Zuletzt aktualisiert am 3. Dezember 2020
Minijob: Urlaub berechnen leicht gemacht
Vielen ist nicht bekannt, wie viel Urlaub ihnen in ihrem Minijob zusteht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Urlaub im Minijob richtig berechnen. Ganz egal, ob Ihre Arbeitstage in der Woche gleich oder ungleich verteilt sind.
- Dauer des Urlaubs im Minijob
- Mindesturlaub bei immer gleicher Anzahl von Arbeitstagen in der Woche
- Höherer vertraglicher Urlaubsanspruch
- Urlaub bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen in der Woche
- Urlaub im Minijob: natürlich bezahlt
Dauer des Urlaubs im Minijob
Das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden. Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet.
Lesetipp: Welche Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch genau gelten, erläutern wir in unserem Blog „Urlaub bei Minijobs“.
Mindesturlaub bei immer gleicher Anzahl von Arbeitstagen in der Woche
Die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist einfach. Hierbei hilft Ihnen auch unser Online-Rechner.
Arbeitet ein Mitarbeiter jeden Werktag (also von Montag bis Samstag), hat er einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche ergeben sich 20 Urlaubstage im Jahr. Meistens haben Minijobber wegen der Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat jedoch eine kürzere Arbeitswoche als ihre Kollegen in Vollzeit. Arbeiten Minijobber in jeder Woche die gleiche Anzahl von Arbeitstagen, gilt folgende Formel für den Mindesturlaub:

Beispiel
Lukas übt an 2 Tagen in der Woche einen Minijob aus. Seine Kollegen in Vollzeit haben Anspruch auf den Mindesturlaub.
Berechnung: 2 Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = 8
Lösung: Lukas stehen mindestens 8 Urlaubstage im Jahr zu.
Höherer vertraglicher Urlaubsanspruch
Ist die Zahl der Arbeitstage vertraglich geregelt und besteht beispielsweise für die Vollzeitbeschäftigten ein höherer Urlaubsanspruch, so haben Minijobber ebenfalls einen höheren Anspruch auf Urlaub. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen, in der Regel so:

Beispiel
Petra übt an 3 Tagen in der Woche einen Minijob aus. Ihre Kollegen in Vollzeit arbeiten in einer 5-Tage-Woche und haben einen Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Sowohl die Arbeitstage pro Woche als auch die Zahl der Urlaubstage sind tarifvertraglich geregelt.
Berechnung: 3 Arbeitstage pro Woche x 30 : 5 = 18
Lösung: Petra stehen 18 Urlaubstage im Jahr zu.
Lesetipp: Ein weiteres Beispiel finden Sie in unserem Blog: „Nachgefragt (7): Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“.
Urlaub bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen in der Woche
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:

Beispiel
Andrea übt an 90 Tagen im Jahr einen Minijob aus. Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten in einer 5-Tage-Woche und haben einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr.
Berechnung:
20 Urlaubstage x 90 Tage = 6,92 Tage
260 Jahresarbeitstage
Lösung: Andrea hat einen Anspruch auf 7 Urlaubstage im Jahr. Das Ergebnis 6,92 wird kaufmännisch auf 7 gerundet.
Nachtrag:
Mit unserem neuen Urlaubsrechner stellen wir Ihnen eine einfache und praktische Hilfe bei der Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs zur Verfügung.
Urlaub im Minijob: natürlich bezahlt
Minijobber haben ein gesetzliches Recht auf bezahlten Urlaub. In der Regel richtet sich die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem durchschnittlichen Gehalt des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Beginn seines Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Wichtig: Bezahlter Urlaub bedeutet, dass der Mitarbeiter für jeden Tag sein Gehalt erhält, an dem er sonst gearbeitet hätte. Der Minijobber muss den Urlaubstag weder vor- noch nacharbeiten.
Hallo
Ich hätte eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch da mein Chef der Meinung ist das ich keinen Anspruch habe, da ja nur höchstens 450€ Kraft.
Ich habe Ende November in meinem Betrieb angefangen, bis Februar 3x die Woche für 4std, ab da dann nur noch 2x 4std, seit letzter Woche bin ich nicht mehr drin da es keine Arbeit mehr gibt, (ich war Corona testerin) eine Kündigung habe ich nicht erhalten. Steht mir jetzt noch der bezahlte Urlaub zu? Oder hätte ich das schon früher einreichen sollen? Und wie viel Urlaubstage wären es insgesamt?
Hallo Ann,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. wie bei Ihnen mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Haushaltshilfe wird aufgrund von einem gebrochenen Fuß meinerseits nur kurzzeitig bei mir arbeiten. Der Lohn beträgt 17,50€ pro Stunde. Da die Arbeitszeiten sehr unregelmäßig sind, haben wir uns geeinigt. Den Urlaub auszubezahlen. Haushaltshilfe kann nur unregelmäßig arbeiten aufgrund eigener Verpflichtungen im Studium. Jetzt ist die Frage als Beispiel, wenn 100 Arbeitsstunden geleistet wurden, wie viel Prozent Zuschlag als Urlaub wären fällig? Ist 10 % Ausreichend?
Freundliche Grüße
Markus
Hallo Markus,
der Gesetzgeber hat zwischen der Urlaubsgewährung und der Urlaubsabgeltung ein Stufenverhältnis geschaffen. An erster Stelle steht immer die Urlaubsgewährung und erst, wenn dies nicht möglich ist, dann ist der Urlaub vom Arbeitgeber abzugelten.
Es gibt also weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Gewährung oder Abgeltung des Erholungsurlaubs.
Eine Abgeltung des Urlaubs während des Arbeitsverhältnisses ist nicht vorgesehen. Es ist Urlaub zu gewähren, da der Zweck des Urlaubs die Erholung des Arbeitnehmers ist, die mit der Urlaubsabgeltung nicht erreicht werden kann. Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs sieht das Bundesurlaubsgesetz nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ (Paragraf 7 Absatz 4 BUrlG).
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie berechnet man denn den Urlaub wenn man 2 Minijobs hat und bei beiden eine 5 Tagewoche?!
1 Minijob 30 UT fest und wieviele dann im 2ten?!
Hallo Hans-Jürgen Reuleke,
grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei einer Mehrfachbeschäftigung gegen jeden Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine Berechnung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. Konkrete Fragen zum Thema Arbeitsrecht beantwortet Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich werde für vier Monate an zwei Tagen einen Minijob ausüben. Ich Sommer möchte ich 3 Wochen Urlaub machen. Muss ich dann Urlaub ausschließlich für die Tage beantragen, an denen ich arbeiten müsste oder muss ich die fünf Tage Woche zu Grunde legen
?
Hallo Lamacun,
die Urlaubstage sind für die vereinbarten Arbeitstage zu nehmen. Wenn Sie zwei Arbeitstage in der Woche haben, brauchen Sie auch nur zwei Urlaubstage aufwenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen,
ich arbeite am Empfang einer Seniorenresidenz auf Minijob-Basis. Ich werde so eingeteilt, dass ich immer am 01. des Monats anfange. Hier ein Beispiel für April 2022 01.04.22 3 Std., 02.04.22 8 Std.(1Std. Pause), 03.04.22 8 Std.(1Std. Pause), 04.04.22 3 Std., 05.04.22 3 Std., 06.04.22 3 Std., 07.04.22 3Std., 08.04.22 3 Std., 10.04.22 8Std.(1Std. Pause) 11.04.22 3 Std., 12.04.22 3 Std. Dies ergibt eine Arbeitszeit von 45 Std. für April 2022. Den Rest des Monats habe ich dann frei. Der restliche Monat wird noch auf 2 Kolleginnen aufgeteilt. So ähnlich sehen die anderen Monate auch aus. Wie errechnet sich dann daraus mein Urlaub. In meinem Arbeitsvertrag steht: Der Arbeitnehmer erhält – basierend auf einer 6-Tage-Woche- kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 24 Arbeitstagen. Ist die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage verteilt, vermindert oder erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage anteilig zum Verhältnis der Abweichung, wobei die Anzahl der Urlaubstage mathematisch auf- bzw. abzurunden ist.
Wie wird der Urlaub denn dann berechnet?
Viele Grüße
Marion
Hallo Marion,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Das Thema Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Thema zu dem wir nur zu allgemeinen Fragen informieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage. Ausführliche Informationen erhalten Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales telefonisch unter der Rufnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen,
wir wollen eine Haushaltshilfe beschäftigen, die unregelmäßig und sehr geringfügig (ca. 2-4 Stunden pro Monat an 1-2 Terminen) bei uns arbeitet. Die Termine werden nach Bedarf abgestimmt und stehen unregelmäßig an, eine genaue Angabe der Arbeitstage ist uns daher nicht möglich. Daher die Frage: Hat unsere Haushaltshilfe trotzdem einen Urlaubsanspruch und wenn ja, wie wird dieser berechnet? Ich habe früher selbst unregelmäßig in der Gastro gearbeitet (monatlich jeweils nur 100-200 €) und von einem Urlaubsanspruch war mir nichts bekannt.
Viele Grüße
Nadine
Hallo Nadine,
auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub ganz leicht berechnen.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich arbeite auf 450€ Basis, 3 Tage die Woche aber nur insgesamt 10,5 Std die Woche.
Finde das dezent verwirrend mit den Stunden, da manche sagen die zählen nicht mit und andere behaupten wiederum das Gegenteil. In meinem Vertrag steht drin, 8 Urlaubstage. Ist das so richtig?
LG
Hannah
Hallo Hannah,
der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Es ist nur wichtig, wie viele Werktage Sie als Minijobber pro Woche arbeiten – nicht, wie viele Stunden Sie an den Werktagen leisten.
Bei einer 3-Tage-Woche ergibt sich ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 12 Tagen für ein Kalenderjahr. Gewähren Arbeitgeber ihren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche, dürfen sie ihre Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligen. Diesen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.
Wird die Beschäftigung neu aufgenommenen, sieht das Bundesurlaubsgesetz eine Wartezeit von 6 Monaten vor. Volle vier Wochen bezahlten Urlaub können Sie also erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses beanspruchen. Bis zur Erfüllung der Wartezeit haben Sie lediglich Anspruch auf 1/12 des vollen Jahresurlaubsanspruchs.
Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich arbeite in einem Minijob auf 450€ Basis zu unterschiedlichen, unregelmäßigen Arbeitszeiten, je nach Bedarf und Notwendigkeit. Es sind Monate an denen ich weniger als 450€ verdiene, weil weniger Einsätze. Es waren auch Monate, an welchen ich keinen Arbeitseisatz hatte.
Ich übe den Job seit Feb. 2021 aus habe bis zum jetzigen Tag noch keinen bezahlten Urlaub gehabt.
Steht mir Jahresurlaub für 2021 zu, wenn ja wieviel, bzw. wie berechne ich die Anzahl der Urlaubstage.
LG
Berni
Hallo Berni,
Minijobber haben ein gesetzliches Recht auf bezahlten Urlaub. Auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub ganz leicht berechnen.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo liebes Team,
Ich arbeite 4 Tage die Woche. 2 Tage je 4 Std. und 2Tage je 2 Std. Bekomme aber pro Urlaubstag den ich genommen habe nur 1,25 Std. ausgezahlt. Ist das rechtens? Danke u. Liebe Grüße Karin
Hallo Karin Bora,
im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass Ihnen als Arbeitnehmerin durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das Sie erhalten würden, wenn Sie normal zur Arbeit erscheinen würden, statt Urlaub zu nehmen.
Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich daher nach Ihrem durchschnittlichen Verdienst in den letzten 13 Wochen vor Beginn Ihres Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Haben Sie noch keine 13 Wochen bei diesem Arbeitgeber gearbeitet, dienen die tatsächlichen Arbeitswochen als Berechnungsgrundlage. Von dieser Regelung kann jedoch beispielsweise in Tarifverträgen abgewichen werden.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Herzlichen Dank für die Anwort. Sie haben mir sehr geholfen. Liebe Grüße ans Team Karin Bora
Hallo, ich habe einen Minijob mit unregelm. Arbeitszeiten. Konnte mit Ihrer Hilfe die Urlaubstage
berechnen, es sind 16 Tage. Die Tage sollen ausbezahlt werden, da ich den Urlaub nicht nehmen konnte.
Auch meine Arbeitszeit ist unregelmäßig, mal 2,5 mal 1,5 Stunden usw. . Wie berechne ich das Urlaubsgeld nun für die 16 Tage?
Hallo Chris van Dyke,
wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir ein Sozialversicherungsträger sind und unsere Kernkompetenz somit im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegt. Ihr Anliegen betrifft aber das Arbeitsrecht. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht.
Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich arbeite seit September als Nachtwache auf 450euro Basis… das sind mal 2 mal 3 Nächte im Monat.
wieviel Urlaub steht mir zu? Eine Nacht dauert 9,30 Std.
Hallo Ute Mannion,
auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub leicht berechnen.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312)/Jahresarbeitstage (260)
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wir haben über die Minijob-Zentrale eine Babysitterin angemeldet. Diese arbeitet völlig unregelmäßig und auch die Stundenzahl wird sehr verschieden sein.
Die Anzahl der Arbeitstage im Jahr und damit die Urlaubstage kann ich so halbwegs schätzen – aber mir ist nicht klar, wieviele Stunden dafür anzusetzen sind. Kann ich die ebenfalls grob schätzen?
Hallo Mirijam,
im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass Ihrer Arbeitnehmerin durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das sie erhalten würde, wenn sie normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.
Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich daher nach dem durchschnittlichen Verdienst Ihrer Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn ihres Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Hat Sie noch keine 13 Wochen bei Ihnen gearbeitet, dienen die tatsächlichen Arbeitswochen als Berechnungsgrundlage.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
wenn ein Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen am Jahresende mehr individuelle Arbeitstage im Jahr hatte, als zu Beginn des Jahres angenommen, muss dann eine rückwirkende Korrektur des Urlaubsanspruches vorgenommen werden? Die oben angegeben Formel bei “Urlaub bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen in der Woche” kann ich ja erst am Jahresende anwenden, wenn mir die tatsächliche Anzahl an individuellen Arbeitstagen bekannt ist.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Hallo Martin,
wir empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit gut zweieinhalb Jahren als Minijobber bei einer Firma. Bis vor kurzem war mir nicht bewusst, dass ich auch einen Anspruch auf Urlaub habe. Ich arbeite dort unregelmäßig (ein bis dreimal die Woche), komme aber immer auf die Stunden für meine 450€. Den Urlaub wahrgenommen habe ich noch kein einziges Mal, Geld habe ich für den mir zustehenden Urlaub allerdings auch noch nie bekommen und auf Nachfrage hin wurde mir soeben mitgeteilt, dass die Auszahlung der Urlaubstage momentan nur Mitarbeiter mit regelmäßiger Arbeitszeit betrifft und dass ich die Urlaubstage “in natura” nehmen müsste. Ich möchte das Arbeitsverhältnis nun (aus anderen Gründen) beenden, würde die Urlaubssituation allerdings gerne vorher klären. Was kann ich tun?
Vielen Dank und viele Grüße,
Jakob
Hallo Jakob,
grundsätzlich ist der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, ansonsten verfällt er. Eine Übertragung von am Jahresende nicht genommenen Urlaubstagen in das Folgejahr, kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und auch nur für einen befristeten Zeitraum von drei Monaten. Das Gesetz sieht nicht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaub ohne einen Antrag oder Wunsch des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr zu gewähren.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Ob Sie sich Ihren Urlaub noch nachträglich einfordern bzw. ausbezahlen lassen können, erfragen Sie bitte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Ich arbeite seit 8 Jahren auf 450,00 € Basis bei 3 mal wöchentlich 3, 25 Stunden täglich. Die Firma gewährt mir 12 Tage Jahresurlaub. Berechnet wurde dieser von 24 Tagen Mindesturlaub. Die komplette Belegschaft der Firma arbeitet Vollzeit und erhält 30 Tage Jahresurlaub.
Müsste mein anteilige Urlaubsanspruch nicht 18 Tage betragen, ausgehend von 30 Tagen wie meine Kollegen. Wenn ja, wieviel Jahre kann ich meine zu wenig erhaltenen Urlaubstage einfordern. Vielen Dank
Hallo Susanne,
auch hier gilt für Minijobber der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach dürfen Minijobber nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Das gilt auch für den Urlaub. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können.
Ob Sie sich Ihren Urlaub noch nachträglich einfordern bzw. ausbezahlen lassen können, erfragen Sie bitte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich arbeite einen Tag in der Woche, immer Dienstag acht Stunden auf 450 euro basis. Welchen Urlaubsanspruch habe ich mir erworben? Die festangestellten Kollegen haben
dreißig Urlaubstage laut Tarifvertrag. Weihnachtsgeld bekommen die festangestellten Kollegen alle nur ich nicht. Ist das rechtens?
Hallo Monika,
für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach dürfen Minijobber nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Zahlen Arbeitgeber ihren Vollzeitbeschäftigten Weihnachtsgeld, haben nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch ihre geringfügig Beschäftigten anteilsmäßig – gemessen an den Arbeitsstunden – einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Das gilt auch für den Urlaub. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber.
