Zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2021
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Mindestlohn steigt zum 1. Juli – Das gilt für Minijobs
Zum 1. Juli 2021 erhöht sich wieder der gesetzliche Mindestlohn. Der Mindestlohn wird von derzeit 9,50 Euro auf 9,60 Euro pro Stunde angehoben. Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Was die Anhebung für Minijobs bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Minijob-Grenze darf nicht überschritten werden
Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern ab dem 1. Juli 2021 mindestens einen Stundenlohn von 9,60 Euro brutto zahlen. Dieser neue Mindestlohn gilt für Minijobs im gewerblichen Bereich, aber auch für Minijobs in Privathaushalten.
Aufmerksam sein sollten Arbeitgeber bei Minijobbern, die den Mindestlohn erhalten und mit ihrem Verdienst bereits vor der Anhebung ab 1. Juli 2021 die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Höhe von 450 Euro ausschöpfen. Wenn diese Arbeitnehmer weiterhin als Minijobber beschäftigt werden sollen, muss die monatliche Arbeitszeit entsprechend reduziert werden.
Bei einem Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde ist maximal eine monatliche Arbeitszeit von etwa 46 Stunden (450 Euro im Monat / 9,60 Euro die Stunde = 46,875 Stunden) möglich. Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Minijobber keine Einmalzahlungen erhält und lediglich die Arbeitsstunden vom Arbeitgeber vergütet werden. Zu den Einmalzahlungen zählen beispielsweise ein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausrechnen, wie sich ein neuer Mindestlohn auf die Höhe des monatlichen Verdienstes auswirkt.
Aus dem Minijob kann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden
Wird die Arbeitszeit nicht angepasst und überschreitet der Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Stundenlohns die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro, liegt kein Minijob mehr vor. Die Beschäftigung ist dann als Midijob sozialversicherungspflichtig. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abmelden und stattdessen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden.
Mindestlohn erhöht sich stufenweise bis Juli 2022
Bereits im Jahr 2020 hat die Mindestlohnkommission die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bis zum 1. Juli 2022 festgelegt. Die Regelungen zum Mindestlohn ergeben sich aus dem Mindestlohngesetz.
Wie sich der Mindestlohn weiter entwickeln wird und wie sich das zukünftig auf die maximale Arbeitszeit im Minijob auswirkt, können Sie in unserem Beitrag „2021: Mindestlohn steigt auch im Minijob stufenweise“ nachlesen.
Für konkrete Fragen zum Thema Mindestlohn wenden Sie sich bitte unter 030 60 28 00 28 an das Bürgertelefon des BMAS. Außerdem finden Sie auf der Internetseite des BMAS ausführliche Informationen rund um das Thema Mindestlohn.
Hallo zusammen! Muss mein AG mir für Juli ab sofort € 9,60 zahlen? Oder gibt es auch AG die die Umsetzung der gesetzlichen Grundlage aus “bestimmten Gründen” hinauszögern dürfen?
Hallo Sandra,
die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs.
In diesem Zusammenhang informieren wir zu allgemeinen Fragen zum Thema Arbeitsrecht. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn fallen in diesen rechtlichen Bereich.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre konkrete Frage zum Mindestlohn nicht beantworten können. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage: Mindestlohn auch bei Minijobs
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Internet auf http://www.bmas.de/Mindestlohn und telefonisch unter der Mindestlohn-Hotline 030/60 28 00 28
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich halte von dem ganzen Mindestlohn nicht viel. Die Menschen sollten soviel Arbeit annehmen können , wie Sie möchten und Zeit haben und den Lohn normal versteuern. Dann kann jeder soviel Geld verdienen , wie er kann und möchte.
War wohl 3 mal über 450 und wurde auf Lohnsteuerklasse 6 gestuft. Bin letzten Monat dann drunter gewesen wurde aber nicht wieder auf 1 gestuft. Wielange dauert sowas und bekomm ich dann rückwirkend mein Geld zurück ,
Hallo,
wurden die 450 Euro aus unvorhersehbaren Gründen, zum Beispiel Krankheitsvertretung oder Mehrarbeit aufgrund der Corona-Pandemie; überschritten? In diesen Fällen, besteht grundsätzlich nicht sofort Sozialversicherungspflicht. Nur ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kann klären, aus welchem Grund diese Änderung vorgenommen wurde.
Schauen Sie gerne mal in unseren Beitrag vom 1. Juni 2021: “Minijobber können auch mehr als 450 Euro verdienen” rein.
Mit der Einkommenssteuererklärung können Sie sich ggf. zu viel gezahlte Steuern erstatten lassen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Gerne ein Tip von mir: Man sollte sich um diese Dinge immer vorher kümmern, nicht hinterher. Rückwirkend gibts nichts zurück. Man muss schon eine Einkommensteuererklärung abgeben um evt. etwas zurück zu bekommen. Und das hängt von einigen anderen Faktoren ab, ob überhaupt was zurückkommt. Und nicht auf den Arbeitgeber vertrauen. Dem ist in aller Regel wurscht, was beim Arbeitnehmer ankommt.
mag sein; dies bedeutet aber auch weniger sozialversicherungspflichte Arbeitnehmer, sprich mehr Menschen, die auf staatliche Zuwendungen angewiesen sind.
Das zeigt wieder, daser Gesetzgeber endlich die Grenze auf über 500,-€ anheben muss. Meine Beobachtung ist, das alle das gleiche leisten müssen mit geringeren Stunden, schaut man sich z.B. das Reinigungsgewerbe an.
Jeah, stimme voll und ganz zu!
Und unsere Politiker stecken sich mal locker Eine 5 stellige Summe in den Track. 10 Cent, was für ein Hohn.
Gebe ich Dir Recht aber wie kann es geändert werden ?? Vorschläge erwünscht !!
Es kann schon mal daduch geändert werden, dass die Minijobber besser informiert werden. Viele AG handeln doch mit der Angst der Minijobber, wenn sie sagen, dass keine Lohnfortzahlung im Kranheitsfall zu leisten wäre, dass kein Anspruch auf Urlaub besteht usw….
Den Minijobbern muss die “Angst” genommen werden!!!! Nur dann können sie auch standfest verhandeln mit dem AG.
Politik schafft NICHTS in diesem Sinne; diese Herrschaften leben zu weit von der Realität entfernt
Ähm, ich meinte, daß der Stundenlohn mit dem Arbeitgeber ausgemacht wird? Und nicht mit den Politikern!
Also das hatten wir vor dem gesetzlichen Mindelstlohn genug. Mit dem AG den Lohn aushandeln geht gar nicht. Da werden die MA ungerecht behandelt und unter Druck gesetzt, mit z.B. ich habe viele Bewerbungen erhalten. Unter 17 jährige werden immer noch unter dem Mindestlohn bezahlt, z. B. wenn es sich um einen Einzelkaufmann handelt, wie der Kollege über 18 Jahre. Beide verrichten die gleiche Arbeit.
Auch da wo ich bin, werden die Teilzeitkräfte besser bezahlt, als die Minijobler. Wir verrichten alle dieselbe Arbeit. Ohne Mindestlohn würden wir noch weniger bekommen. Ich bin Minijobler, sagen darf man nichts.
Entgelte für Spitzenverdiener höher besteuern und für Politiker auf Beamtenniveau begrenzen