Seit Jahresbeginn 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Er kletterte zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Arbeitsrechtlich sind Minijobber in fast allen Bereichen den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Aber gilt der Mindestlohn auch für Minijobber? Und was kann getan werden, falls dieser nicht gezahlt wird? Diese Fragen stellt uns Wolfgang Büser in unserer Rubrik “Klartext mit Büser”.
Folgende Beiträge finden Sie in der Kategorie Rechtliches:
Sozialversicherung im Internet
Das Programm sv.net ist eine elektronische Ausfüllhilfe und ermöglicht es den Arbeitgebern, Beitragsnachweise und insbesondere Meldungen zur Sozialversicherung zu erstellen und diese an die Minijob-Zentrale oder eine andere Einzugsstelle zu übermitteln.
Urlaubsanspruch bleibt bei Wechsel in Teilzeit – auch bei Minijobs
Kann ein Vollzeitbeschäftigter vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen seinen Urlaub nicht nehmen, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht prozentual kürzen.
Beschäftigung von Schwerbehinderten – Fragen zum Arbeitsrecht
Aufgrund europarechtlicher Vorschriften in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist es Arbeitgebern verboten, Schwerbehinderte gegenüber gesunden Arbeitnehmern zu diskriminieren. Dies bezieht sich sowohl auf die Einstellung und den beruflichen Aufstieg als auch auf die Kündigung.
Besonderheiten bei Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen deren Behinderung benachteiligen. Jeder Arbeitgeber, der über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt, muss wenigstens fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Für kleinere Betriebe und Dienststellen bestehen Sonderregelungen.
Keine Insolvenzgeldumlage für Wohnungseigentümergemeinschaften
In seinem Urteil vom 23. Oktober 2014 (B 11 AL 6 / 14 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen.