind Sie in dieser Tätigkeit unfallversichert. Ihr Arbeitgeber zahlt hierfür einen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Dadurch werden vom Unfallversicherungsträger bei einem Arbeitsunfall zum Beispiel die Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus, sowie die Kosten für Arzneimittel und Hilfsmittel übernommen.
Selbstverständlich haben Sie darüber hinaus für die ersten sechs Wochen der Krankheit einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres regelmäßigen Verdienstes durch Ihren Arbeitgeber. Sollte die Krankheit weiter andauern, prüft die Unfallversicherung den Anspruch auf Verletztengeld.
Wichtiger Hinweis:
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite.
Den direkten Weg zur Ermittlung der zuständigen Unfallkasse finden Sie hier.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsunfall umgehend beim zuständigen Unfallversicherungsträger unter Angabe der Betriebsnummer anzeigen.
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