Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer machen. In diesem Beitrag erklären wir die neue Regelung.
Folgende Beiträge finden Sie in der Kategorie Kurzfristige Minijobs:
Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale. In diesem Beitrag erklären wir, welche Information in der Rückmeldung enthalten ist und welche Vorteile Arbeitgeber dadurch haben.
Kurzfristige Beschäftigung: Änderung bei den Zeitgrenzen
Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Aufgrund eines BSG-Urteils hat sich bei der Anwendung der Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte eine Änderung ergeben. Wie die Zeitgrenzen bisher anzuwenden waren und was seit dem Urteil gilt, erklären wir in diesem Beitrag.
Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs wurden erneut ausgeweitet
Kurzfristige Minijobs sind gerade in der Saisonarbeit beliebt, insbesondere in der Landwirtschaft. Auch hier sind die Auswirkungen der Corona-Krise zu spüren: Viele Arbeitnehmer aus angrenzenden Ländern können ihren Minijob in Deutschland nicht aufnehmen. Bereits im Jahr 2020 wurden daher die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen angehoben. Um Arbeitgebern einen längeren Einsatz der noch zur Verfügung stehenden Saisonarbeitnehmer zu ermöglichen, werden die Zeitgrenzen auch in diesem Jahr ausgeweitet.
Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte – das gilt jetzt bei kurzfristigen Minijobs
Die Erntesaison hat begonnen und in der Landwirtschaft werden dringend Arbeitskräfte benötigt. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen ausländische Saisonarbeitnehmer aktuell nur in begrenztem Umfang einreisen. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen daher auf andere Arbeitskräfte zurückgreifen. Wir erklären, unter welchen Bedingungen Saisonarbeitskräfte als kurzfristige Minijobber und damit sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können.
Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden ausgeweitet
Kurzfristige Minijobs sind gerade in der Saisonarbeit beliebt, insbesondere in der Landwirtschaft. Auch hier sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren: Viele Arbeitnehmer aus angrenzenden Ländern können ihre kurzfristige Beschäftigung in Deutschland nicht aufnehmen.