Die Formel lautet dann: (individuelle Arbeitstage pro Woche x tarifvertraglich geregelter Urlaubsanspruch) / tariflich geregelte Arbeitstage pro Woche.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich arbeite auf 450 euro basis in einem Betrieb. Meistens einmal pro Woche, jeweils sieben Stunden. Durch den Rechner ( 1 mal 24 geteilt durch 6) bin ich auf vier Urlaubstage pro Jahr gekommen. Muss ich diese vier Arbeitstage in einer Woche nehmen oder könnte ich sie verteilen ? In dem Artikel steht, dass der Urlaub bezahlt wird. Das würde also bedeuten, dass ich für die kompletten vier Tage meinen normalen Lohn bekomme?
Danke und liebe Grüße,
Johanna
Hallo Johanna Weber,
die Urlaubstage sind für die vereinbarten Arbeitstage zu nehmen. Wenn Sie einen Arbeitstag in der Woche haben, brauchen Sie auch nur einen Urlaubstag aufwenden. Bei der Urlaubsplanung sind die Wünsche des Arbeitnehmers grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit denen dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer ihren Urlaub eigeninitiativ planen können.
Im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das der Minijobber erhalten würde, wenn er normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen
Bin als Minijobber angestellt mit festgelegten 40 Stunden pro Monat, a 11€. Ich arbeite 2 Wochen lang 4 Stunden pro Tag in einer 5 Tage Woche, dann sind meine 40 Stunden erreicht. Die Tagesarbeitszeit von 4 Stunden ist aber nicht vorgegeben, könnte ich auch anders regeln.
In der Firma gibt es 24 Tage Urlaub für die Vollbeschäftigung, aber die meisten bekommen 26-27 Tage.
Jetzt wurde mir ausgerechnet, mir stünden 6 Tage Urlaub pro Jahr zu, aber nur 6 Tage a 4 Stunden, weil es zusammen gebracht wird mit der Arbeitszeit von 4 Stunden. Finde ich absurd. Ich hatte nach einer Formel aus dem Internet anderes ausgerechnet.
Umgerechnet 10 Stunden pro Woche (bei 40 Std. Im Monat) mal 24 Urlaubstage (minimum der Firma) geteilt durch 5 (Wochenarbeitstage) = 48 Stunden. Das wären 6 Urlaubstage a 8 Stunden.
Was stimmt nun, oder ist beides falsch?
Darüber gibt es großen Streit in der Firma, aber ich halte 6 Tage a 4 Std. für zu wenig. Das wären 24 Stunden Urlaub für das gesamte Jahr, für mich nicht nachzuvollziehen.
Könnt Ihr mir bitte helfen?
Hallo Herr Lüdtcke,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Grundlage für diese Berechnung des Urlaubsanspruch sind nicht die gearbeiteten bzw. vereinbarten Stunden, sondern die Arbeitstage pro Woche.
Wenn Sie zwei Wochen je 5 Tage arbeiten und dann zwei Wochen dafür gar nicht, ergeben sich für Sie im Durchschnitt 2,5 Arbeitstage pro Woche. Diese dienen als Berechnungsgrundlage für Ihren gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch.
Berechnungsformel:
eigene Arbeitstage pro Woche (2,5) x 24 (gesetzliche Urlaubstage) / 6 Werktage
Sofern Sie Ihre Beschäftigung an 10 Tagen im Monat ausüben, haben Sie einen Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 10 Tagen.
Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für Sie als Minijobber.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank erstmal dafür.
Das heißt 10 Urlaubstage a 4 std., wie ich jetzt auch arbeite.
Aber warum sagt meine Firma dieses Jahr 6 Tage und ab nächstes Jahr 10 Tage, obwohl ich seit September letztes Jahr da arbeite?
Gibt es einen gesetzlichen Grund dafür?
Sorry für meine Aufdringlichkeit.
Hallo Herr Lüdtcke,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können.
Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Ich wollte nach 6 Monaten Arbei Urlaub beantragen-ich arbeite 2 Tage die Woche auf 450€ Basis-und mein Chef meinte ich habe kein Anspruch, weil ich zum einen nur auf 400€ im Monat komme und zum anderen einen 1jähringen “befristeteten” Arbeitsvertrag habe. Ist das korrekt? weil ich dachte ich habe trotzdem Urlaubstage, zumindestens einen Anteil.
Hallo Theodor,
richtig, auch als Minijobber haben Sie einen gesetzlichen Grundanspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Kalenderjahr.
Wird die Beschäftigung jedoch neu aufgenommenen, sieht das Bundesurlaubsgesetz eine Wartezeit von 6 Monaten vor. Hier heißt es “Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben”.
Volle vier Wochen bezahlten Urlaub können Sie also erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses beanspruchen.
Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie soll ich dann mein Urlaubswünsche zettel ausfüllen? Verstehe dass ich um die 8-10 Tage Urlaub habe aber was wenn ich dann zb. im sommer 2 wochen Urlaub nehme? werden dann da die paar tage abgerechnet oder darf ich maximal nur 8-10 tage urlaub eintragen ?
Hallo Julia,
sofern Sie Ihre Beschäftigung an 2 Tagen in der Woche ausüben, haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 8 Tagen im Jahr. Für Ihre 2 Wochen Urlaub im Sommer, tragen Sie somit 4 Urlaubstage zur Berechnung ein.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Mein Arbeitgeber hat mir nie Urlaubsgeld gezahlt. In 2019 und 2020 hatte mich vorarbeiten lassen. Kann ich das Geld jetzt noch nachträglich erhalten?
Hallo und guten Tag,
auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Zu unterscheiden vom bezahlten Urlaub ist jedoch ein zusätzliches Urlaubsgeld. Die Zahlung von Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und diese bezahlte Freistellung ist weder vor- noch nachzuarbeiten.
Das Bundesurlaubsgesetz ist eindeutig. Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, ansonsten verfällt er. Eine Übertragung von am Jahresende nicht genommenen Urlaubstagen in das Folgejahr, kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und auch nur für einen befristeten Zeitraum von drei Monaten. Das Gesetz sieht nicht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaub ohne einen Antrag oder Wunsch des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr zu gewähren.
Ob Sie sich Ihren Urlaub noch nachträglich ausbezahlen lassen können, erfragen Sie bitte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht oder telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
RückwirkendUrlaubsgeld erhalten
Hallo zusammen. Ich habe gestern einen Fehler gemacht und einen Mini Job Vertrag unterschrieben. Heute morgen habe ich mir den genau angeschaut und da steht das ich nur 4 Tage Urlaub im Jahr habe . Das ist doch nicht rechtens oder ? Und das ich den um Erlaubnis fragen muss wenn ich eine andere Tätigkeit ausüben möchte . Ich habe eine Tochter und mit 4 tage Urlaub geht gar nicht . Da hatte ich bei meiner anderen Stelle die ich vorher ausgeübt hatte 14 Tage Urlaub. Und ich hatte eigentlich vor jetzt bald in vollzeit zu arbeiten und diesen als nebenjob zu nehmen . Kann ich deswegen Kündigen ? Weiß das einer? Diese Firma ist unseriös und das ust mir leider erst ab gestern auffallen. Ich brauche einen Rat . Ich danke euch im voraus und hoffe das einer mir helfen kann . Lg ela
Hallo Michaela,
der Urlaubsanspruch errechnet sich aus den vereinbarten Arbeitstagen pro Woche.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen. Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um.
Ob Sie von dem Arbeitsvertrag zurücktreten können erfragen Sie bitte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich arbeite 4 Stunden alle zwei Wochen. Welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Hallo Doris,
allein von den Stunden wird der Urlaubsanspruch nicht errechnet, sondern von den Arbeitstagen pro Woche.
Das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Sofern Sie Ihre Beschäftigung an 2 Tagen im Monat ausüben, haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 2 Tagen.
Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für Sie als Minijobberin.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich arbeitet in einem kirchlichen Tarifbetrieb; Essen ausfahren – 7 Tage fahren, 7 Tage frei. Lt. Tarif haben meine Kollegen 30 Tage Urlaub in der 5 Tage Woche; wieviel Urlaub bekomme ich
Hallo Beate,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Das Thema Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Thema zu dem wir nur zu allgemeinen Fragen informieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich arbeite 10 Sünden pro Woche und habe 1woche mehr Urlaub durch Schwerbehinderung mein Stundenlohn 9,50 Euro was steht mir da zu
Hallo Erika,
schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt. Sie haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.
Bei Ihrem Urlaubsanspruch ist nur wichtig, wie viele Werktage Sie pro Woche arbeiten – nicht, wie viele Stunden. Mit unserem Urlaubsrechner können Sie den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch leicht berechnen.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer konkreten arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu wenden.
Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Sünde????????
ich arbeite 2 Samstage im Monat auf 450€, wieviel Urlaub steht mir da zu? Lg und danke
Hallo Sassl,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Sofern Sie Ihre Beschäftigung an 2 Tagen im Monat ausüben, haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 2 Tagen.
Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für Sie als Minijobberin.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
wir haben eine Aushilfe auf 800 Euro, kommt 3 Mal die Woche arbeiten, wieviele Urlaubstage stehen ihm zu?
Hallo Andrea,
arbeitet Ihre Aushilfe an drei Tagen pro Woche, ergibt sich ein Mindesturlaubsanspruch von 12 Tagen im Jahr.
Mit unserem neuen Urlaubsrechner stellen wir Ihnen eine einfache und praktische Hilfe bei der Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen, mein Sohn wurde zum 31.08.2021 in seinem Minijob ordentlich gekündigt. Laut seinem AG hatte er noch 19 Tage Urlaub, die er jetzt nicht mehr nehmen konnte und daher ausgezahlt bekommt. Jetzt hat die Personalabteilung errechnet, dass ihm 197, 96 € zustehen würden….. das kommt uns falsch vor, zumal ein Anwalt uns eine andere Formel gegeben hat. Kann uns jemand helfen ? D A N K E
Hallo Ilka,
im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass Ihr Sohn durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das er erhalten würde, wenn er normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich mit arbeitsrechtlichen Fragen, wie zum individuellen Urlaubsanspruch, an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für die Antwort und den Tipp mit dem Bürgertelefon.
Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Urlaubstag.
Ich arbeite 3 mal/Woche und 4 Stunden/Mal. Jetzt möchte ich kündigen. Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass meine Urlaubstage 2.4 Stunden/Urlaubstag abgegolten sind.
(Pro Woche: 12 Stunden=3 mals*4 Stunden
Pro Werkstag: 2.4 Stunden=12Stu./5 Werkstage)
Ist der Arbeitgeber diese Abgeltungsweise richtig? Wie viele Stunden ist ein Urlaubstag abzugelten? 4 Stunden/ein Urlaubstag oder 2.4 Stunden/ein Urlaubstag?
Könnten Sie mir deuten, welche Gesetzesartikel meine Fragen stützen oder aufweisen können?
Ich bedanke mich sehr auf Ihre Mühe und Hilfe.
Hallo Yuan Chen,
die Urlaubsabgeltung wird genauso berechnet wie das Arbeitsentgelt, was Ihnen für Urlaubstage zugestanden hätte. Dieses bemisst sich für jeden Urlaubstag nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den Sie in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten haben. Die Höhe Ihrer Urlaubsabgeltung orientiert sich somit an Ihrem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsende.
Die Regelung der Urlaubstage im Arbeitsverhältnis richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).
Abschließend empfehlen wir Ihnen eine Beratung beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales zum Thema Arbeitsrecht. Das Bürgertelefon erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber , bei der Berechnung meines Urlaubsgeldes.
Ich arbeite auf Stundenbasis (12,50€ pro Stunde).
Wie wird mein Urlaubsendgeld pro Urlaubstag berechnet.
Ich hoffe Sie können mir da irgendwie weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus.
Hallo Olaf,
es wird die Stundenzahl für den Urlaubstag zugrunde gelegt, die für Sie an diesem Arbeitstag angefallen wäre. Minusstunden dürfen resultierend aus einem Urlaubstag nicht entstehen.
Das Thema Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Thema zu dem wir nur zu allgemeinen Fragen informieren. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Morgen. Die Berechnung habe ich verstanden,allerdings arbeiten wir nur vormittags,kann ich also die rechnung halbieren.
Hallo Ulrike,
im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass Ihnen als Arbeitnehmerin durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das Sie erhalten würden, wenn Sie normal zur Arbeit erscheinen würden, statt Urlaub zu nehmen.
Das Thema Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Thema zu dem wir nur zu allgemeinen Fragen informieren. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich habe aus Arbeitgebersicht eine Frage zum Urlaubsentgelt.
Wie wird die Zahlung in der Praxis umgesetzt? Wir haben grundsätzlich Min.Job-Beschäftigte-Mitarbeiter, deren Arbeitszeit unregelmäßig ist. Den tatsächlichen Urlaubsanspruch kann ich erst nach Ablauf des Jahres ermitteln. Ist es dann in Ordnung, wenn die Mitarbeiter mit der letzten Jahresabrechnung noch das Urlaubsgeld vergütet bekommen? Und dann aus dem Schnitt der letzten 12 Monate?
Vielleicht haben Sie mir hier eine Umsetzungsidee.
Vielen Dank
Hallo Jasmina,
das Thema Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Thema zu dem wir nur zu allgemeinen Fragen informieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo ,ich arbeite seit 4 Jahren als Verkäferin (Mini job). Ich arbeite an Prozent von Umsazt.Das heisst wie viel ich verkaufe so viel bekomme ich bezahlt.Mein Chef meinte das ich deswegen kein Recht auf bezahlte Urlaub habe.Wenn es nicht stimmt können sie mir Gesetz schreiben und ich gehe Gericht.
Hallo Carola,
im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, somit auch bei 450-Euro-Jobs, haben Sie als Arbeitnehmerin einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Alles rund um den Anspruch auf Urlaub ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten.
Vielleicht interessiert Sie auch unser Blog-Beitrag: Gleiches Recht für alle! Das Arbeitsrecht im Minijob.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich habe Mitte Mai bei meinem Arbeitergeber, während der Elternzeit, wieder angefangen geringfügig zu arbeiten.
Mein Arbeitsvertrag ruht noch bis Oktober. Ab Oktober tritt wieder mein fester Arbeitsvertrag in Kraft.
Nun meine Frage. Wie viel Urlaub, steht mir von Mai bis einschl. September zu?
Mfg Kathrin
Hallo Kathrin,
Ihre Frage zum Urlaubsanspruch lässt sich nicht pauschal beantworten. Hierbei ist neben den gesetzlichen Regelungen beispielsweise auch ein eventuell bestehender Tarifvertrag bzw. arbeitsvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen zu beachten, wenn der Arbeitnehmer durch diese besser gestellt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Danke ihnen trotzdem für die Antwort
Hallo,
ich arbeite regelmäßig ungleich, mal einen Tag die Woche, mal 2 Tage die Woche, es kommt dann natürlich auch vor, dass ich eine Woche mal nicht arbeite. Ich habe 6 Tage Urlaubsanspruch im Jahr.
Im nächsten Monat werde ich für 10 Tage verreisen, wieviele Urlaubstage muss ich dann nehmen bzw. werden dann abgerechnet.
Hallo Sabine,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine detaillierte rechtliche Beurteilung in Ihrem Einzelfall vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um sich gemeinsam abzustimmen, wie viele Urlaubstage Sie für Ihre Reise benötigen werden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich hätte eine Frage zu der Urlaubsberechnung bei unregelmäßigen Arbeitszeiten. Ich arbeite NICHT regelmäßig ungleich, sondern je wie es mir passt 1-5 Tage die Woche, wichtig is nur dass ich im Monat durchschnittlich auf 8,5 Stunden komme.
Kann ich da trotzdem mit dem Urlaubsrechner für unregelmäßige Arbeitszeiten die Urlaubstage berechnen?
Und wie sieht es aus bei Minijobs, die weniger als 1 Jahr gehen (weil der Urlaubsrechner die Tage auf ein Jahr berechnet), wenn die insgesamte Erwerbstätigkeit nur 9 Monate betrug? z.B. bei 64 Arbeitstagen (nicht regelmäßig ungleich sondern immer variabel) zeigt der Urlaubsrechner 5 Tage Mindesturlaubsanspruch, aber das bezieht sich ja dann auf das gesamte Jahr, obwohl die Beschäftigung nur 9 Monate andauerte?
Vielen Dank
Hallo Daria,
im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das er erhalten würde, wenn er normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.
Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich daher nach dem durchschnittlichen Verdienst des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Beginn seines Urlaubs. Zahlungen für Überstunden bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Haben Sie noch keine 13 Wochen bei diesem Arbeitgeber gearbeitet, dienen die tatsächlichen Arbeitswochen als Berechnungsgrundlage. Von dieser Regelung kann jedoch beispielsweise in Tarifverträgen abgewichen werden.
Mit unserem Urlaubsrechner für Minijobber können Minijobber ihren gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch berechnen. Dieser beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Arbeiten Sie nur an 5 Tagen in der Woche und nur 9 Monate im Jahr, ist die Anzahl der Urlaubstage prozentual zu ermitteln.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit dieser arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich arbeite für 100 stunden im Monat absolut verschieden . Mal 8 stunden mal 3 stunden hauptsache ich hab die 100 stunden voll. Ich bin schwerbehindert mit 80% und nem G als Gehbehinder. Ich weis mir stehen 5 tage mehr urlaub zu also 29 .
So meine frage ist hat ein urlaubstag immer 8 stunden oder wird der anders berechnet ?
Mein cheff will mir nur anteilig den urlaub berechnen also keine 8 stunden ca. 4 stunden
Gruß Christian
Hallo,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht (Urlaub). Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage. Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Grüß Gott. Ich hätte eine Frage zur Durchschnittsberechnung des Urlaubentgeltes. Bei mir sind es in den letzten 13 Wochen vor meinem Urlaub coronabedingt zu weniger Stunden gekommen, was natürlich den Durchschnitt deutlich senkt. Ich habe tägl. Ca 30 min Uraubsentgelt erhalten. Gibt es einen Minimum an Entgeltleistung beim Minijob mit unregelmäßiger Arbeitszeit? (Von den 13 Wochen waren ca 5 Wochen der Laden zu – im Februar hatte ich z.B. nur 4 Std Arbeit)
Hallo,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht (Lohnfortzahlung Urlaub). Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Folgende Frage ?
Ungleiche Arbeitszeiten und Anzahl Tage pro Woche!
Mal 4 Stunden Schicht, Mal 8 Std. Schicht.
Vereinbarte Arbeitszeit pro Monat 30 Std. also 360 Stunden jährlich.
Vollzeitarbeitskräfte bekommen 27 Tage Urlaub.
Kann ich folgende Berechnung anstellen?
360 Stunden/p.a. durch Anzahl Tage Jahr, bei 5 Tage Woche 260 = 1,38 Std. pro Tag.
Ich gewähre dem Minijob somit auch 27 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche und rechne pro Tag jeweils 1,38 Std. seiner monatlichen Arbeitszeit an.
Ist das korrekt und rechtens?
Hallo Uwe,
so kann der Urlaubsanspruch nicht ermittelt werden.
Bei unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub ganz leicht berechnen. Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Tag ist bei der Ermittlung der Urlaubstage unerheblich.
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312) bzw. Jahresarbeitstage (260)
Gern können Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich arbeiten in einem Minijob an 6 Tagen die Woche zu unterschiedlichen Stundenzahlen (manchmal auch weniger als 1 Stunde am Tag),wieviele bezahlte Urlaubstage stehen mir zu als 350 Euro Kraft?
Hallo Björn,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber. Einen Mindestanspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten.
Der jährliche Urlaubsanspruch ist somit abhängig von den Arbeitstagen pro Woche, egal, wie viele Stunden an den einzelnen Tagen gearbeitet werden.
Berechnungsformel für den Mindesturlaub: eigene Arbeitstage pro Woche x 24 (gesetzliche Urlaubstage) / 6.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Ich habe eine Frage… ich habe mein Arbeitsverhältnis am 01.04.2020 begonnen. Laut Arbeitsvertrag sollte ich max. 4 Stunden pro Tag an 2 Arbeitstagen (also max 8 Stunden die Woche) ableisten. In der Praxis sah das ganze jedoch ganz anders aus… mal konnte ich die Stunden an einem Tag machen, mal müsste ich drei mal die Woche kommen um die Stunden abzuleisten. Da es mir aber nicht möglich war 2020 den Urlaub zu nehmen und auch dieses Jahr sich bisher keine Gelegenheit dazu ergeben hat den Urlaub anzubauen, sollte der nun mal ausgezahlt werden… allerdings sind wir mit meiner Arbeitgeberin nicht so sicher wie das ganze jetzt korrekt gerechnet wird… Können Sie mit bitte weiterhelfen? Habe ich in diesem Fall den vollen urlaubsanspruch für 2020 erworben oder wird dieser gekürzt, weil ich erst im April angefangen habe? Wie viel Stunden pro Tag werden abgerechnet, wenn man den Urlaub pro Tag rechnet?
Danke im voraus!
Hallo Frau Paluch,
Ihre Frage zum Urlaubsanspruch lässt sich nicht pauschal beantworten. Hierbei ist neben den gesetzlichen Regelungen beispielsweise auch ein eventuell bestehender Tarifvertrag bzw. arbeitsvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen zu beachten, wenn der Arbeitnehmer durch diesen besser gestellt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu arbeitsrechtlichen Einzelanfragen im Detail nicht beraten können. Als Minijob-Zentrale erteilen wir lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht. Für eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030/221 911 004.
Grundsätzlich gilt für den Urlaubsanspruch Folgendes:
Als Arbeitnehmerin haben Sie einen gesetzlichen Grundanspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Kalenderjahr. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer, welcher schon längere Zeit im Unternehmen beschäftigt ist, diesen vollen Urlaubsanspruch – in Abhängigkeit der betrieblichen Belange – auch bereits zu Beginn des Kalenderjahres voll ausschöpfen. Wird die Beschäftigung jedoch neu aufgenommenen, sieht das Bundesurlaubsgesetz eine Wartezeit von 6 Monaten vor. Hier heißt es “Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben”. Volle vier Wochen bezahlten Urlaub können Sie also erst nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses beanspruchen. Bis zur Erfüllung der Wartezeit haben Sie lediglich Anspruch auf 1/12 des vollen Jahresurlaubsanspruchs.
Zur Urlaubsabgeltung gilt Folgendes:
Der deutsche Gesetzgeber hat zwischen der Urlaubsgewährung und der Urlaubsabgeltung ein Stufenverhältnis geschaffen. An erster Stelle steht immer die Urlaubsgewährung und erst, wenn dies nicht möglich ist, dann ist der Urlaub vom Arbeitgeber abzugelten.
Es gibt also weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Gewährung oder Abgeltung des Erholungsurlaubs.
