Zuletzt aktualisiert am 24. Mai 2022
Minijob-Grenze soll auf 520 Euro steigen
Minijobberinnen und Minijobber sollen künftig 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen dürfen. Ab dem 1. Oktober 2022 soll sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die wichtigsten Informationen zu den geplanten Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber, finden Sie in diesem Beitrag.
Der Mindestlohn soll sich auf 12 Euro pro Stunde erhöhen
Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde zum 1. Oktober 2022.
Minijob-Grenze soll auf 520 Euro monatlich angehoben werden
Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Zukünftig soll die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst werden. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientieren soll. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.
Mit der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.
Neuregelungen auch beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze
Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Die Höhe der Verdienste in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens ist unerheblich. Als gelegentlich wird heute ein Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres angesehen. Diese Regelung ergibt sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien.
Zukünftig soll das unvorhersehbare Überschreiten gesetzlich geregelt werden. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.
Wichtiger Hinweis für Rentner:
Für einige Rentenbezieher gilt in der Rentenversicherung eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Mit Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob ab dem 1. Oktober 2022 sollten Rentner diese bei der Ausübung eines Minijobs im Blick haben.
Nach aktuellem Stand wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Knappschaftsausgleichsleistung nicht angepasst. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob könnte dazu führen, dass Rentner die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro überschreiten. Dies würde sich rentenschädlich auswirken. Bei der Knappschaftsausgleichsleistung würde sogar der Anspruch auf diese Rente entfallen.
Für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt derzeit eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt diese nach aktueller Rechtslage auch wieder 6.300 Euro. Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag „Minijob neben der Altersvollrente: Höhere Hinzuverdienstgrenze auch in 2022“ lesen.
Midijob-Grenze soll von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden
Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Erhöhung der Grenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich vor. Bisher liegt ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich 450,01 Euro bis 1.300 Euro beträgt. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.
Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Midijobber und Midijobberinnen profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Dadurch soll der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass bisher lediglich der “Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” vorliegt. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahren stehen die Neuregelungen unter Vorbehalt. Wir werden Sie aber wie gewohnt über die aktuelle Entwicklung auf unseren Kanälen informieren.
Wie sieht es bei bestehenden Soz.vers.Pflichtigen Jobs von 1301 -1600 Euro dann aus.
Werden diese dann zum Midijob ab 01.10.2022 ?
Hallo Link,
korrekt, geplant ist auch eine Anhebung der Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Welche Übergangsvorschriften es geben wird können wir zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie sieht es mit bestehenden Midijobs mit einem Gehalt von über 450.- aber unter 520.- aus? Werden diese Tätigkeiten dann zum Minijob?
Hallo Bernd,
wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aktuell im laufendes Gesetzgebungsverfahren noch keine verbindlichen Aussagen dazu geben können. Unter Vorbehalt können wir sagen, dass der Gesetzentwurf hierzu eine Übergangsregel enthält. Detaillierte Informationen können wir erst nach dem Beschluss erteilen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie sieht das aus bei erwerbsunfähigkeits rente?
Ich darf ja Täglich bis 3 std Arbeiten wenn ich das Gesundheitlich packe
und 450 Euro Nebenbei verdienen zur zeit
Hallo Norbert,
mit Ihrer Erwerbsminderungsrente ist es möglich, einen 450-Euro-Minijobs neben dem Rentenbezug unter Einhaltung der durchschnittlichen monatlichen 450-Euro-Grenze auszuüben. Wird die Minijob-Grenze erhöht, können Sie auch bis zu 520 Euro monatlich verdienen.
Für Rentenbezieher gelten allerdings Hinzuverdienstgrenzen der Deutschen Rentenversicherung. Sie können sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger über eventuelle Auswirkungen eines Minijobs auf Ihre Rente informieren.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
wenn jemanden bekommt hilfe von jobcenter ,wie die mindestens vertrag darf yu seien?
Hallo pashmak,
beziehen Sie Hartz IV, können Sie zusätzlich einen Minijob ausüben. Der Freibetrag beim Bezug von Hartz IV liegt bei monatlich 100 Euro. Sollten Sie im Minijob mehr verdienen, wird das Einkommen anteilig auf die Hartz IV-Leistung angerechnet. Wir empfehlen Ihnen, vor Aufnahme eines Minijobs bei Ihrem zuständigen Jobcenter nachzufragen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wenn der Monatssatz auf 520,- Euro angehoben wird, ist der Jahresumsatz dann von 5400,- auf 6240,- angehoben. Müsste es eigentlich, aber man weiß ja nie.
Hallo Elisabeth,
das ist korrekt.
Wird das monatliche Einkommen im Minijob erhöht, steigt auch automatisch die Jahresgrenze wie von Ihnen beschrieben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen,
werden die Zuschläge bei einer geringfügigen Beschäftigung zu der Jahresgrenze dazu gezählt oder bleiben die unberücksichtigt?
Danke
Hallo Gabriela Beu,
einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, sind dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind. Sie unterliegen damit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Für die Beurteilung einer zusätzlichen Einnahme als Arbeitsentgelt ist daher vordergründig die lohnsteuerrechtliche Behandlung zu prüfen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie wirken sich die geplanten Verdienstgrenzen für Mini- bzw. Midijob dann bei dem Bezug einer unbefristeten, vollen EM-Rente aus ?
Hallo M. aus O.,
für die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Minijobs von Rentnern gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Hat der Minijobber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Diese sind unterschiedlich hoch und richten sich nach der Rentenart des Minijobbers. Überschreitet dieser seine Hinzuverdienstgrenze, kann das zur Kürzung oder sogar zum Wegfall seiner Rente führen.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung informieren Sie umfassend und individuell rund um die Regelungen zum Thema Rente und die Anrechnung des Minijobs bzw. Midijobs.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Was passiert, wenn durch die Zahlung einer Jahressonderzahlung die monatliche Grenze, nicht aber die Jahresgrenze überschritten wird? Eine Zahlung von z.B. “Weihnachtsgeld” ist ja kein unvorhersehbares Überschreiten.
Ist der Mitarbeiter dann schon ein Fall für den Midijob?
Hallo Christoph H.,
für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen des Minijobbers zu berücksichtigen. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder müssen einbezogen werden. Wird die jährliche Verdienstgrenze nicht überschritten, liegt ein Minijob auch für den Monat vor, in dem zum Entgelt zusätzlich die Jahressonderzahlung ausbezahlt wird.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
gilt das auch für die Minijobber in Privathaushalten?
Hallo Ronny,
ja, die Erhöhung der Verdienstgrenze ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich findet dann auch auf die Minijobs im privaten Haushalt Anwendung.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ja, ist mir schon klar, ein Minijob wird als eine ganz tolle Sache angesehen. Tatsächlich ist ein Minijob teurer als ein SV-Pflichtiger. Der Einsatz ist unflexibel. Immer die Überprüfung, ob der Einsatz die Minijobgrenze überschreitet. Die gleiche Prüfung bei jeder Tariferhöhung. Überprüfungen und Zusammenrechnungen von vorhandenen mehreren Minijobs. Ganz ehrlich: schafft den Minijob ab! Installiert von mir aus den Übergangsbereich vom ersten Euro an. Hier muss zwar auch eine Mehrfachbeschäftigung geprüft werden, ist aber immer noch besser als so ein Minijob.
so ein Schmarrn…. wir haben bei uns seit Jahren immer mehrere Minijobler im Einsatz und noch nie solch Probleme gehabt…
Was wird als “unvorhersehbarem Grund” anerkannt und was nicht ?
Hallo Kalle,
als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ Urlaubsvertretungen und saisonale Mehrarbeit.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie ist das mit der Berechnung der Jahresgrenze für 2022, darf ich jeden Minijob ab dem 01.10.2022 neu beurteilen und wenn ja, was ist dem vorangegangenen Teil im Jahr 2022? Gibt es dazu dann Teilberechnungen oder wie läuft das ab?
Hallo Gabi B.,
passen Sie das Entgelt auf die 520 Euro an und vereinbaren mit dem Minijobber eine neue Entgelthöhe, beurteilen Sie den Minijob ab diesem Zeitpunkt neu für vorausschauende 12 Monate. Die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts hat stets bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder nicht in der bisherigen Prognose berücksichtigten Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts), die nicht nur gelegentlich und unvorhersehbar ist, im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu erfolgen.
Für die Vergangenheit bleibt die getroffene Beurteilung maßgebend.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Was passiert mit dezeit SV-Pflichtigen Midijoblern die zwischen € 450,01 und € 520 monatlcih verdienen? Werden diese dann automatich zu geringfüg Beshcäftigten ohne eiengen KV-anspruch und -schutz?
Hierzu wird es Übergangsregelungen geben:
Personen, die am 30. September 2022 mehr als geringfügig beschäftigt sind, und die ab 01.10.2022 die Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen (also zwischen 451 – 519 Euro verdienen) bleiben in dieser Beschäftigung längstens bis zum 31. Dezember 2023 in der KV/PV versicherungspflichtig – sofern kein Anspruch auf Familienversicherung vorhanden ist.
Die Berechnungsmethode wird ebenfalls während des Bestandsschutzes unverändert bleiben.
Und was passiert ab dem 1.1.2024? Letztendlich gibt es einen bestehenden Midijob-Vertrag. Bei mir arbeitet die Kraft 7 Wochenstunden (2*3,5 h) mit 15 €, rechnerisch 456,25 € im Monat als ambulante Betreuungskraft und ich bekomme den Betrag als Entlastungsleistung und Verhinderungspflege überwiegend erstattet.
Problem wäre dann
1. Der Haushalt wird nicht größer, es ist nicht mehr Arbeit da.
2. Die Arbeitszeit ist an die Kinderbetreuung der Frau angepasst,
3. Bei Minijob verliert die Alleinerziehende Mutter ihre Krankenversicherung obwohl ich einzahle. Sie muss dann selbst zahlen und rutscht so faktisch unter Mindestlohn!!
4. Was sagt das Arbeitsrecht? Ist der Arbeitsvertrag dann ab 1.1.2024 per Gesetz unwirksam? Selbst mit 2 € Lohnerhöhung komme ich nicht auf die 520 €.
Hallo Nicole,
vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses über die Neuregelungen und den darin enthaltenen Übergangsregelungen zu den jetzigen Midijobs, kann Ihre Schilderung eintreffen und ein Midijob vermutlich nicht mehr möglich sein.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Unter Vorbehalt können wir sagen, dass der Gesetzentwurf hierzu eine Übergangsregel enthält. Detaillierte Informationen können wir erst nach dem Beschluss erteilen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, darf mann 1 monat mehr als 450 verdient
Hallo Nurane murati,
aus unvorhersehbarem Grund ist es nach bisherigem Rechts drei mal im Jahr möglich, mehr als 450 Euro zu verdienen. In diesem Fall darf der Jahresverdienst auch über 5.400 Euro liegen.
Der Gesetzentwurf sieht sieht vor, dass diese Regelung geändert werden soll und künftig nur noch zwei mal im Jahr aus unvorhersehbarem Grund das Doppelte verdient werden darf.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale