Die Lage rund um den Coronavirus stellt viele Arbeitgeber vor Herausforderungen. Können Arbeitgeber ihre Minijobber aktuell nicht beschäftigen und haben die Minijobber keinen Anspruch auf Verdienst, sollten Arbeitgeber daran denken, der Minijob-Zentrale einen Null-Beitragsnachweis zu übermitteln. Wir erklären, wie das geht.
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Corona: Muss Nachbarschaftshilfe angemeldet werden und wo finde ich sie?
Durch die Corona-Pandemie ist die Bewegungsfreiheit vieler Menschen deutlich eingeschränkt. Erkrankte und unter Quarantäne stehende Personen dürfen sich nur in den eigenen vier Wänden aufhalten. Aber auch Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke setzen sich einem erhöhten Risiko aus, wenn sie das Haus für alltägliche Dinge wie zum Beispiel den Einkauf verlassen. Die Hilfsbereitschaft, diese Menschen zu unterstützen, ist sehr groß. Auch uns erreichen täglich viele Anfragen, wie unkompliziert geholfen werden kann und wo man seine Unterstützung anbieten kann.
Corona: Unbürokratische Hilfe für Minijob-Arbeitgeber bei Zahlungsrückständen
Die COVID-19-Pandemie erfasst zunehmend alle Lebensbereiche in Deutschland. Für viele Arbeitgeber wird es zusehends schwierig, die liquiden Mittel für die Zahlung der Abgaben für ihre Beschäftigten aufzubringen. Die Sozialversicherungsbeiträge für den Beschäftigungsmonat März 2020 sind am Freitag, den 27. März 2020, in ihrer voraussichtlichen Höhe fällig.
Coronavirus und Minijob – Ihre Fragen an uns
Das Coronavirus ist zu einem bestimmenden Thema für uns alle geworden und beeinflusst immer mehr den Arbeitsalltag. Minijobber und Minijob-Arbeitgeber sind von den Auswirkungen gleichermaßen betroffen.