Eine Abgeltung des Urlaubs während des Arbeitsverhältnisses ist nicht vorgesehen. Es ist Urlaub zu gewähren, da der Zweck des Urlaubs die Erholung des Arbeitnehmers ist, die mit der Urlaubsabgeltung nicht erreicht werden kann. Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs sieht das Gesetz nur in § 7 Abs. 4 BUrlG und damit nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor: „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“
Eine Vereinbarung über die Abgeltung des Urlaubs im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nichtig (§ 134 BGB), d.h. selbst wenn die Arbeitsvertragsparteien Urlaub während des Arbeitsverhältnisses teilweise in Geld ausgeglichen haben, besteht der Urlaubsanspruch weiter. Macht der Arbeitnehmer also einen bereits während des Arbeitsverhältnisses abgegoltenen Urlaub später dennoch geltend oder verlangt nach Beendigung Urlaubsabgeltung für diese Urlaubstage, hat er grundsätzlich gute Karten. In diesem Fall kann sich der Arbeitgeber nur noch darauf berufen, dass diese weitere Geltendmachung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Blog-Team, ich komme mit den gängigen Urlaubsanspruchsrechnern nicht weiter. Ich und meine Kollegen sind Aushilfsfahrer, die nicht nach Stunden sondern pro geleistete Tour bezahlt werden. Das kann einmal, zweimal oder auch dreimal die Woche sein, je nach Einteilung auf dem Dienstplan.
Wie kann man denn bei so einem Modell den Urlaubsanspruch berechnen? Bisher habe ich von meinem Arbeitgeber diesbezüglich noch keine Antwort erhalten…
Hallo Gert,
auch für Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche lässt sich der Anspruch auf Urlaub ganz leicht berechnen. In diesem Blog haben wir das unter der Überschrift – Urlaub bei ungleicher Anzahl von Arbeitstagen in der Woche – wie folgt erläutert:
Ist die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche regelmäßig ungleich, also z. B. mal zwei oder drei Tage in der Woche, bezieht sich die Berechnung des Urlaubs auf das Jahr und nicht auf die Woche. Die auf 52 Wochen (= 1 Jahr) bezogenen Werte ergeben dann die Jahresarbeitstage. Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass die Arbeitsverpflichtung in einem Jahr bei einer 5-Tage-Woche 260 Arbeitstage beträgt und 312 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
Die Formel lautet dann:
Gesetzliche oder tarifvertragliche Urlaubstage x eigene Arbeitstage / Jahreswerktage (312) bzw. Jahresarbeitstage (260)
Gern können Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag, ich arbeite 4 Tage im Monat habe ich Anspruch auf Urlaub oder nicht? Mein Chef sagt nein
LG
Hallo Sascia,
auch Minijobber haben ein gesetzliches Recht auf bezahlten Urlaub.
Arbeiten Sie an einem Tag pro Woche, haben Sie einen Mindesturlaubsanspruch von 4 Tagen im Jahr und können somit 4 Wochen bezahlten Urlaub genießen.
Bei der Berechnung Ihres individuellen Urlaubsanspruches hilft Ihnen sicher auch unser Urlaubsrechner für Minijobber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo. Ich arbeite als Minijob. Verträglich habe ich 10 Tage urlaubs anschpruch. Ich wollte im Juni die 10 Tage Urlaub nehmen und der Arbeitgeber sagte besteht noch keine Anspruch auf volle Tage. Obwohl ich arbeite schon mehr als ein Jahr. Und die Probezeit 6 Monate vorbei sind.
Meine Frage ist ob ich wirklich nur anteilig Urlaub haben darf.
Mfg .
Hallo Frau König,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht (Urlaubsanspruch). Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich habe eine Frage. Am 1.6. 2021 gehe ich in Rente. Im Minijobs arbeite ich 2 Tage pro Woche. Wieviel Urlaub bekomme ich noch bis zum Renteneintritt? Bin seit 19 Jahren in der Firma.
Hallo,
bräuchte dringend Eure Hilfe! Wie sieht die Berechnung bei Saisonkräften aus ?
Ein Beispiel: Xenia müsste 3 Monate arbeiten – reist frühzeitig ab und hat somit nur 18 Arbeitstage gearbeitet – der Urlaubsanspruch für 3 Monate sind 6 Tage!
Wie berechnet man den Urlaub für die gearbeiteten 18 Tage ?
Vielen lieben Dank im Voraus
Tanja
Hallo Tanja,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Urlaubsanspruch (Arbeitsrecht). Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage. Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
unsere Arbeitskraft arbeitet 3 mal die Woche jeweils 10 Std (Jahresurlaub 12 Tage)
Wenn Sie 2 wochen Urlaub hat wieviele Tage muss man ihr abziehen 6 Stk oder weniger ?
Hallo Diana,
ja, das ist richtig. Arbeitet Ihr Minijobber an drei Tagen pro Woche, hat er einen Mindesturlaubsanspruch von 12 Tagen im Jahr und kann somit 4 Wochen bezahlten Urlaub genießen. Richtig, nimmt Ihr Minijobber 2 Wochen Urlaub, ziehen Sie sechs Urlaubstage ab.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo ich arbeite jede Woche 7, 7 Std an 5 Tagen. Habe ich einen Urlaubsanspruch.
Hallo Peter,
ja, Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Arbeiten Sie, wie in Ihrem Sachverhalt geschildert, an 5 Tagen in der Woche, haben Sie einen Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr.
Bei der Berechnung Ihres individuellen Urlaubsanspruches hilft Ihnen sicher auch unser Urlaubsrechner für Minijobber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch einer Aushilfe, die keinen festen Arbeitstage hat und bei welcher im Voraus noch nicht feststeht, an wieviel Tagen sie arbeiten wird? Angenommen, ich stelle eine Aushilfskraft geringfügig mit 30 Stunden im Monat ein. Diese arbeitet in einer Woche an 5 Tagen, in der nächsten nur an 1 Tag, in der darauffolgenden an 2 Tagen usw., je nach Arbeitsanfall.
Dem Urlaubsrechner zufolge ist dann die Anzahl der jährlichen Arbeitstage die Grundlage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs. Die Anzahl der jährlichen Arbeitstage weiss ich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht und diese lässt sich auch nicht abschätzen.
Wie berechne ich dann den Anspruch an gesetzlichen Urlaubstagen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Martin,
wenn Sie auch keinen anderen vergleichbaren Mitarbeiter haben, dann können Sie nur schätzen.
Das Thema Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Thema zu dem wir nur zu allgemeinen Fragen informieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale