Haben Minijobber Anspruch auf monatliche Lohnabrechnungen? (Nachgefragt #38)
Frau Müller betreibt einen kleinen Bio-Laden. Sie verkauft Obst und Gemüse und beschäftigt unregelmäßig bis zu sechs Minijobber. Sie zahlt pünktlich den Lohn an ihre Minijobber und die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Frau Müller war bislang der Meinung, das sei ausreichend.
Monatliche Lohnabrechnungen hat sie bis dato nicht ausgestellt. Nun verlangt eine neue Minijobberin die Aushändigung einer monatlichen Lohnabrechnung. Frau Müller möchte wissen, ob sie Lohnabrechnungen für ihre 450-Euro-Minijobber erstellen muss?
Beantwortet von Maik aus dem Service-Center:
Hallo Frau Müller,
Minijobbern steht mit der Zahlung des Verdienstes eine Lohnabrechnung in schriftlicher Form zu. Nur so haben sie die Möglichkeit, die Abrechnungen auf Richtigkeit zu überprüfen.
Die Erstellung einer Lohnabrechnung kann dann für einzelne Monate entfallen, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung nicht geändert haben. Bei Änderungen sind Sie aber verpflichtet, eine erneute schriftliche Abrechnung zu fertigen.
Diese Infos gehören in die Lohnabrechnung
Der Inhalt der Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung (GewO) gesetzlich geregelt. Zum Inhalt zählen folgende allgemeine Angaben
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Steuer-Identifikationsnummer und Steuerklasse des Arbeitnehmers
- Datum des Beschäftigungsbeginns
Außerdem müssen Sie Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Verdienstes machen. Zum Verdienst sind nicht nur die Beträge in brutto und netto auszuweisen, sondern auch wie er sich zusammensetzt. Hierzu gehören also Angaben wie
- der Bruttolohn,
- die Art und Höhe von Zuschlägen und Zulagen (z. B. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit),
- die Art und Höhe der Abzüge (wie z. B. der Beitrag zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Minijobber),
- sonstige Vergütungen und Vorschüsse sowie
- der Auszahlungsbetrag in Euro (Nettolohn).
Die Lohnabrechnung ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen
Die Lohnabrechnung ist ein Bestandteil der Entgeltunterlagen, die Sie für alle Minijobber führen müssen. Gut dokumentierte Entgeltunterlagen sind besonders wichtig und können letztendlich vor Beitragsnachforderungen schützen. Bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer Einsicht in die Entgeltunterlagen verlangen.
Welche Angaben und Unterlagen ansonsten noch zu den Entgeltunterlagen gehören, können Sie in unserem Blog „Welche Unterlagen muss ein Minijob-Arbeitgeber führen? (Nachgefragt #22)“ nachlesen.
Hallo, haben Sie ein Muster für eine Lohnabrechnung für Minijobber in Privathaushalten?
Hallo Kaju,
als Arbeitgeber im Privathaushalt sind Sie nicht verpflichtet eine Lohnabrechnung zu erstellen. Die Verpflichtung zu Erstellung dieser Abrechnung ergibt sich für gewerbliche Arbeitgeber aus der Gewerbeordnung. Diese gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ist auch eine monatliche Lohnabrechnung für Haushaltshilfen (im Haushaltscheckverfahren geführt) notwendig? Die Haushalthilfe besteht nicht auf das entsprechende Dokument. Ich danke vorab für Ihre Hilfe.
Hallo Anastasia,
die Gewerbeordnung gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber. Sie sind also nicht verpflichtet eine monatliche Lohnabrechnung zu erstellen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, wie mache ich das, wenn meine Putzfrau von den 450€ auch einen Beitrag zu Rentenversicherungen monatlich leisten möchte. Wie, wann und wohin überweise ich den Beitrag?
Vielen Dank im vm Voraus für eine Antwort.
Hallo Lina,
der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Sie als Arbeitgeberin und Ihre Minijobberin tragen ihn gemeinsam – Sie mit einem Pauschalbeitrag (5 %) und Ihre Minijobberin mit einem Eigenanteil (13,6 %). Bei der Berechnung der Beiträge müssen Sie als Arbeitgeberin die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro beachten. https://t1p.de/MJZE-Mindestbeitrag-RV
Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge und zieht den Eigenanteil Ihrer Minijobberin zusammen mit den übrigen Abgaben zweimal jährlich von Ihrem Konto ein. Den Eigenanteil Ihrer Minijobberin behalten Sie als Arbeitgeberin deshalb monatlich von seinem Verdienst ein.
Mit dem Haushaltsscheck-Rechner können Sie als Arbeitgeberin Ihre Abgaben schnell selbst berechnen: https://t1p.de/MJZE-Haushaltsscheck-Rechner
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen herzlichen Dank!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)
… gern geschehen… :-)
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebes Team der Minijob-Zentrale,
jetzt möchte ich auch noch einmal nachfragen: Für meine Haushaltshilfe, die ich über einen 450 EUR-Job beschäftige und die ich über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet habe, muss ich also keine Lohnabrechnung erstellen?
Ich überweise meiner Haushaltshilfe die monatlichen 450 EUR und die Minijob-Zentrale zieht die Pausschsteuer + übrigen Abgaben bei mir ein, richtig?
Vielen Dank!
Hallo Christina,
das ist richtig. Die Gewerbeordnung gilt nicht für Privathaushalte als Arbeitgeber.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Müssen auf die Gehaltsabrechung auch Angaben zu den vom AG bezahlten RV und KV Beiträge
Hallo Martin,
die Abrechnung des Arbeitsentgelts ist in der Gewerbeordnung geregelt. Hier heißt es: “… Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich. …”
Die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers sind in dieser Formulierung nicht eingeschlossen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Wenn ich bei meinem Ehemann als Minijoberin angestellt bin und einen Dauer-Beitragsnachweis über Sv net sowie die Anmeldung und Jahresmeldung erstelle, benötigte ich trotzdem verpflichtend eine Lohnabrechnungen?
Hallo Natalie,
Sie sind als Minijobberin bei Ihrem Ehemann beschäftigt. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Sie also Arbeitnehmerin. Somit steht auch Ihnen grundsätzlich eine Lohnabrechnung zu.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Muss der Arbeitgeber bei Minijobs die Steuernummer und Steuerklasse des Minijobbers wissen? Im Personalfragebogen wird diesbezüglich nichts abgefragt.
Hallo,
die Angabe der Steuernummer des Arbeitnehmers im Rahmen eines 450-Euro-Minijobs ist nicht zwingend notwendig.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Bislang hat keiner unserer Minijobber eine Entgeltabrechnung nachgefragt. Müssen wir die denn auch unverlangt bei wechselndem Verdienst zwingend ausstellen? In unseren Unterlagen befindet sich ja auf jeden Fall der Stundenzettel.
Hallo,
grundsätzlich sind Arbeitgeber auch unaufgefordert zur Aushändigung von Entgeltunterlagen verpflichtet.
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Arbeitsrecht und telefonisch unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Gelten diese Angaben auch für Minijobber in Privathaushalten, die über das Haushaltscheck-Verfahren melden?
Das würde mich persönlich auch Interessieren. Bin gespannt auf die Antwort.
Hallo Markus, hallo Sascha,
die Verpflichtung zur Erstellung einer Lohnabrechnung ist in der Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Diese gilt nicht für Arbeitgeber im Privathaushalt, die über das Haushaltsscheckverfahren melden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank!
Gerne doch!
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale