Haben Minijobber Anspruch auf monatliche Lohnabrechnungen? (Nachgefragt #38)
Frau Müller betreibt einen kleinen Bio-Laden. Sie verkauft Obst und Gemüse und beschäftigt unregelmäßig bis zu sechs Minijobber. Sie zahlt pünktlich den Lohn an ihre Minijobber und die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Frau Müller war bislang der Meinung, das sei ausreichend.
Monatliche Lohnabrechnungen hat sie bis dato nicht ausgestellt. Nun verlangt eine neue Minijobberin die Aushändigung einer monatlichen Lohnabrechnung. Frau Müller möchte wissen, ob sie Lohnabrechnungen für ihre 450-Euro-Minijobber erstellen muss?
Beantwortet von Maik aus dem Service-Center:
Hallo Frau Müller,
Minijobbern steht mit der Zahlung des Verdienstes eine Lohnabrechnung in schriftlicher Form zu. Nur so haben sie die Möglichkeit, die Abrechnungen auf Richtigkeit zu überprüfen.
Die Erstellung einer Lohnabrechnung kann dann für einzelne Monate entfallen, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung nicht geändert haben. Bei Änderungen sind Sie aber verpflichtet, eine erneute schriftliche Abrechnung zu fertigen.
Diese Infos gehören in die Lohnabrechnung
Der Inhalt der Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung (GewO) gesetzlich geregelt. Zum Inhalt zählen folgende allgemeine Angaben
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Steuer-Identifikationsnummer und Steuerklasse des Arbeitnehmers
- Datum des Beschäftigungsbeginns
Außerdem müssen Sie Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Verdienstes machen. Zum Verdienst sind nicht nur die Beträge in brutto und netto auszuweisen, sondern auch wie er sich zusammensetzt. Hierzu gehören also Angaben wie
- der Bruttolohn,
- die Art und Höhe von Zuschlägen und Zulagen (z. B. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit),
- die Art und Höhe der Abzüge (wie z. B. der Beitrag zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Minijobber),
- sonstige Vergütungen und Vorschüsse sowie
- der Auszahlungsbetrag in Euro (Nettolohn).
Die Lohnabrechnung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen
Die Lohnabrechnung ist ein Bestandteil der Entgeltunterlagen, die Sie für alle Minijobber führen müssen. Gut dokumentierte Entgeltunterlagen sind besonders wichtig und können letztendlich vor Beitragsnachforderungen schützen. Bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer Einsicht in die Entgeltunterlagen verlangen.
Welche Angaben und Unterlagen ansonsten noch zu den Entgeltunterlagen gehören, können Sie in unserem Blog „Welche Unterlagen muss ein Minijob-Arbeitgeber führen? (Nachgefragt #22)“ nachlesen.
Hallo,
gibt es irgendwo eine Vorlage zur Erstellung einer Lohnabrechnung für einen Minijob (gewerblich)?
Hallo Susanne,
Sie können entsprechende Entgeltabrechnungsprogramme zur Erstellung der Lohnabrechnung nutzen oder beauftragen Dritte zur Erstellung dieser, beispielsweise Steuer- oder Lohnbüros. Eine Recherche im Internet bietet viele Möglichkeiten. Die Minijob-Zentrale stellt keine Entgeltabrechnungsprogramme oder Vorlagen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich bin auf 450€ Basis in einem Beschäftigungsverhältnis. Jetzt ist meine Firma und ich am überlegen, wie wir für mich die Lohnabrechnung anfertigen können. Ich bin bei der Minijob Zentrale gemeldet, aber wir finden keine kompetente Seite, wo man die Lohnabrechnung erstellen kann. Können Sie mir da bitte behilflich sein.
Hallo Ariane Lamhallam,
Arbeitgeber nutzen entsprechende Entgeltabrechnungsprogramme zur Erstellung der Lohnabrechnung oder beauftragen Dritte zur Erstellung dieser, beispielsweise Steuer- oder Lohnbüros. Hier ist das frei verfügbare Angebot vielfältig und der Arbeitgeber hat die Wahl. Die Minijob-Zentrale stellt keine Entgeltabrechnungsprogramme zur Verfügung.
