Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2021
Kann der private Arbeitgeber seine Haushaltshilfe in den Urlaub schicken, wenn er selbst verreisen möchte?
Rentner Werner aus Kiel fliegt für zwei Wochen in den Urlaub nach Mallorca. Seine Haushaltshilfe, die einmal pro Woche seine Wohnung reinigt, soll deshalb in dieser Zeit ebenfalls ihren Urlaub nehmen.
Werner möchte wissen, ob er seine Haushaltshilfe in den Urlaub schicken darf und ob er sie in dieser Zeit weiter bezahlen muss?
Beantwortet von Michaela aus dem Service-Center:
Hallo Werner,
auch Arbeitnehmer im privaten Haushalt haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 4 Wochen im Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies 20 bezahlte Urlaubstage. Da Ihre Haushaltshilfe einmal pro Woche arbeitet, hat sie somit einen Urlaubsanspruch von 4 Tagen im Jahr.
Sie als Arbeitgeber können die Zeiträume für den Erholungsurlaub vorgeben. Allerdings dürfen Sie das nicht für den kompletten Urlaubsanspruch tun. Ihre Haushaltshilfe muss einen gewissen Anteil frei verplanen können. Dieser Anteil ist nicht gesetzlich geregelt, aber nach der Rechtsprechung soll er etwa die Hälfte des Urlaubanspruchs ausmachen.
Da Sie 2 Wochen auf Mallorca sind, geben Sie 2 bezahlte Urlaubstage für Ihre Haushaltshilfe vor. Somit verbleiben Ihrer Haushaltshilfe weitere 2 bezahlte Urlaubstage zur freien Planung.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie Ihrer Haushaltshilfe die Urlaubszeiten rechtzeitig ankündigen müssen. Am besten stimmen Sie den Urlaub zu Beginn des Jahres mit Ihrer Haushaltshilfe ab.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage
Hallo, meineHilfe arbeitet 3 Stunden in der Woche. Das wären 12 StundenimMonat.
welchenAnspruch auf Urlaub hätteSiedann?
Gruss
Hallo,
für die Berechnung des Urlaubsanspruches sind die Arbeitstage pro Woche bzw. pro Jahr maßgebend. Wie viele Stunden Ihre Haushaltshilfe an diesen Tagen arbeitet spielt bei der Berechnung des Mindesturlaubsanspruches keine Rolle. Dieser bemisst sich immer in Tagen.
Beispiel:
Übt Ihre Haushaltshilfe an 1 Tag in der Woche ihren Minijob aus, stehen ihr mindestens 4 Urlaubstage im Jahr zu.
Vielleicht interessiert Sie aber unser Blog-Beitrag vom 23. Juni 2017 “Minijob: Urlaub berechnen leicht gemacht”
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Angenommen der Arbeitgeber fliegt 3 Wochen in den Urlaub und man hat ein monatliches Festgehalt von 120 Euro vereinbart. Der Arbeitnehmer kommt einmal die Woche und der AN hat noch einen Urlaubstag übrig. Der AG zahlt also die Entlohnung für eine Woche im Monat, also 30 Euro. Muss der AG dem AN den kompletten Monat bezahlen, wenn er selbst Urlaub nimmt oder nicht? Schliesslich fällt es dem AN zur Last und es entfallen Arbeitstage, an denen er sonst gearbeitet hätte oder müssen diese Tage such bezahlt werden, an denen der AG verreist ist? Und gibt es eine Jahresgrenze an Urlaubstagen, die der AG nehmen darf?
Hallo Nicole,
wie in unserem Beitrag beschrieben, ist es ratsam, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Jahres bezüglich des Urlaubs absprechen.
Hat der Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber 3 Wochen verreist ist, nur noch einen Urlaubstag übrig, so kann dieser nach Absprache verwendet werden. Für die restliche Zeit befindet sich der Arbeitnehmer dann im unbezahlten Urlaub.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.
Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale