Zuletzt aktualisiert am 26. März 2021
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Minijob oder Nachbarschaftshilfe – Wo ist die Grenze?
Ob bei der Kinderbetreuung oder der Hausarbeit – Unterstützung im Haushalt wird immer wichtiger, um überhaupt Zeit für das Home-Office und Home-Schooling zu haben. Auch Unterstützung bei Projekten im eigenen Garten oder Haus steht während der Corona-Krise hoch im Kurs. Oft werden dann Bekannte oder Nachbarn um Hilfe gebeten und dafür auch bezahlt. Doch ist Nachbarschaftshilfe eigentlich auch ein Minijob, der bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss?
Wann muss eine Beschäftigung angemeldet werden?
Eine Tätigkeit muss nur bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn ein Minijob vorliegt – also entweder ein 450-Euro-Minijob oder ein kurzfristiger Minijob. Die Anmeldung dieser Beschäftigung übernimmt dann immer der Arbeitgeber.
Reine Hilfeleistungen unter Nachbarn gelten hingegen nicht als Beschäftigung und dürfen ohne Anmeldung ausgeübt werden.
Wo ist die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und einem Minijob?
Nachbarschaftshilfe und eine meldepflichtige Beschäftigung, zum Beispiel ein Minijob, können wie folgt voneinander unterschieden werden:
1. Die Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeitsleistung
Nachbarschaftshilfe ist eine Gefälligkeit. Diese ist grundsätzlich unentgeltlich. Die Hilfe und nicht der wirtschaftliche Gewinn steht hier im Fokus. Dazu zählt insbesondere die Unterstützung von Freunden, Nachbarn oder Angehörigen. Hier wird im Regelfall keine Vergütung erwartet. Eine Gefälligkeit liegt aber auch dann noch vor, wenn man sich mit einem kleinen Geschenk oder einem geringen Taschengeld bedankt.
Ein weiteres Merkmal einer Gefälligkeit ist, dass der Einsatz in der Regel einmalig erfolgt und die Hilfe nicht weisungsgebunden ist. Zum Beispiel bestimmt die Hilfskraft selbst über ihre Arbeitszeit.
2. Die meldepflichtige Beschäftigung (z. B. ein Minijob)
Bei einem Beschäftigungsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund: Der Arbeitnehmer übt die Tätigkeit aus, um einen entsprechenden Verdienst zu erzielen.
Wurde zum Beispiel ein Arbeitsvertrag geschlossen und regelmäßig auf Anweisung gearbeitet bzw. bestehen diesbezügliche mündliche Absprachen, dann liegt eine Beschäftigung vor. Ein weiteres Indiz für eine abhängige Beschäftigung ist die Vereinbarung einer Vergütung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Eine Gegenüberstellung der Merkmale einer Gefälligkeitsleistung und einer abhängigen Beschäftigung sowie weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite.
Sollte ein Minijob vorliegen, ist die Minijob-Zentrale zuständig. Die Beschäftigung des Minijobbers ist dort anzumelden. Ohne die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale handelt es sich um eine illegale Beschäftigung und somit um Schwarzarbeit.
Wann liegt ein Minijob im Privathaushalt vor?
Liegt ein Minijob vor und handelt es sich bei den Dienstleistungen um Tätigkeiten, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden, handelt es sich um einen “Minijob im Privathaushalt”. Zu den typischen Tätigkeiten einer Haushaltshilfe zählen Putzen, Wäsche waschen, Kochen, Einkaufen oder Bügeln. Auch die Betreuung von Kindern oder kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen gehört dazu.
Handwerkerarbeiten, die üblicherweise Unternehmen durchführen (z. B. Maurer- oder Elektro-Arbeiten), zählen dagegen nicht dazu.
Minijobber im Privathaushalt müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. In diesen Fällen geht die Anmeldung besonders einfach. Im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren ist eine Anmeldung auch online möglich.
Die Anmeldung des Minijobs lohnt sich für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die Anmeldung lohnt sich für Arbeitgeber und Minijobber im Privathaushalt.
Durch die Förderung des Gesetzgebers profitieren Arbeitgeber bei Minijobs im Privathaushalt von besonders niedrigen Sozialabgaben. Zusätzlich profitieren sie von Steuervorteilen. Bei der Steuererklärung können sich Arbeitgeber 20 Prozent aller Kosten (Verdienst und Abgaben) erstatten lassen. Häufig ist die Ersparnis bei der Steuer höher als die Aufwendungen, die Arbeitgeber erbracht haben.
Die Beschäftigten dagegen profitieren zum Beispiel von einer Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Möglichkeit, eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag “Wie man mit der Anmeldung einer Haushaltshilfe Geld spart”
Egal ob haushaltsnahe Dienstleistung oder einfach nur Nachbarschaftshilfe: Bei den Projekten in Haus und Garten oder bei der Suche nach Entlastung im Haushalt wünscht Ihnen die Minijob-Zentrale viel Erfolg!
Hallo,
zum Thema Haushaltshilfe für eine einmalige, private Veranstaltung.
“Handwerkerarbeiten, die üblicherweise Unternehmen durchführen (z. B. Maurer- oder Elektro-Arbeiten), zählen dagegen nicht dazu.”
Wo/Wie melde ich diese dann an? Wenn ich keinen Gewerbeschein habe, privat aber Handwerker oder Keller für eine private Veranstaltung anmelden will?
Hallo Silvia,
mit den geschilderten Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten gelten Sie als gewerbliche Arbeitgeberin. Die Beschäftigungen sind über das gewerbliche Meldeverfahren bei der Minijob-Zentrale zu melden. Dazu ist kein Gewerbeschein notwendig. In unserem Blogbeitrag Minijobber anmelden – Was gewerbliche Arbeitgeber wissen sollten informieren wir Sie über die Schritte der Anmeldung. Gern beraten wir Sie hierzu auch telefonisch.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service-Center sind montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Cannabis Anbau als MiniJob? Das überschreitet aber schnell die Einkommensgrenze.
Coronabedingter Ausfall bei 450 Eur. Job,( Busfahrer, Ausfall durch Schulschließung) muß der Arbeitgeber Ausfallgeld zahlen??
Hallo,
grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn Sie als Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, auch wenn die Arbeitsleistung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wird.
In unserem Blog-Beitrag “Coronavirus und Minijob – Ihre Fragen an uns “ haben wir Informationen zu diesem arbeitsrechtlichen Sachverhalt unter -Anmerkung- erläutert.
Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu wenden. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Es lohnt sich immer, einen Minijob anzumelden! 1. ist der Minijobber unfallversichert, 2. spart man mehr Steuern, als man Abgaben bezahlt!!!
Wischiwaschi Artikel! Wie definiert man den Wert eines “kleinen Geschenks” oder wo liegt die Obergrenze eines “kleinen Taschengelds” ?
Die Grenzen dafür sind m. E. fließend.
Hauptsächlich geht es darum einen Minijob anzumelden und Abgaben abzuführen. Vater Staat hat bekanntlich große und tiefe Taschen.
Es ist zu einfach nach klaren Regelungen zu suchen. In der Juristerei heißt es: es kommt auf den Einzelfall an.
Auch das Anlegen eines Gartenteiches ist vom Charakter her samt Baggermiete, Abdichtungsfolie und einer Aufwandsentschädigung in Höhe um den Mindestlohn Nachbarschaftshilfe. Es müssen zusätzliche Indikationen her, um daraus einen Minijob zu machen.
Sehr gute und Information