Ob 450-Euro-Minijob oder kurzfristige Beschäftigung: In den sogenannten Geringfügigkeits-Richtlinien finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle wichtigen Informationen rund um die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs.
Folgende Beiträge finden Sie in der Kategorie 450-Euro-Minijobs:
Sofortmeldungen im Minijob: Was Arbeitgeber beachten müssen
Nach monatelangen Schließungen dürfen nun viele Unternehmen wieder öffnen und Kunden empfangen. Um Besucher bewirtschaften zu können, stellen momentan insbesondere Bars, Biergärten und Restaurants neue Mitarbeiter ein – darunter natürlich auch Minijobber.
Kurzfristige Beschäftigung: Änderung bei den Zeitgrenzen
Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Aufgrund eines BSG-Urteils hat sich bei der Anwendung der Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte eine Änderung ergeben. Wie die Zeitgrenzen bisher anzuwenden waren und was seit dem Urteil gilt, erklären wir in diesem Beitrag.
Mehrere Minijobs neben Kurzarbeit – Geht das?
Vereinzelt können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht beschäftigen. Arbeitnehmer befinden sich daher noch in Kurzarbeit. Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit können Minijobs ein Weg sein, um den Einkommensverlust während dieser Zeit auszugleichen. Häufig stellt sich dann die Frage, ob während der Kurzarbeit noch ein zusätzlicher Minijob aufgenommen werden kann, auch wenn bereits ein Minijob ausgeübt wird. In unserem Beitrag erklären wir, ob das möglich ist.
Mitglied in einem Versorgungswerk: Das ist für Minijobber zu beachten
Frau Kneisel betreibt eine Apotheke und beabsichtigt, eine Apothekerin in der Elternzeit als Minijobberin einzustellen. Die Minijobberin ist als Apothekerin Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes und möchte, dass die Rentenversicherungsbeiträge aus dem Minijob an das Versorgungswerk der Apotheker gezahlt werden. Frau Kneisel möchte wissen, was sie bei der Einstellung und Meldung der Minijobberin beachten muss.
Mindestlohn steigt zum 1. Juli und zum 1. Oktober 2022 – Das gilt für Minijobs
Zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn erhöht. Im Juli steigt er von derzeit 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Im Oktober folgt dann die nächste Erhöhung auf 12 Euro je Stunde. Was die Anhebung für Minijobs bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.