Für die Übermittlung von Meldungen zur Sozialversicherung (An-, Jahres- , Abmeldung etc.) und monatlichen Beitragsnachweisen kann, unabhängig von einer Entgeltabrechnungssoftware, die Anwendung sv.net genutzt werden, um diese Daten elektronisch den verschiedenen Einzugsstellen zu übermitteln. Eine Lohnabrechnung ist mit sv.net nicht möglich.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen privat eine Hilfe zur Kinderbetreuung (als Minijobberin angemeldet). Nun benötigt sie eine Gehaltsabrechnung für den Nachweis einer Wohngeldberechtigung. Stellen Sie von der Minijobzentrale ihr eine solche Bescheinigung aus? Oder machen wir das als private Arbeitgeber? Im letzter Fall: haben Sie einen Vordruck für uns?
Vielen Dank und fit freundlichen Grüßen!
Hallo Simon,
bei Bedarf stellen wir Ihrer Minijobberin gerne eine Verdienstbescheinigung aus und senden sie direkt per Post an Ihre Beschäftigte zu. Die Verdienstbescheinigung kann telefonisch in unserem Service-Center oder über unser Kontaktformular angefordert werden. Unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 sind wir von montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Einen Vordruck stellen wir diesbezüglich nicht zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo und Guten Tag,
bin seit gestern als privater Arbeitgeber für unseren Gartenpfleger dabei. Nun suche ich bereits seit längerem diese Seite nach einer Musterlohnabrechnung durch, bisher erfolglos. Wo finde ich eine solche?
Danke im Voraus!
Hallo Christian,
als Arbeitgeber im Privathaushalt sind Sie nicht verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen. Die Verpflichtung zur Erstellung dieser Abrechnung ergibt sich für gewerbliche Arbeitgeber aus der Gewerbeordnung. Diese gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Zu unserer vorherigen Antwort bedarf es einer Korrektur: Zutreffend ist, dass die Gewerbeordnung nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber gilt. Allerdings steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Dieser Anspruch ist zwar in § 108 der Gewerbeordnung geregelt, allerdings handelt es sich hierbei um eine universelle Anspruchsnorm des Arbeitsrechts, die auch für Beschäftigte in Privathaushalten gilt. Fallbeispiele zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung, auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, hat das BMAS herausgegeben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag,
ich arbeite als Aushilfskraft/Nebenjob in einer Kindertagesstätte, jedoch erhalte ich keine Lohnabrechnung, “weil sie dies so nicht machen für Minijobber”. Falls ich jedoch einen Nachweis bräuchte, dass ich dort arbeite, könnte ich ein Dokument erhalten. Wie soll ich hiermit umgehen? Die Arbeit ist schön, aber ich hätte gerne etwas dokumentenhaft bei mir, um zu sehen, dass alles richtig läuft und ich richtig bezahlt werde. Ich arbeite dort erst seit Oktober und habe den Lohn bisher überwiesen bekommen.
Liebe Grüße
Hallo Anke,
zum Lohnanspruch eines Arbeitnehmers gehört auch der Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss Ihnen als Arbeitnehmerin, bei Zahlung des Arbeitsentgelts, eine Abrechnung in schriftlicher Form erteilen. Die Abrechnung die der Arbeitgeber Ihnen monatlich vorzulegen hat, muss den Bruttoarbeitslohn, die Sozialabgaben und die Steuerabzüge, sowie den Nettolohn ausweisen.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Durchführung der Lohnabrechnung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
Vielleicht interessiert Sie auch unser Blog-Beitrag: Haben Minijobber Anspruch auf monatliche Lohnabrechnungen?
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo
Wenn ich für eine Privatperson Ferienwohnungen putze, gilt das als Privat oder gewerblich und ist in diesem Fall eine Sofortanmeldung von nöten wie in der Gastronomie oder gilt die 6 Wochen nachmelde Frist?
Vor allen Dingen habe ich ein Anrecht auf monatliche Abrechnung
Vielen Dank und liebe Gruß
Hallo Hauke,
bei der Reinigung einer Ferienwohnung (Mieteinnahmen) handelt es sich um den gewerblichen Bereich. Sprich das gewerbliche Meldeverfahren findet Anwendung.
Arbeitgeber einiger Wirtschaftszweige müssen eine zusätzliche Meldung über den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei Beschäftigungsaufnahme direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abgeben. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Sofortmeldung. Für den Bereich der Gebäudereinigung gilt Sofortmeldepflicht. Um in Erfahrung zu bringen ob für die Reinigung einer Ferienwohnung die Sofortmeldepflicht besteht, empfehlen wir Ihnen sich an die zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Ich arbeite als Putzfrau im Mini Job 450 Euro im Privat Haus (die Frau hat kein Gewerbe) Und sie jeden Monat schicken auf meine Konto Geld aber Hat mich nicht gegeben Lohnabrechnung ich bin jetzt gerade im Schwanger und ich brauche Lohn für Elterngeld.Die Frau gesagt Sie ist privat Person und muss nicht das machen. Ist das richtig ? Kann ich mit dieser Situation zu machen ?
Hallo Joanna,
Arbeitgeber im Privathaushalt sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Lohn-und Gehaltsabrechnung zu erstellen. Rechtsgrundlage für die Erstellung der Lohn-und Gehaltsabrechnung ist die Gewerbeordnung. Diese gilt grundsätzlich jedoch nur für gewerbliche Arbeitgeber.
Als Minijob-Zentrale können wir Ihnen gerne eine (Verdienst)Bescheinigung bequem nach Hause zukommen lassen, dass Sie bei uns angemeldet sind, inkl. der Höhe des monatlichen Verdienstes.
Hierzu empfehlen wir Ihnen in unserem Service-Center unter der Rufnummer 0355 2902-70799 anzurufen. Dann können wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt prüfen und alles Weitere umgehend veranlassen.
Um Ihnen schnell und unkompliziert behilflich sein zu können, sollten Sie lediglich Ihre Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) zur Hand haben.
Alternativ übersenden Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihren Daten sowie Ihrer Sozialversicherungsnummer über unser Kontakt-Formular.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Zu unserer vorherigen Antwort bedarf es einer Korrektur: Zutreffend ist, dass die Gewerbeordnung nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber gilt. Allerdings steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Dieser Anspruch ist zwar in § 108 der Gewerbeordnung geregelt, allerdings handelt es sich hierbei um eine universelle Anspruchsnorm des Arbeitsrechts, die auch für Beschäftigte in Privathaushalten gilt. Fallbeispiele zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung, auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, hat das BMAS herausgegeben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Muss in die Lohnabrechnung auch mit rein wie das Gehalt versteuert wird, also pauschal oder individuell?
Hallo Maria,
insofern Sie als Arbeitnehmerin die Steuern zahlen (über Ihre Lohnsteuermerkmale), ist dies auch auf der Lohnabrechnung aufzuführen.
Bei weiteren Fragen zur Lohnabrechnung empfehlen wir Ihnen sich direkt an Ihren Arbeitgeber zu wenden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
auf der Lohnabrechnung steht nur “Aushilfslohn”. Keine Stundenanzahl und kein Stundenlohn. Ist dass denn so korrekt?
Hallo Tine,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht.
Grundsätzlich gilt folgendes: Der Inhalt der Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung gesetzlich festgehalten. Diese besagt, dass eine Lohnabrechnung unter anderem die Zusammensetzung des Verdienstes enthalten muss.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, sich mit arbeitsrechtlichen Fragen an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Es ist richtig, dass die genaue Beschäftigungsform nicht relevant ist, um Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung zu haben. Auch die Branche, ob Gastronomie oder Baugewerbe, ist nicht relevant, da die Arbeitnehmer in jedem Fall das Recht auf Lohnabrechnungen haben. Als Arbeitgeber kann man sich Beratung von Experten im Bereich des Rechnungswesens holen, um der Aufgabe, regelmäßige Gehaltsabrechnungen auszustellen, korrekt nachzukommen.
https://www.stbwagemester.de/ankum-
Hallo,
ich bekomme 450€ pro Monat als Privathaushaltshilferin. Jetzt bin ich schwanger und ich brauche monatliche Lohnabrechnung wegen Elterngeld.
Aber meine Arbeitgeberin ist ein Privatperson und sie ist nicht verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen.
Was soll ich machen?
mfG,
Kitti
Hallo Kitti,
es ist richtig, dass es im Privathaushalt keine “typischen” Lohnabrechnungen gibt. Als Minijob-Zentrale können wir dir eine Bescheinigung zukommen, dass Sie bei uns angemeldet sind und mit welchem monatlichen Verdienst.
Hierfür lassen Sie uns gerne Ihre Daten sowie Ihre Sozialversicherungsnummer/Rentenversicherungsnummer zukommen. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontakt-Formular.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich habe eine 450 EUR Backoffice-Kraft für mein Online Business.
Noch einmal zusammengefasst:
Das wäre es doch, oder? Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.
Stefanie
Hallo Stefanie,
bitte verzeihen Sie die verspätete Antwort.
Richtig, Sie erstellen die monatlichen Beitragsnachweis oder auch die Meldung zur Sozialversicherung zum Beispiel mit dem kostenfreien Programm sv.net.
Mittels dem SEPA-Basislastschriftmandat ziehen wir Ihre Beiträge pünktlich zur Fälligkeit ein.
Ist Ihr Arbeitnehmer Rentenversicherungspflichtig, wird der Eigenanteil vom Verdienst abgezogen und der Arbeitnehmer bekommt die Differenz ausgezahlt.
Besteht die Beschäftigung über den Jahreswechsel hinaus, erfolgt die Jahresmeldung (Meldegrund 50) an die Minijob-Zentrale.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Guten Abend,
Ich bin auch bei Ihnen als Arbeitgeber (Privathaushalt) angemeldet und ich weiß, ich bin nicht verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen. ABER meine Arbeitsnehmerin hat auch bei dem Job Agentur Unterstützung beantragt und die Job Agentur fragt fast monatlich für eine Verdienstbescheinigung (Vertrag, Überweisung, Steuer Bescheinigung, usw haben sie schon alles bekommen). Ich befinde mich also in die Mitte hier… wenn es ist nicht eine Pflicht, wieso kennts es den Job Center nicht? Gibt es Kommunikation zwischen den Minijob Zentrale und den Job Agentur? Was können wir dann den Job Center zur Verfügung stellen, damit sie den MiniJob annerkennen?
Vielen Dank für die Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa PT
Hallo Frau Pietsch-Taylor,
mich interessiert ihr Thema. Scheinbar erhielten Sie hier im Forum keine Antwort. Wie sind Sie weitergekommen?
Hallo zusammen,
es ist richtig, dass es im Privathaushalt keine “typischen” Lohnabrechnungen gibt. Als Minijob-Zentrale können wir Arbeitnehmern eine Bescheinigung zukommen lassen. In dieser bescheinigen wir, dass sie bei uns angemeldet sind und mit welchem monatlichen Verdienst.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich wurde gern sonne Bescheinigung bekommen. Wir konnen wir das machen?
Hallo Marta,
rufen Sie einfach kurz in unserem Service-Center unter der Rufnummer 0355 2902-70799 an. Dann können wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt prüfen und alles Weitere umgehend veranlassen.
Um Ihnen schnell und unkompliziert behilflich sein zu können, sollten Sie lediglich Ihre Sozialversicherungsnummer zur Hand haben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, haben Sie ein Muster für eine Lohnabrechnung für Minijobber in Privathaushalten?
Hallo Kaju,
als Arbeitgeber im Privathaushalt sind Sie nicht verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen. Die Verpflichtung zu Erstellung dieser Abrechnung ergibt sich für gewerbliche Arbeitgeber aus der Gewerbeordnung. Diese gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Minijobzentrale, bei mir verlangt meine Jobberin gleichfalls eine Lohnabrechnung. Es handelt sich auch hierbei um die Anstellung in einem Privathaushalt. Gemäß den vorangegangenen Ausführungen bin ich nicht verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen. JEDOCH BESTEHT meine Minijobberin auf eine solche Abrechnung. Könntet Ihr vielleicht ein Muster erstellen und uns zur Verfügung stellen. Herzlichen Dank.
