Minijobber, die erkrankt sind oder an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen, haben – wie jeder andere Arbeitnehmer – bis zu 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgeltes durch den Arbeitgeber.
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Gleiches Recht für alle – Arbeitsrecht gilt auch für Minijobber
Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben grundsätzlich die gleichen Arbeitsrechte wie andere Arbeitnehmer auch.