Minijobberinnen und Minijobber können künftig 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Ab dem 1. Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber, finden Sie in diesem Beitrag.
Folgende Beiträge finden Sie in der Kategorie 450-Euro-Minijobs:
Die Jahresmeldung für 450-Euro-Minijobber steht an
Im Februar müssen gewerbliche Arbeitgeber wieder die Jahresmeldung für ihre 450-Euro-Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln. Weshalb die Meldung wichtig ist und welche Frist vom Arbeitgeber zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Minijob-Zentrale im Abo
Das Verfahren rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Minijob-Arbeitgeber wird weiter vereinfacht. Arbeitgeber können ab sofort die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abo beantragen. Was das bedeutet und wie das geht, erklären wir in diesem Beitrag.
Minijob neben der Altersvollrente: Höhere Hinzuverdienstgrenze auch in 2022
Rentner können sich mit einem 450-Euro-Minijob etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Geht der Hinzuverdienst über einen 450-Euro-Minijob hinaus, kann es jedoch zur Kürzung der Rente kommen. Bereits im Jahr 2020 wurde die Hinzuverdienstgrenze wegen der Corona-Pandemie erhöht und auch 2021 ist ein höherer Hinzuverdienst als bisher möglich. Was das für Altersvollrentner bedeutet, erklären wir Ihnen hier.
Minijobs: Das ändert sich im Jahr 2022
Mindestlohn, Umlagen, Fälligkeiten – auch im Jahr 2022 gelten bei Minijobs neue Regelungen, die für Arbeitgeber und Minijobber wichtig sind. Hier erfahren Sie, welche Neuigkeiten es für nächstes Jahr gibt.
Meldungen und Beitragsnachweise für Minijobber erstellen – So gehts mit sv.net
Wie melden gewerbliche Arbeitgeber einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale an? Und wie wird der Minijobber wieder abgemeldet? Viele Arbeitgeber nutzen hierfür die Software sv.net als Ausfüllhilfe. Zur neuen Version der Software hat es in letzter Zeit viele Nachfragen gegeben. In unseren Erklärvideos zeigen wir Schritt für Schritt, wie An- und Abmeldungen mit sv.net durchgeführt werden. Zusätzlich können sich Arbeitgeber auch darüber informieren, wie der Jahresverdienst gemeldet oder ein Beitragsnachweis erstellt wird.