Hallo Bernd,
wir empfehlen Ihnen, noch einmal das Gespräch mit Ihrer Minijobberin zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Wie Sie richtig sagen, besteht für Sie als Arbeitgeber im Privathaushalt keine Verpflichtung eine Lohnabrechnung zu erstellen. Aus diesem Grund können wir Ihnen auch kein Muster zur Verfügung stellen. Im Servicebereich auf unserer Internetseite finden Sie lediglich ein Formblatt zur Stundenaufzeichnung, auf dem die Arbeitszeit genau dokumentiert werden kann: Minijob-Zentrale – Formulare – Formblatt Stundenaufzeichnung (minijob-zentrale.de)
Sollten Sie sich mit Ihrer Minijobberin darauf verständigen, eine simple Lohnabrechnung für sie zu erstellen, können Sie dieses Formblatt als Orientierung verwenden. Dokumentieren Sie neben der Arbeitszeit auch den Stundenlohn und errechnen Sie daraus den Verdienst der Minijobberin.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Interessante Antwort. Ist das Rechtlicher Fakt oder eine Vermutung?Wie wäre es mit einer konkreten Rechtlichen Grundlage….., alleine die Fragen hier zeigen die Verunsicherung……es ist ein absolutes unglaubliches Unding das die Minijobzentrale hier so schwammig vorgeht…., völlig unfassbar aus meiner Sicht. Was istwenn doch mal eine Betriebsprüfung kommt? Wer ist da verantwortlich? Ich bin ebenfalls bei Ihnen gemeldet und nach wie vor verunsichert obwohl ich die Arbeit schätze, kann ich nicht mehr mit freiem Kopf den alten Herrn unterstützen….
Hallo Sebastian,
Arbeitgeber im Privathaushalt sind – wie oben beschrieben – nicht verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen. Rechtsgrundlage für die Erstellung der Lohnabrechnung ist die Gewerbeordnung. Diese gilt nur für gewerbliche Arbeitgeber. Eine Betriebsprüfung findet im Privathaushalt nicht statt.
Als Abrechnungsstelle übernehmen wir Arbeitgeberpflichten für Arbeitgeber im Privathaushalt. Die Erstellung einer Lohnabrechnung ist wie erwähnt für Arbeitgeber im Privathaushalt nicht verpflichtend.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Zu unserer vorherigen Antwort bedarf es einer Korrektur: Zutreffend ist, dass die Gewerbeordnung nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber gilt. Allerdings steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Dieser Anspruch ist zwar in § 108 der Gewerbeordnung geregelt, allerdings handelt es sich hierbei um eine universelle Anspruchsnorm des Arbeitsrechts, die auch für Beschäftigte in Privathaushalten gilt. Fallbeispiele zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung, auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, hat das BMAS herausgegeben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ist auch eine monatliche Lohnabrechnung für Haushaltshilfen (im Haushaltscheckverfahren geführt) notwendig? Die Haushalthilfe besteht nicht auf das entsprechende Dokument. Ich danke vorab für Ihre Hilfe.
Hallo Anastasia,
die Gewerbeordnung gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber. Sie sind also nicht verpflichtet eine monatliche Lohnabrechnung zu erstellen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Zu unserer vorherigen Antwort bedarf es einer Korrektur: Zutreffend ist, dass die Gewerbeordnung nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber gilt. Allerdings steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Dieser Anspruch ist zwar in § 108 der Gewerbeordnung geregelt, allerdings handelt es sich hierbei um eine universelle Anspruchsnorm des Arbeitsrechts, die auch für Beschäftigte in Privathaushalten gilt. Fallbeispiele zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung, auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, hat das BMAS herausgegeben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, wie mache ich das, wenn meine Putzfrau von den 450€ auch einen Beitrag zu Rentenversicherungen monatlich leisten möchte. Wie, wann und wohin überweise ich den Beitrag?
Vielen Dank im vm Voraus für eine Antwort.
