Schon seit einiger Zeit spielt das Coronavirus eine große Rolle und das sowohl im Privat- als auch im Arbeitsleben. Nach und nach werden die schwerwiegenden Auswirkungen der Pandemie deutlich, die auch Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen stellen. Arbeitgeber haben Probleme ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollumfänglich zu beschäftigen, viele Arbeitgeber sehen sich gezwungen Kurzarbeit anzumelden und Zahlungsschwierigkeiten bestimmen den Alltag. Auch die Minijob-Zentrale wird täglich mit diesen Themen konfrontiert und ist sich der schwierigen Situation bewusst.
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Wertschätzung in der Corona-Krise: Auch Minijobber können steuerfreie Bonuszahlungen erhalten
Bis Ende des Jahres können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfreie Bonuszahlungen gewähren. Diese Zahlungen bleiben dann ebenfalls beitragsfrei in der Sozialversicherung. Damit würdigt die Bundesregierung besondere Leistungen von Beschäftigten in der Corona-Krise. Auch Minijobber profitieren hiervon. Was genau zu beachten ist und wie hoch diese Sonderzahlungen bei Minijobbern sein dürfen, erklären wir in diesem Beitrag.
Corona – Das ist bei Haushaltsjobs jetzt wichtig
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind weitreichend. Auch Minijobber in Privathaushalten und deren Arbeitgeber haben viele Fragen rund um die Haushaltsjobs. Unsere Antworten und weitere Informationen haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte – das gilt jetzt bei kurzfristigen Minijobs
Die Erntesaison hat begonnen und in der Landwirtschaft werden dringend Arbeitskräfte benötigt. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen ausländische Saisonarbeitnehmer aktuell nur in begrenztem Umfang einreisen. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen daher auf andere Arbeitskräfte zurückgreifen. Wir erklären, unter welchen Bedingungen Saisonarbeitskräfte als kurzfristige Minijobber und damit sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können.
Kurzarbeitergeld: So profitieren Minijobber im systemrelevanten Bereich
Aufgrund der Corona-Krise ordnen aktuell viele Unternehmen Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer an. Auf der anderen Seite besteht derzeit ein enormer zusätzlicher Bedarf an Arbeitskräften in systemrelevanten Bereichen, wie z. B. im Krankenhaus, in der Kinderbetreuung oder dem Lebensmittelhandel. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Verdienst aus einem Minijob im systemrelevanten Bereich nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Arbeitnehmer, für deren Hauptbeschäftigung Kurzarbeit angemeldet wurde, haben damit die Möglichkeit, einen Minijob ohne Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld auszuüben.
Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden ausgeweitet
Kurzfristige Minijobs sind gerade in der Saisonarbeit beliebt, insbesondere in der Landwirtschaft. Auch hier sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren: Viele Arbeitnehmer aus angrenzenden Ländern können ihre kurzfristige Beschäftigung in Deutschland nicht aufnehmen.