Hallo Lina,
der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Sie als Arbeitgeberin und Ihre Minijobberin tragen ihn gemeinsam – Sie mit einem Pauschalbeitrag (5 %) und Ihre Minijobberin mit einem Eigenanteil (13,6 %). Bei der Berechnung der Beiträge müssen Sie als Arbeitgeberin die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro beachten. https://t1p.de/MJZE-Mindestbeitrag-RV
Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge und zieht den Eigenanteil Ihrer Minijobberin zusammen mit den übrigen Abgaben zweimal jährlich von Ihrem Konto ein. Den Eigenanteil Ihrer Minijobberin behalten Sie als Arbeitgeberin deshalb monatlich von seinem Verdienst ein.
Mit dem Haushaltsscheck-Rechner können Sie als Arbeitgeberin Ihre Abgaben schnell selbst berechnen: https://t1p.de/MJZE-Haushaltsscheck-Rechner
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)
… gern geschehen… :-)
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebes Team der Minijob-Zentrale,
jetzt möchte ich auch noch einmal nachfragen: Für meine Haushaltshilfe, die ich über einen 450 EUR-Job beschäftige und die ich über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet habe, muss ich also keine Lohnabrechnung erstellen?
Ich überweise meiner Haushaltshilfe die monatlichen 450 EUR und die Minijob-Zentrale zieht die Pausschsteuer + übrigen Abgaben bei mir ein, richtig?
Vielen Dank!
Hallo Christina,
das ist richtig. Die Gewerbeordnung gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Zu unserer vorherigen Antwort bedarf es einer Korrektur: Zutreffend ist, dass die Gewerbeordnung nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber gilt. Allerdings steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Dieser Anspruch ist zwar in § 108 der Gewerbeordnung geregelt, allerdings handelt es sich hierbei um eine universelle Anspruchsnorm des Arbeitsrechts, die auch für Beschäftigte in Privathaushalten gilt. Fallbeispiele zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung, auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, hat das BMAS herausgegeben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Müssen auf die Gehaltsabrechung auch Angaben zu den vom AG bezahlten RV und KV Beiträge
Hallo Martin,
die Abrechnung des Arbeitsentgelts ist in der Gewerbeordnung geregelt. Hier heißt es: “… Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich. …”
Die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers sind in dieser Formulierung nicht eingeschlossen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Wenn ich bei meinem Ehemann als Minijoberin angestellt bin und einen Dauer-Beitragsnachweis über Sv net sowie die Anmeldung und Jahresmeldung erstelle, benötigte ich trotzdem verpflichtend eine Lohnabrechnungen?
Hallo Natalie,
Sie sind als Minijobberin bei Ihrem Ehemann beschäftigt. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Sie also Arbeitnehmerin. Somit steht auch Ihnen grundsätzlich eine Lohnabrechnung zu.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Muss der Arbeitgeber bei Minijobs die Steuernummer und Steuerklasse des Minijobbers wissen? Im Personalfragebogen wird diesbezüglich nichts abgefragt.
Hallo,
die Angabe der Steuernummer des Arbeitnehmers im Rahmen eines 450-Euro-Minijobs ist nicht zwingend notwendig.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Bislang hat keiner unserer Minijobber eine Entgeltabrechnung nachgefragt. Müssen wir die denn auch unverlangt bei wechselndem Verdienst zwingend ausstellen? In unseren Unterlagen befindet sich ja auf jeden Fall der Stundenzettel.
Hallo,
grundsätzlich sind Arbeitgeber auch unaufgefordert zur Aushändigung von Entgeltunterlagen verpflichtet.
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Gelten diese Angaben auch für Minijobber in Privathaushalten, die über das Haushaltscheck-Verfahren melden?
Das würde mich persönlich auch Interessieren. Bin gespannt auf die Antwort.
Hallo Markus, hallo Sascha,
die Verpflichtung zur Erstellung einer Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Diese gilt nicht für Arbeitgeber im Privathaushalt, die über das Haushaltsscheckverfahren melden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank!
Gerne doch!
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Zu unserer vorherigen Antwort bedarf es einer Korrektur: Zutreffend ist, dass die Gewerbeordnung nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber gilt. Allerdings steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Dieser Anspruch ist zwar in § 108 der Gewerbeordnung geregelt, allerdings handelt es sich hierbei um eine universelle Anspruchsnorm des Arbeitsrechts, die auch für Beschäftigte in Privathaushalten gilt. Fallbeispiele zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung, auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, hat das BMAS herausgegeben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale