Minijobs: Das ändert sich im Jahr 2022
Mindestlohn, Umlagen, Fälligkeiten – auch im Jahr 2022 gelten bei Minijobs neue Regelungen, die für Arbeitgeber und Minijobber wichtig sind. Hier erfahren Sie, welche Neuigkeiten es für nächstes Jahr gibt:
- Das sind die neuen Abgaben für einen Minijob im gewerblichen Bereich
- Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben
- Die neuen Fälligkeitstermine
- Angaben zum Krankenversicherungsschutz bei kurzfristigen Minijobs
- Kurzfristige Minijobs: Minijob-Zentrale gibt Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
- Steuer-ID ist im gewerblichen Minijob zu melden
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung in neuer Form
1. Das sind die neuen Abgaben für einen Minijob im gewerblichen Bereich
Zum 1. Januar 2022 sinken die Umlagen U1 und U2. Außerdem ist nach der noch nicht verabschiedeten Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 eine Senkung der Insolvenzgeldumlage geplant. Die übrigen Abgaben, die für einen Minijob im gewerblichen Bereich an die Minijob-Zentrale zu zahlen sind, bleiben unverändert. Hier unsere Übersicht:
450-Euro-Minjob | kurzfristiger Minijob | |
Krankenversicherung | 13 % | keine Abgabe |
Rentenversicherung | 15 % | keine Abgabe |
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung | 3,6 % | keine Abgabe |
Umlage für Aufwendungen bei Krankheit (U1) | 0,9 % | 0,9 % |
Umlage für Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) | 0,29 % | 0,29 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % | 0,09 % |
Steuer | 2 % Pauschsteuer oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers | 25 % pauschale Lohnsteuer oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers |
Gesetzliche Unfallversicherung (UV) | individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger | individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger |
2. Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben
Der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt er für alle Arbeitnehmer in Deutschland 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann nochmals auf 10,45 Euro pro Stunde.
Laut dem Entwurf des Koalitionsvertrages ist beabsichtigt, den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Weitere Informationen zu möglichen Auswirkungen auf einen Minijob finden Sie in unserem Blogbeitrag: Mindestlohn steigt zum 1. Juli – Das gilt für Minijobs
Ausführliche Informationen zur Entwicklung des Mindestlohns seit Januar 2021 können Sie unserem Blogbeitrag 2021: Mindestlohn steigt auch im Minijob stufenweise entnehmen.
3. Die neuen Fälligkeitstermine
Für Arbeitgeber von Minijobbern gelten jeden Monat feste Termine für die Übermittlung von Beitragsnachweisen und die Zahlung von Beiträgen. Die im nächsten Jahr geltenden Termine können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Fälligkeits- und Übermittlungstermine im Jahr 2022:
Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. |
Übermittlung des Beitragsnachweises bis: | 24. | 21. | 24. | 24. | 23. | 23. |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 27. | 24. | 29. | 27. | 27. | 28. |
Monat | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Übermittlung des Beitragsnachweises bis: | 24. | 24. | 25. | 24. | 23. | 22.1 |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 27. | 29. | 28. | 27. | 28. | 28.1 |
TIPP: Unter Tools und Hilfen auf unserer Internetseite können Sie die Termine für 2022 für Ihren mobilen Terminkalender unter Android und iOS herunterladen und direkt importieren.
Hinweis für Arbeitgeber mit Dauer-Beitragsnachweis
Viele Arbeitgeber reichen einen Dauer-Beitragsnachweis ein, wenn der Verdienst ihrer Arbeitnehmer monatlich gleich bleibt. Der Dauer-Beitragsnachweis gilt auch über den Jahreswechsel hinaus. Die Änderung der Umlagen zum 1. Januar 2022 passt die Minijob-Zentrale automatisch an. Arbeitgeber müssen also in der Regel keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen. Falls sich der Verdienst der Arbeitnehmer ändert, muss der Arbeitgeber einen neuen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Arbeitgeber, die ihre Beiträge überweisen, sollten außerdem daran denken, gegebenenfalls den Dauerauftrag bei ihrer Hausbank anzupassen. Mehr zum Thema Dauer-Beitragsnachweis und SEPA-Basislastschriftmandat gibt es auf unserer Internetseite.
4. Angaben zum Krankenversicherungsschutz bei kurzfristigen Minijobs
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer machen. Die neue Regelung erklären wir in unserem Blogbeitrag Kurzfristige Minijobs ab 2022: Angaben zum Krankenversicherungsschutz.
5. Kurzfristige Minijobs: Minijob-Zentrale gibt Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale. Welche Information in der Rückmeldung enthalten ist und welche Vorteile Arbeitgeber dadurch haben, erläutern wir in unserem Blogbeitrag Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten.
6. Steuer-ID ist auch im gewerblichen Minijob zu melden
Der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Neu ist für Arbeitgeber, dass sie ab dem Jahr 2022 neben ihrer Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln müssen. Weitere Informationen zur Steuer-ID finden Sie in unserem Blogbeitrag Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden.
7. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung in neuer Form
Arbeitgeber benötigen im Geschäftsalltag regelmäßig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um nachweisen zu können, dass sie ihren Beitragszahlungspflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen sind. Diese wird von der zuständigen Einzugsstelle ausgestellt. Bei Arbeitgebern von Minijobbern ist dies die Minijob-Zentrale.
In der Vergangenheit wurde von Seiten der Arbeitgeber der Wunsch geäußert, die Inhalte einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei allen Einzugsstellen zu vereinheitlichen. Die Vertreter der Krankenkassen sowie der GKV-Spitzenverband haben sich mittlerweile darauf verständigt, dass spätestens ab dem 1. Januar 2022 neue, einheitliche Muster von allen Einzugsstellen verwendet werden. Bei der Minijob-Zentrale kommt die neue Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits seit November 2021 zum Einsatz.
Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihren Betrieb? Diese können Sie direkt über unser Kontaktformular (Betreff “Unbedenklichkeitsbescheinigung”) beantragen.
Mehr Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Arbeitgeber in unserem Blogbeitrag Unbedenklichkeitsbescheinigung für Minijob-Arbeitgeber.
Hallo, ich habe eine Vollzeitbeschäftigung und daneben einen Minijob. Nun lese ich, dass sich 2022 etwas ändert. Bedeutet das dann, dass man die 450.- Euro nicht mehr steuerfrei bekommt? Und falls ja, wieviel wird dann abgezogen? Danke.
Hallo Gabi,
neben Ihrer Vollzeitbeschäftigung können Sie auch weiterhin einen Minijob ausüben. Geplant ist eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Verdienstgrenze im Minijob. Diese soll ab Oktober 2022 im Zuge der Mindestlohnerhöhung auf 520 Euro monatlich angepasst werden.
Die geringfügig entlohnten Minijobs sind sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, bis auf die Rentenversicherung. Haben Sie eine Befreiung beantragt, entfällt auch Ihr Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Steuern fallen für Minijobs grundsätzlich an. Meist übernimmt diese der Arbeitgeber pauschal, so dass der Arbeitnehmer keinen Steuerabzug merkt. Dahingehend ist keine Änderung geplant aktuell.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Mein Sohn studiert und bekommt BaföG. ab dem 01.06.2022 fängt er einen Job auf 450 € Basis an und verdient 533 €. Was muss er beachten? Wird sein BaföG dadurch gekürzt? Ist das noch ein Job auf 450 € Basis, bzw. 520 €-Basis oder wird er dadurch automatisch steuerpflichtig?
Danke im Voraus
Monika
Hallo Monika,
nach den aktuell geltenden Regelungen liegt ein 450-Euro-Minijob dem Grunde nach dann vor, wenn der monatliche Verdienst 450 Euro im Durchschnitt nicht überschreitet. Wenn Ihr Sohn monatlich 533 Euro im Durchschnitt verdient, handelt es sich nicht um einen 450-Euro-Minijob, sondern um einen Midijob. Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig und wird vom Arbeitgeber zur Krankenkasse gemeldet.
Ist die Beschäftigung von vorneherein befristet und dauert nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage, dann kann auch eine kurzfristige Beschäftigung in Frage kommen.
Der Arbeitgeber beurteilt die Beschäftigung zu Beginn und trifft die Entscheidung, ob es sich um einen Minijob oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Wir empfehlen Ihnen hier ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Über eventuelle Auswirkungen auf das BAföG informiert Sie das zuständige BAföG-Amt.
Vielleicht interessiert Sie dazu unser Magazinbeitrag Was Studenten über Minijobs wissen sollten
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
bekomme ich als Rentnerin die als Babysitterin einen Minijob 450€ ausübt den 300€ Strom Bonus?
vielen Dank im Voraus
Gabriela
Hallo Gabriela
die Bundesregierung sieht in ihrem zweiten Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vor. Laut der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022 soll dieser noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingebracht werden. Demnach sollen auch Erwerbstätige, die als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahren stehen die Regelungen unter Vorbehalt, somit können wir hierzu momentan noch keine verbindlichen Auskünfte erteilen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich erhalte die volle erwerbsminderungsrente, gelten dann ab 1.10.22, wenn die Erhöhung auf 520 Euro kommt, automatisch auch hier erhöhte Grenzen für den zuverdienst ?
Hallo Luise,
da das Gesetzgebungsverfahren zum “Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” noch nicht abgeschlossen ist, können wir an dieser Stelle noch keine Aussagen dazu treffen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahren stehen die Neuregelungen unter Vorbehalt. Wir werden Sie aber wie gewohnt über die aktuelle Entwicklung auf unseren Kanälen informieren.
Zu den Hinzuverdienstgrenzen zu einer Rente berät Sie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Morgen ,
ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Ich bekomme jetzt nur noch 415 Euro anstatt wie vorher 433,80 Euro , hat sich dieses Jahr irgendwas geändert ?
Lg
Sina
Hallo S.K.,
wir nehmen an, du übst den 450-Euro-Minijob rentenversicherungspflichtig aus uns deine Arbeitgeber zieht 16,20 Euro Eigenanteil für die Rentenversicherung von dem monatlichen Bruttoverdienst in Höhe von 450 Euro ab. Das entspricht den aktuellen 3,6 Prozent. Dieser Eigenanteil zur Rentenversicherung gilt unverändert seit 2018. Zur Klärung empfehlen wir Ihnen, dass Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Lieben Dank :-)
Liebes Team der Minijobzentrale
ich habe eine Frage, ich habe eine Vollzeitstelle (3600 Brutto) und möchte jetzt zusätzlich noch einen 450 Euro Job aufnehmen. Ist dieser Job steuerfrei?
Oder muss ich die 450 Euro, genauso wie meinen Vollzeitjob komplett mit Steuerklasse 3 versteuern?
LG Ute
Hallo Ute,
auch für einen 450-Euro-Minijob, den Sie neben Ihrer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben, fallen Steuern an. Der Arbeitgeber kann dabei wählen zwischen einer pauschalen Steuer – die sogenannte einheitliche Pauschsteuer – in Höhe von zwei Prozent oder der Anwendung Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale. Meist zahlt der Arbeitgeber die einheitliche Pauschsteuer, so dass Sie dann keinen Steuerabzug im Minijob haben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Meine Tochter ist 15 Jahre, Schülerin, und möchte in der Gastro Samstags in der Küche helfen.
Darf sie das bis max. 22.00 Uhr mit unserer Zustimmung?
Hallo Stöger,
unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetztes dürfen Jugendliche von 15 bis 17 Jahren zwischen 6 Uhr in der Früh und 20 Uhr abends arbeiten sein.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle keine umfassende rechtliche Beurteilung vornehmen können. Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs.
Konkrete Fragen zum Thema Jugendarbeitsschutzgesetz beantwortet Ihnen auch das Bürgertelefon des Bundesministerium für Jugend. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 201 791 30.
Lesetipp: Minijobs für Schüler: Mit Ferienjobs das Taschengeld aufbessern
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebes Team der Minijobzentrale
im Rahmen einer Tariferhöhung müssen wir eine vorausschauende Betrachtung der Minijobs anstellen.
Dürfen wir dabei bereits die Erhöhung der Entgeltgrenze auf 520 € ab 01.10.2022 in die vorausschauende Betrachtung mit einbeziehen?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Hallo Werner Stelzer,
mit der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde soll die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht werden. Bisher liegt jedoch lediglich der “Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” vor. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahren stehen die Neuregelungen unter Vorbehalt.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die geplante Erhöhung der Entgeltgrenze bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung nicht mit einzubeziehen. Die Erhöhung der Entgeltgrenze fließt erst ab dem Zeitpunkt in die versicherungsrechtliche Beurteilung ein, ab dem sie rechtswirksam ist. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist also voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2022 neu zu ermitteln.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, bleibt es beim neuen 520€-Minijob bei der pauschalsteuer von 2%?
Hallo Michael Miehling,
ja, es sind aktuell keine Änderungen vorgesehen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe zusätzlich zu einem Hauptjob einen Minijob. Durch Wegfall eines Einsatzgebietes arbeite ich nur noch 2 bis 3 Stunden pro Monat. Letzten Monat wurde mir 125% vom Lohn (SV) abgezogen, weil “175,00 €” als Ausgangspunkt genommen wurde. Davor war es immer abhängig vom Lohn. Ist das rechtens, dass jetzt immer 175,00 € genommen wird und mir dann kein Lohn mehr deswegen ausgezahlt wird?
Hallo Tabea,
die 175 Euro stellen im Bezug auf einen 450-Euro-Minijob die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung dar. Für die Berechnung der Pflichtbeiträge ist als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 175 Euro pro Kalendermonat zugrunde zu legen, wenn der Verdienst im 450-Euro-Minijob weniger als 175 Euro monatlich beträgt.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt nicht für Minijobber, die neben dem Minijob noch eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben. Der Rentenversicherungsbeitrag berechnet sich in diesen Fällen vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Ich habe zwei Nebenjob, neben meinem Hauptjob, muss ich für meinen Zweitjob Steuern zahlen?
Hallo Monika,
richtig, neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürfen Sie genau einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Hierbei ist die zeitliche Reihenfolge maßgebend, in welcher beide Minijobs aufgenommen werden. Der zeitlich zuerst gemeldete 450-Euro-Minijob bleibt für Sie sozialversicherungsfrei.
Jeder weitere – ggf. auch höher entlohnte – 450-Euro-Minijob wird zusammen mit der Hauptbeschäftigung sozialversicherungs- und steuerpflichtig an Ihre Krankenkasse gemeldet. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Verdienste aus beiden Minijobs zusammen 450 Euro überschreiten. Mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung fallen dann auch für Sie als Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in diesem zweiten Minijob an.
Auch die Versteuerung des Einkommens aus dem zweiten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung kann nicht mehr pauschal mit 2 Prozent erfolgen. Ihr Verdienst wird nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert. Alternativ ist grundsätzlich auch die Zahlung einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent möglich. Hierzu berät Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
Neben Ihrer Hauptbeschäftigung und dem 450-Euro-Minijob könnten Sie jedoch parallel noch einen kurzfristigen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Ein kurzfristiger Minijob wird nicht mit dem Hauptjob und dem 450-Euro-Minijob zusammengerechnet.
Vielleicht interessiert Sie hierzu auch unser Blogbeitrag: Hauptjob, 450-Euro-Minijob und kurzfristiger Minijob! Geht das?
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, gibt es für 70-Tage Kräfte auch im Jahr 2022 eine Erhöhung der Tage wie in 2020 und 2021?
Hallo Ingrid,
aktuell liegen uns keine Informationen zu einer weiteren Erhöhung der kurzfristigen Beschäftigung vor.
Sollte es zu einer Änderung kommen, werden wir über unseren Blog und dem Newsletter informieren.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebes Team,
wieviel darf man denn jährlich noch zusätzlich zu den 450€ im Monat an Sonderzahlungen, Überstunden, Urlaubs-oder Weihnachtsgeld dazuverdienen?
Vielen Dank!
Hallo Laura,
in die Verdienstgrenze von 5.400 Euro werden alle regelmäßigen Zahlungen – wie Ihr monatlicher Grundlohn – sowie einmalige Zahlungen, auf welche Sie regelmäßig Anspruch haben, eingerechnet. Hierzu zählen zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld bzw. Auszahlung von Überstunden.
Steuerfreie Einnahmen, zählen nicht zum regelmäßigen Verdienst und werden bei der Verdienstgrenze nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Zuschläge und Zuschüsse für tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Lesetipp: 450-Euro-Minijobs – Was zählt alles zum Verdienst?
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich bin 63 und beziehe eine Rente für langjährige Versicherte mit Abzügen.
Habe einen Minijob von 150€ und würde gerne wissen ob ich noch 300€, ohne Probleme mir der Rentenkasse zu bekommen, als zweiten Minijob hinzuverdienen darf?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort
Klaus
Hallo Klaus,
als Rentner können Sie mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn Sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Überschreiten Sie die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Tag,
ich bin arbeitssuchend gemeldet und möchte 1x in der Woche (5 Stunden) in der Sommerzeit (Mai-September) im Kiosk aushelfen. Bei Bedarf eventuell 2x in der Woche. Mein Arbeitgeber zahlt mir 14,00 € die Stunde. Bin ich ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung? Wie hoch sind die Abgaben im Monat für meinen Arbeitgeber? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Jorinde
Hallo Jorinde,
Minijobs unterscheiden sich in geringfügig entlohnte und kurzfristige Minijobs. Die geringfügig entlohnten sind im Verdienst auf durchschnittlich 450 Euro monatlich begrenzt. Die kurzfristigen Minijobs sind zeitlich auf 70 Arbeitstage oder drei Monate im Kalenderjahr begrenzt, im Entgelt besteht keine Begrenzung. Zu beachten ist bei kurzfristigen Minijobs die Berufsmäßigkeit. Die Beurteilung, um was für eine Beschäftigung es sich handelt, trifft der Arbeitgeber.
Für einen 450-Euro-Minijob fallen für den Arbeitgeber in der Regel pauschale Abgaben in Höhe von aktuell 31,28 Prozent auf den Verdienst des Minijobbers an. Hinzu kommt der individuelle Unfallversicherungsbeitrag bei der Berufsgenossenschaft.
Bei einem kurzfristigen Minijob sind keine Abgaben vom Arbeitgeber zur Sozialversicherung zu zahlen. Hier fallen die sogenannten Umlagen, je nach Wahl der Besteuerung die Pauschalsteuer und auch die Unfallversicherung an.
Eine genaue Übersicht der Abgaben finden Sie auf unserer Internetseite oder im Blogbeitrag Minijobs: Das ändert sich im Jahr 2022.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich habe einen Minijob (450.- monatl.) da ich hin und wieder mal in der Nacht arbeite kommen hier im Jahr ca. 100 bis 200 Euro Nachtzuschläge zusammen.
Was bedeutet das nun für mich?
Kann ich 5400 € jährlich + die Nachtzuschläge verdienen , oder ist es dann kein Minijob mehr.
DANKE
Hallo Arno,
laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, sind dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind. Sie unterliegen damit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt auch nicht zuzurechnen.
Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind jedoch Arbeitsentgelt und somit beitragspflichtig, wenn das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt.
Sofern Sie also einen Stundenlohn bis zu 25 Euro erzielen und die Nachtarbeit auch tatsächlich leisten, zählen die Zuschläge nicht zum Arbeitsentgelt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, wenn ich als Minijob 400€ im Monat arbeite und jetzt noch einen Minijob 450€ im Monat machen möchte, sind das insgesamt 850€ im Monat Wie kann die Steuer berechnet werden, wenn ich weiß, dass ich ein Kind habe? Danke
Hallo,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu dieser steuerrechtlichen Frage keine abschließende Antwort geben können, denn als Sozialversicherungsträger liegt unsere Kernkompetenz im Bereich des Sozialversicherungsrechts.
Grundsätzlich gilt, wenn mit mehreren 450-Euro-Minijobs die Verdienstgrenze von 450 Euro monatlich überschritten wird und somit Sozialversicherungspflicht eintritt, können die Arbeitgeber entweder die individuelle Lohnsteuer anwenden oder eine Pauschalsteuer mit 20 Prozent wählen, um die Beschäftigungen zu besteuern.
Allgemeine Informationen zur Besteuerung von 450-Euro-Minijobs erhalten Sie auf unserer Homepage. Konkrete Fragen beantwortet Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, ich arbeite in der Lohnbuchhaltung in einem Pflegedienst und alle unsere Pflegekräfte haben ein Stundenkonto, weil man ja am Ende des Geldes nicht automatisch auch das Ende der Schicht erreicht hat. Eigentlich hat sich die Arbeitszeit immer gut ausgeglichen, allerdings durch die Corona Ausfälle mussten die Minijobber jetzt doch öfter einspringen, als das insgesamt abzusehen war. Ich habe gelesen, dass die 450 € Grenze bis zu 3 Monaten im Jahr überschritten werden darf, wenn aus überraschenden Gründen der/die Minijobber/in öfter einspringen muss. Wie viel mehr darf er/sie denn dann verdienen? Das Doppelte Entgelt, das Dreifache oder???? – Man will ja nichts falsch machen und die Minijobber für ihr Hilfsbereitschaft dann zum Schluss bestrafen durch den Wechsel in einen Midi Job. Vielen Dank schon mal für die Antwort,
Hallo Heike,
wird die Verdienstgrenze von 450 Euro unvorhersehbar oder nur gelegentlich überschritten – etwa bei Krankheitsvertretungen – gilt die Beschäftigung weiterhin als Minijob. Dies darf allerdings auch nur bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum vorkommen.
Eine betragsmäßige Obergrenze für das Überschreiten gibt es hierbei nicht.
Der 12-Monats-Zeitraum ist in diesem Fall immer rückwirkend zu betrachten. Vom letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmonats wird ein Jahr zurück gerechnet.
Vielleicht interessiert Sie dazu auch unser Blogbeitrag Minijobber können auch mehr als 450 Euro verdienen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Thema: Überschreiten 450-Grenze.
Wir sind ein klein Konzern. Ein AN unserer Tochterunternehmen GmbH (Beteiligung 100%) ist durch Arbeitsunfall für drei Wochen ausgefallen. Wir haben einen AN von unserer Muttergesellschaft GmbH sofort an Tochterunternehmen GmbH entsendet, da eine Einstellung eines neuen AN so kurzfristig nicht möglich war. Durch diese Entsendung wurde bei diesem Minijober die 450-Grenze deutlich überschritten. Die Personalkosten werden wir an die Tochterunternehmen GmbH in Rechnung stellen.
Frage: Ist die Überschreitung der 450-Grenze aus dem oben beschriebenem Grund zulässig?
Oder müssen wir den Minijob beenden, weil die Krankheitsvertretung nicht direkt bei Muttergesellschaft (AG des entsendeten AN) erfolgt?
Ich bedanke mich im Voraus!
Hallo,
im vorliegenden Sachverhalt handelt es sich bei Mutter- und Tochterunternehmen rechtlich gesehen um zwei GmbHs, also auch um zwei verschiedene Arbeitgeber. Insofern ist jede Beschäftigung einzeln zu betrachten und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Aus diesem Grund kommt die Anwendung des gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreitens der 450-Euro-Verdienstgrenze (z. B. aufgrund von Krankheitsvertretung) hier nicht zum Tragen.
Übt der Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und überschreitet der Verdienst aus der Beschäftigung bei der Tochtergesellschaft zusammengerechnet mit dem Verdienst aus der Beschäftigung bei der Muttergesellschaft die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro, handelt es sich bei beiden Beschäftigungen nicht mehr um Minijobs. Sie sind sozialversicherungspflichtig bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu melden.
Sollte der Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, darf daneben nur ein 450-Euro-Minijob ausgeübt werden. Jeder weitere 450-Euro-Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – sozialversicherungspflichtig. Die Minijob-Regelungen gelten dabei stets für den zuerst aufgenommenen Minijob, die zeitlich später aufgenommene Beschäftigung (bei dem Tochterunternehmen) ist sozialversicherungspflichtig bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu melden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wir wollen eine Haushaltshilfe beschäftigen, die nur sechs Stunden im Monat kommen und dafür 90 € erhalten soll. Sollte/Müsste ich sie anmelden? Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist ja offenbar mindestens 32.55 € monatlich. Wieviel müsste ich zahlen, wieviel unsere Hilfe? Und wie sähe es mit dem Urlaubsanspruch aus?
Vielen Dank für eine Antwort, freundliche Grüße!
Hallo Mia M.,
ja, diese Beschäftigung ist anzumelden. Das geht ganz bequem online, per Post oder telefonisch.
Zur Rentenversicherung fallen für Arbeitgeber 5 Prozent des Bruttolohns an Abgaben an. Auch beim Mindestbeitrag richtet sich Ihr Rentenversicherungsanteil als Arbeitgeber nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers, also 5 Prozent von 90 Euro. Der Minijobber übernimmt in diesen Fällen die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag. Dieser ist von Ihnen als Arbeitgeber vom Lohn einzubehalten.
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient. Während Sie als Arbeitgeber immer Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, können sich Minijobber auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags befreien lassen.
Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen. Der jährliche Urlaubsanspruch ist abhängig von den Arbeitstagen pro Woche. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Minijobber an den einzelnen Tagen arbeitet.
Lesetipp: Wir haben mehrere Informationen in unseren Blog-Beiträgen zum Thema Urlaub und Urlaub berechnen leicht gemacht veröffentlicht.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo ??
Ich arbeite hauptberuflich als Lehrerin und habe ein Angebot als Dozentin an einer VHS ab September „nebenbei“ zu arbeiten.
Darf ich dann von September bis Dezember 4×450€ verdienen oder 5400€:4=1350€
Ich hatte noch nie einen Nebenjob.
Danke & viele Grüße
Hallo Nina S.,
die 5400 Euro ergeben eine jährliche Verdienstgrenze bei einer in 12 Monaten ununterbrochen ausgeübten Beschäftigung. Ein 450-Euro-Minijob liegt dem Grunde nach dann vor, wenn Ihr monatlicher Verdienst in diesen 12 Monaten die 450 Euro im Durchschnitt nicht überschreitet.
Ihr Arbeitgeber beurteilt Ihre Beschäftigung jeweils zu ihrem Beginn vorausschauend für maximal ein Jahr. Dieser 12-Monats-Zeitraum muss nicht unbedingt einem Kalenderjahr entsprechen. Beginnen Sie beispielsweise Ihre Beschäftigung erst im September 2022, nimmt Ihr Arbeitgeber die Beurteilung vorausschauend für den maximalen Zeitraum von September 2022 bis August 2023 vor.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Dozententätigkeiten sind in der Regel freiberuflich. Für eine Lehrtätigkeit wie bei ihnen können sie eigentlich 1800 Euro/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei dazu verdienen. Kann in der Steuererklärung auch so veranlagt werden, und geht idR auch problemlos durch.
Guten Morgen,
steigt der Sachbezug 2022 auch für Minijobber von 44 € auf 50 €?
Danke und freundliche Grüße
Gabi Niethammer
Hallo Gabi Niethammer,
ja, die Sachbezugsgrenze gilt für alle Arbeitnehmer gleichermaßen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich habe derzeit einen sogenannten Midijob bei ca. 490 € brutto. Würde die neue Beitragsgrenze von 450 auf 520 € umgesetzt, falle ich dann automatisch unter einen Minijob (nicht sozialversicherungspflichtig) ? Bzw. würde es dann eine Möglichkeit geben, dieses zu verhindern? (außer eine Stundenerhöhung)
Hallo Kai,
bei der letzten Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro galten zunächst sog. Bestandsschutzregelungen für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 400,01 bis 450,00 Euro. Sie blieben über den 31. Dezember 2012 hinaus bis zum 31. Dezember 2014 sozialversicherungspflichtig. Spätestens ab 1. Januar 2015, sofern die Bestandsschutzregelungen nicht bereits vorher aufgrund von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis ihre Wirkung verloren, waren die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als geringfügig entlohnt Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale zu melden.
Ob es eine ähnliche Regelung auch für die kommende Erhöhung geben wird, können wir zum heutigen Tag noch nicht sagen. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese zeitnah in einem neuen Blogbeitrag und auf unserer Internetseite bekannt geben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich würde gern wissen, ob ich durch die Anhebung der Verdienstgrenze von 450 € auf 520 € tatsächlich im Jahr 2022 9 x 450 € (Januar bis September) und 3 x 520 € (Oktober bis Dezember), insgesamt als 5610 €, verdienen darf?
Hallo Uwe Pacynski,
ja dem wäre so, wenn die Verdienstgrenze auf 520 Euro ab 1. Oktober 2022 angehoben wird.
Um die Entgeltgrenzen im 450-Euro-Minijob anzuheben bedarf es jedoch einer gesetzlichen Regelung. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen neuen Gesetzesbeschluss diesbezüglich und es gilt noch die 450-Euro-Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Ob und wann die Koalition eine Änderung gesetzlich beschließt, können wir noch nicht sagen.
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese zeitnah in einem neuen Blogbeitrag und auf unserer Internetseite bekannt geben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wie hoch sind die Abzüge, wenn ein Minijobber in einem Monat 165,– €uro verdient hat und im nächsten 40,–Euro und keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht besteht?
Hallo,
der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro monatlich. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.
Verdient der Minijobber weniger als 175 Euro im Monat, trägt der Arbeitgeber vom tatsächlichen Verdienst 15 Prozent des Pflichtbeitrages zur Rentenversicherung und der Minijobber die Differenz zu 32,55 Euro.
Mit dem Minijob-Rechner kann der vom Minijobber im gewerblichen Bereich aufzubringende Anteil zur Rentenversicherung ganz einfach ermittelt werden.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt nicht für Minijobber, die neben dem Minijob noch eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben oder
anderweitig rentenversicherungspflichtig sind, wie beispielsweise Auszubildende, Pflegepersonen, gewisse selbständig Tätige (Hebammen), Bezieher von Kranken- oder Übergangsgeld, Arbeitslosengeld I sowie Personen während der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Der Rentenversicherungsbeitrag berechnet sich in diesen Fällen vom tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
darf ein Werkstudent zusätzlich als Minijobber arbeiten?
Vielen Dank.
Hallo und guten Tag,
ja, neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung als Werkstudent, kann genau ein 450-Euro-Minijob ausgeübt werden. Außerdem ist auch eine kurzfristige Beschäftigung möglich.
Ob für Sie das sogenannte Werkstudentenprivileg Anwendung finden kann (Beschäftigung in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche), entscheidet Ihre zuständige Krankenkasse.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
müssen die Arbeitsverträge bis zum 01.10.2022 auf grund der Verschiebung der Midijobgrenze angepasst werden ? Oder reciht eine einfache Vereinbarung für die Anpassung des Arbietsentgelt
Hallo P.W,
für alle Beschäftigungen ist ausdrücklich geregelt, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind. Es reicht also eine kurze Niederschrift, in der die Vertragsbedingungen aufgeführt und vom Arbeitgeber unterschrieben sind.
Unser Lesetipp: Welche Unterlagen muss ein Minijob-Arbeitgeber führen?
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir ein Sozialversicherungsträger sind und unsere Kernkompetenz somit im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegt. Ihr Anliegen betrifft aber das Arbeitsrecht. Unsere Auskünfte zum Arbeitsrecht beschränken sich nur darauf, über die gesetzlichen Regelungen im Allgemeinen zu informieren, nicht hingegen hierzu zu beraten oder vorzugeben, wie diese in der Praxis umzusetzen sind. Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo*,
ich hätte folgende Frage: wenn man noch einen Minijob hat (ca. 380,- Br.), welcher zum 15.3.22 beendet wird und ab dem Febr22 einen Zusteller-Minijob (ca. 120,-€) annehmen würde, wodurch der monatliche Grenzbetrag v. 450,- nur im Feb 22 überschritten werden würde, aber hochgerechnet/im Jahr 2022 innerhalb des jährlichen Grenzbetrages liegt, kann der Feb 22 dann trotzdem unter die Minijob-Regelungen fallen? Oder wie müsste dieser eine Monat dann behandelt werden? Danke im Voraus.
Hallo N. Stöhr,
nur wenn Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, können Sie mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen. Dabei dürfen Sie aber während der gleichzeitig ausgeübten Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 450 Euro im Monat verdienen. In Ihrem genannten Beispiel handelt es sich um die Monate Februar und März 2022 in dem Sie mehrfach beschäftigt sind. Die Verdienstgrenze kann nicht eingehalten werden und somit müssen beide Arbeitgeber zu Ihrer Krankenkasse ummelden.
Haben Sie bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, ist daneben nur Platz für einen 450-Euro-Minijob. Dieser wäre von Ihrem 1. Minijob bis zum 15. März 2022 besetzt und somit müsste der zukünftige Arbeitgeber ab dem Februar 2022 zu Ihrer Krankenkasse melden. Ab dem 16. März 2022 kann dieser dann den Minijob wieder bei uns anmelden.
Lesetipp unser Blog-Beitrag: Ausübung mehrerer Minijobs gleichzeitig – Die Minijob-Zentrale
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Team , die Tochter 15 Jahre einer Kollegin würde gerne als Aushilfe bei unserem Reinigungs job 450 euro basis arbeiten !darf sie das ?
Hallo Frau Jeschke,
ja, die Tochter Ihrer Kollegin ist 15 Jahre alt und darf, mit Einwilligung der Eltern, als Aushilfe beschäftigt werden.
Informationen zum Jugendarbeitsschutz erhalten Sie auf unserer Homepage.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Liebe Mitabeiter*innen,
ab wann ändert sich in 2022 die Grenze von derzeit 450€ auf 520€. Ich kann dazu nirgends eine konkrete Angabe finden.
Gibt es schon ein verlälssliches Datum?
Viele Grüße
Julia
Hallo Julia M.,
die neue Regierung plant eventuell die Minijobgrenze auf 520 Euro im Monat zu erhöhen.
Um die Entgeltgrenzen im 450-Euro-Minijob anzuheben bedarf es jedoch einer gesetzlichen Regelung. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen neuen Gesetzesbeschluss diesbezüglich und es gilt noch die 450-Euro-Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Ob und wann die Koalition eine Änderung gesetzlich beschließt, können wir noch nicht sagen.
Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese zeitnah in einem neuen Blogbeitrag und auf unserer Internetseite bekannt geben.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Team, und zwar habe ich eine Vollzeitbeschäftigung und nebenbei werde ich am 01.02.2022 einen Minijob ausüben, wird da was abgerechnet außer jetzt mit dem Antrag auf RV Freibeitrag? Und im Krankheitsfall auch falls ich keine Abgaben zahlen wird da weiterhin der Lohn bezahlt?
MfG
Hallo Thomas,
als Arbeitnehmer in einem 450-Euro-Minijob fallen zur Sozialversicherung nur Beiträge zur Rentenversicherung für Sie an, es sei denn, Sie stellen schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber den Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Dann entfällt Ihr Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob.
Auch im Minijob haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Allerdings entsteht dieser erst nach vierwöchiger Dauer der Beschäftigung.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
ich arbeite in der Lohnbuchhaltung. Wir haben eine Minijobberin, die in Altersrente ist. Muss hierfür ab 2022 der Arbeitgeber zusätzlich zu den 13 % KV und 15 % RV noch den AG-Anteil der Arbeitslosenversicherung abführen.
Viele Grüße
Petra
Hallo Petra,
für geringfügig entlohnte Beschäftigungen hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen solche Pauschalbeiträge nicht an, auch dann nicht , wenn die Minijobberin Altersrente bezieht.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo
Habe einen Minijob,Rentner, 450,- Monat/ 5400 Jahr unregelmäßige Einsatzzeiten
Ist folgende Konstellation möglich oder muß ich hier steuerliche Nachteile befürchten:
Jan 330,-,Feb 850,- März 400,-,April 300,-,Mai 600,-,Juni 550,-,Juli 150,-…..,insgesamt 5400,-.
Gibt es eine Begrenzung bzgl der Anzahl der Monate mit mehr als 450,-?
Muß zwischen den Monaten mit Überschreitung der 450,- ein zeitlicher Abstand liegen?
Für eine zeitnahe Beantwortung wäre ich außerordentlich dankbar.
MFG
Burkhard
Hallo Burkhard,
ein 450-Euro-Minijob liegt dem Grunde nach dann vor, wenn Ihr monatlicher Verdienst 450 Euro im Durchschnitt nicht überschreitet. Bei einer in 12 Monaten ununterbrochen ausgeübten Beschäftigung ergibt sich so eine jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro. Ihr Arbeitgeber beurteilt Ihre Beschäftigung jeweils zu ihrem Beginn und bei jeder dauerhaften Veränderung vorausschauend für maximal ein Jahr. Monate, in welchen Sie nicht beschäftigt sind, dürfen bei dieser vorausschauenden Prognose nicht berücksichtigt werden.
Dieser 12-Monats-Zeitraum muss nicht unbedingt einem Kalenderjahr entsprechen. Beginnt eine Beschäftigung beispielsweise erst im März 2022, nimmt der Arbeitgeber die Beurteilung vorausschauend für den maximalen Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 vor. Steht bereits zu Beginn der Beschäftigung fest, dass diese nicht durchgehend für mindestens 12 Monate gegen Arbeitsentgelt besteht, ist die zulässige Arbeitsentgeltgrenze für den Gesamtzeitraum entsprechend zu reduzieren.
Überschreiten Sie die durchschnittliche Verdienstgrenze von 450 Euro kommt es darauf an, ob dies regelmäßig oder nur gelegentlich aus unvorhersehbaren Gründen passiert.
Hat der Arbeitnehmer einen schwankenden Lohn und überschreitet die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro nicht, ist die Anzahl der monatlichen Überschreitung nicht festgelegt, ebenso kein zeitlicher Abstand. So dürfte der Minijobber zum Beispiel 8 Monate jeweils einen Verdienst von 500 Euro bekommen und in den anderen 4 Monate jeweils 350 Euro. Die Grenze von 5.400 Euro wird nicht überschritten und es bleibt bei einem Minijob.
Daneben gibt es das gelegentliche Überschreiten aus unvorhersehbaren Gründen (zum Beispiel Krankheitsvertretung). Als gelegentlich gilt ein Zeitraum von bis zu 3 Monaten innerhalb der zurückliegenden 12 Monate. In diesem Fall darf auch die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro überschritten werden – der Minijob bleibt weiterhin bestehen. Ein bis zu 3-maliges Überschreiten der Verdienstgrenze aus unvorhersehbaren Gründen ist unschädlich für den Minijob.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Schönen guten Tag,
ich arbeite in der Lohnbuchhaltung. Wir haben jetzt folgende Info bekommen: Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat zur Überschreitung der 450-€-Grenze führt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, warum wir in den Arbeitsverträgen die maximale Arbeitszeit erfassen müssen. Hier habe ich mehrmals gelesen, dass es im Prinzip nur darauf ankommt, dass unter dem Strich alles stimmt, also max. 5400 € und nicht den Mindestlohn unterschreiten.
Ist das nicht ein Widerspruch? Wofür muss man dann die maximale monatliche Arbeitszeit erfassen?
Viele Grüße
Manuela
Hallo Manuela,
in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind die Bedingungen für Arbeit auf Abruf geregelt. Diese ist nicht pauschal für alle Minijob-Arbeitsverhältnisse anzuwenden.
Wenn Arbeitgeber und Minijobber eine Vereinbarung für „Arbeit auf Abruf“ geschlossen haben, müssen gesetzlich festgelegte Vorgaben zur Dauer der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beachtet werden. Arbeit auf Abruf liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem wechselnden Arbeitsanfall im Betrieb zu erbringen hat. Diese extreme Variante der Flexibilisierung von Arbeitszeiten betrifft praktisch ausschließlich Teilzeitkräfte. Daher ist die wesentliche gesetzliche Regelung zum Thema Arbeit auf Abruf auch in § 12 TzBfG enthalten. Wenn die „Arbeit auf Abruf“ ein Minijob bleiben soll, müssen Arbeitgeber mit dem Minijobber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festlegen.
Die Regelung des § 12 Absatz 1 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) ist nicht neu. Eine Abruf-Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Ist das nicht der Fall, galt bereits in der Vergangenheit (bis 31.12.2018) eine Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart. Diese Stundenzahl hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2019 auf 20 Stunden erhöht. Damit will der Gesetzgeber einen wirksamen Anreiz setzen, tatsächlich eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festzulegen.
Weitere Informationen zur „Arbeit auf Abruf“ erteilt auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales . Das Bürgertelefon zum Thema Arbeitsrecht erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Grundsätzlich gilt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Minijobber ist nicht zwingend. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Minijobber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen. Das gilt für alle Minijobber, die nicht nur vorübergehend – höchstens einen Monat – als Aushilfe arbeiten. Der schriftliche Nachweis muss unter anderem auch Angaben zur vereinbarten Arbeitszeit enthalten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss jedoch eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wie eine rechtssichere arbeitsvertragliche Vereinbarung aussehen muss, erfahren Sie zum Beispiel bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Vielleicht interessiert Sie auch unser Blog-Beitrag: Arbeit auf Abruf – Worauf Minijob-Arbeitgeber seit 2019 achten müssen!
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Minijobzentrale, der Verdienst eines Minijobs wird aktuell ja nicht auf Kurzarbeitergeld angerechnet. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist diese Regelung bis 03/22 befristet. Ist denn im Gespräch, diese Regelung zu verlängern? Danke für eine Einschätzung. Herzliche Grüße
Hallo Andreas,
für eine Regelung über den 31. März 2022 hinaus liegen uns bisher keine Informationen vor. Diese Entscheidung trifft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Moin Team Minijobzentrale,
muss bei einer Beschäftigung immer auch eine mindest Stundenzahl erbracht werden oder darf auch pauschal ein Betrag gezahlt werden ?
bei meinen Minijob wird manchmal mehr zeit gebraucht aber auch mal weniger das kommt immer auf den zustand der einen hilfebedürftigen Person an.
Bis her wurde mir aber nur ein kontingent von 12 std im Monat gewährt mit dem ich hin und wider in ein Konflikt komme da ich dann vorzeitig meine Arbeit bänden muss und mein (Chef) darüber sehr enttäuscht ist (die 12std. wurden von der Behörde festgelegt). die Arbeit die anfällt ist aber nicht in 12std. zu schaffen. (haushaltsübliche dinge wie Wäsche waschen kochen Einkäufe(seit Corona) ect.
vielleicht können sie mir da weiter helfen!
Hallo Toni,
die vertragliche Gestaltung erfolgt grundsätzlich immer individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In Abhängigkeit mit dem aktuell gültigen Mindestlohn von 9,82 Euro darf ein Minijobber im Monat ca. 45,82 Stunden arbeiten, um die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nicht zu überschreiten. Arbeitgeber haben die Einhaltung des Mindestlohn zu beachten. Hierfür ist eine sogenannte Stundenaufzeichnung notwendig.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro auch angehoben??
Hallo Renate,
bisher gibt es keine Änderung der gesetzlichen Grundlage im Sozialgesetzbuch – Viertes Buch (SGB IV). Ob und wann es zur Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob kommen wird, steht noch in Frage.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wenn ich eine kurzfristige Beschäftigung ab 01.12.21, die über den Jahreswechsel vereinbart wird (bis Febr. 22), mit allen kurzfristigen Beschäftigungen ab 01.01.21 prüfe,
muss ich dann im Jahr 22 bei einer neuen kurzfristigen Beschäftigung ab 01.06.22 auch die Beschäftigung ab 01.01.22 (Begann im alten Jahr) in die neue Prüfung einbeziehen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Emma,
ja das ist korrekt. Für die kurzfristige Beschäftigung ab Juni 2022 sind die Arbeitstage der kurzfristigen Beschäftigung von Januar und Februar 2022 mit anzurechnen beim Prüfen der Zeitgrenze.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Team Minijobzentrale,
aber das würde ja bedeuten, dass die Beschäftigung vom 01.12.21 bis 28.02.22 zweimal in die Prüfungen einfließt, nämlich im alten und im neuen Jahr !?
Im alten Jahr sogar die gesamte Beschäftigung v. 01.12.21 – 28.02.22, im neuen Jahr ab 01.01.22 – 28.02.22?
Vielen Dank im Voraus
und
mit freundlichen Grüßen
Hallo Emma,
dazu beschreiben die Geringfügigkeits-Richtilinien in Abschnitt B, Punkt 2.3.2 zur Zusammenrechenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen, dass jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung zu prüfen ist, ob diese zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen die maßgebenden Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschreitet. Dabei werden Beschäftigungen, die im Vorjahr begonnen haben, nur mit der im laufenden Kalenderjahr liegenden Beschäftigungszeit berücksichtigt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
was ändert sich bei einem rentner der noch einen minijob nach geht ?
Hallo Dirk,
der Rentner als Arbeitnehmer in einem 450-Euro-Minijob wäre von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes betroffen, falls er nicht bereits einen vereinbarten Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn verdient.
Und er muss als Arbeitnehmer im 450-Euro-Minijob dem Arbeitgeber seine Steuer-ID mitteilen, falls nicht bereits geschehen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Minijobzentrale,
ich habe einen Haupt- und einen Nebenjob, Meine Frage: ich war über die BfA 6 Wochen zur REHA-Kur, bekomme ich da auch von dem Arbeitgeber meines minijobs (da bin ich auch rentenversichert) ein Unterhaltsgeld oder ähnliches ?
Danke für die Antwort
Grüße Karin
Hallo Karin,
Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, wenn sie infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind. Vorausgesetzt die Beschäftigung im Minijob besteht schon vier Wochen. Bei einer Reha kann es ab der siebten Woche Leistungen von der Rentenversicherung geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Abgaben Änderungen im gewerblichen Bereich
Gelten die Änderungen auch für einen Minijob im Privathaushalt, oder nur für gewerblich?
Hallo Dorit,
in diesem Beitrag gehen wir speziell auf die Änderungen für den gewerblichen Minijob ein. Die Änderung in den Umlagesätzen U1 und U2 trifft allerdings sowohl für den gewerblichen Minijob, als auch für den Minijob im Privathaushalt zu.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo, stehen Minijobbern bei einem Einsatz in einer anderen Filiale (Dienstreise?) Fahrgeld bzw. eine Verpflegungspauschale zu hängt das vom Inhalt des Arbeitsvertrages ab?
Hallo Annette,
wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass wir ein Sozialversicherungsträger sind und unsere Kernkompetenz somit im Bereich des Sozialversicherungsrechts liegt. Ihr Anliegen betrifft aber das Arbeitsrecht.
Unsere Auskünfte zum Arbeitsrecht beschränken sich nur darauf, über die gesetzlichen Regelungen zu informieren.
Zu arbeitsrechtlichen Fragen informiert das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Abend!
Ich bin grade etwas verwirrt, was die Meldungen an den Rentenversicherungsträger anbelangt und wegen dem Beitrag, den ich entrichte. Im Endeffekt habe ich ja jetzt zwei Rentenversicherungsträger, wenn ich jetzt da nicht völlig falsch theorisiere. Als da wäre DRVB und der Träger der Minijob_Zentrale. Wie verhält es sich dann später, (z.Zt beziehe ich ErwerbsmindRente) in die “Regelaltersrente” gehe??? Wie gebe ich das bei der Einkommenssteuer an? Enstehen mir nicht Nachteile durch 2 Träger?
Grüsse
Melle
Hallo Melanie,
die Minjob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs. Sie nimmt Meldungen zur Sozialversicherung entgegen und zieht die Abgaben für Minijobs ein. Ihr Rentenversicherungskonto wird von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung geführt. Die Minijob-Zentrale leitet diesem Träger die eingegangenen Meldungen zur Sozialversicherung Ihres Arbeitgebers über die Zeiten des Minijobs weiter, ebenso wie die Beiträge zur Rentenversicherung.
Ob ein Minijob in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss, hängt von der angewendeten Besteuerung ab. Wendet der Arbeitgeber die individuelle Lohnsteuer über Ihr Lohnsteuermerkmal an, geben Sie den Lohn in der Steuererklärung an. Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Team,
müssen wir als Wohnungseigentümergemeinschaft die Steuer-Id unseres Hausmeisters angeben?
Gruß, Susanne
Hallo Susanne,
ja, Sie müssen die Steuer-ID des Arbeitnehmers in Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung (Jahres- und Abmeldung), die Sie ab 1. Januar 2022 an die Minijob-Zentrale übermitteln, angeben.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht eine Ausnahme hinsichtlich der Steuernummer des Arbeitgebers, also der WEG. Sofern die WEG keine Steuernummer vom Finanzamt erhält, ist das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung auszunullen.
Weitere Informationen zur Steuernummer finden Sie auch in unserem FAQ.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Muß eine WEG (Wohnungseigentümergem) die Insolvenzgeldversicherung (INSO) bezahlen.?
Hallo Fritz,
Wohnungseigentümergemeinschaften für die ein Insolvenzverfahren nach § 11 Absatz 2 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht – WoEigG – ausgeschlossen ist, müssen die Insolvenzgeldumlage grundsätzlich nicht zahlen.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo zusammen,
sind sie doch so nett und bieten obige Angaben als PDF zum Ausdrucken an.
So kann man die Seite nur schlecht für die eigenen Unterlagen ausdrucken.
Dank
Hallo Andreas,
im Feld “Artikel teilen” befindet sich das Icon zum Drucken. Über Printfriently.com können Sie vom Blog-Beitrag eine PDF-Datei erzeugen und drucken.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Minijobzentrale,
mein Sohn hat letztes Jahr das Abitur gemacht. Er will diese Jahr studieren und bis zum Studium 3 Monate jobben. Aktuell hat er einen Arbeitgeber gefunden. Meiner Ansicht nach darf er für 3 Monate einen kurzfristigen Minijob in Vollzeit annehmen und Familienversichert bleiben- oder? Auch wenn er noch keine Immatrikulationsbescheinigung hat. Wichtig ist doch nur den Zeitraum im Vertrag von max. 3 Monaten festzulegen und dann nicht über 450 Euro bis Jahresende verdienen?
Der AG meint, das geht nur mit Immatrikulationsbescheinigung die kurzfristige Beschäftigung .
Danke
mit Freundlichen Grüßen
DZ
Hallo Darja,
der Arbeitgeber hat die Aufgabe die Beschäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen. Dazu befragt er den Arbeitnehmer mit Hilfe eine Personalfragebogens. Das die kurzfristige Beschäftigung nur bei Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung möglich ist, kann nicht bestätigt werden. Auch die erklärte Absicht des Arbeitnehmers zur Aufnahme eines Studiums an eine Hochschule ist zulässig, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang steht.
Kurzfristige Minijobs müssen schon vor Beginn der Beschäftigung zeitlich begrenzt werden. Sie dürfen maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage andauern. Generell besteht bei kurzfristigen Minijobs keine Verdienstbeschränkung.
Wird jedoch mehr als 450 Euro monatlich verdient, müssen Arbeitgeber zusätzlich prüfen, ob der Minijob berufsmäßig ausgeübt wird. Wer berufsmäßig arbeitet, darf nicht im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs beschäftigt werden. Diese Beschäftigungen wären dann sozialversicherungspflichtig und bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.
Fragen zur Familienversicherung beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse.
Lesetipp: Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Minijobzentrale,
ich habe einen Hauptjob von 2.800€ netto und möchte noch Hausmeistertätigkeiten ausüben für weitere 240€ im Monat, mein Hausmeister-AG hat mich angeblich angemeldet aber ich habe keinerlei Nachweise dafür, alles wurde mündlich abgemacht, muss ich jetzt noch etwas Beachten und läuft das alles konform ab? Muss ich bei meiner Lohnsteuer was beachten (Anlage N)?
Vielen Dank und herzliche Grüße an das Team der Minijob-Zentrale
Hallo Stefan,
als Minijobber müssen Sie sich nicht um Formalitäten wie Ihre Meldung zur Sozialversicherung oder Ihre Abgaben kümmern. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Minijob-Zentrale und berechnet die Abgaben. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, hält Ihr Arbeitgeber Ihren Beitragsanteil zur Rentenversicherung von Ihrem Verdienst ein und zahlt ihn mit seinen Abgaben monatlich an die Minijob-Zentrale. Als 450-Euro-Minijobber können Sie sich auch auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags zur Rentenversicherung befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen.
Minijobs sind steuerpflichtig. Bei 450-Euro-Minijobs bestimmt der Arbeitgeber die Art der Besteuerung und entscheidet, ob der Minijob pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers.
Meist zahlen Arbeitgeber die einheitliche Pauschsteuer. Diese stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt.
Ihr Arbeitgeber muss Sie ebenso zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Es wäre aber schon gut, wenn ihr Minijob-AG ihnen die Anmeldung und Jahresmeldungen gibt. Dann haben sie für sich Nachweise.
Es wäre aber schon gut, wenn ihr Minijob-AG ihnen die Anmeldung und Jahresmeldungen gibt. Dann haben sie für sich Nachweise.
Hallo
im Moment ist die 520.- Euro Minijob Grenze ja noch nicht offiziell raus….
ich hatte einen 450 Euro Job, bin nun aber seit 1 Jahr versteuert worden, da ich diese Grenze leider minimal überschritten habe. Verdiene jetzt mit Steuerklasse 6 –> nur 330.- Euro netto …. :-(
ich freue mich natürlich über eine Anhebung dieser Minijob Grenze.
Da der Mindeststundenlohn auch anhoben wurde, reduziert sich ja die wöchentliche Arbeitszeit. Mir persönlich ist das eher zweitrangig, denn ich habe sowieso 15 Euro Stundenlohn.
Meine Frage ist nun:
… da ich gelesen habe, dass der AG nun auch Sozialabgaben zahlen muss von einem Minijob … gehen mir vom monatlichen Verdienst außer den 2% Pauschalsteuer sonst noch irgendwelche Abzüge weg?
Hallo Marsha,
um die Entgeltgrenze im 450-Euro-Minijob anzuheben, bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Aktuell wird das jedoch in keiner Gesetzesvorlage thematisiert. Ob und wann es tatsächlich zur Erhöhung der monatlichen Entgeltgrenze kommt, steht zum jetzigen Zeitpunkt in Frage.
Der Arbeitgeber zahlt seit Einführung des Minijobs 2003 pauschale Abgaben zur Kranken- und Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer in einem 450-Euro Minijob fallen zum jetzigen Zeitpunkt nur die Beiträge zur Rentenversicherung an, es sei denn, der Minijobber nutzt die Option, sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien zu lassen und stellt schriftlich den Befreiungsantrag beim Arbeitgeber.
Der Minijob ist steuerpflichtig. Bei 450-Euro-Minijobs bestimmen die Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers. Bei Anwendung der einheitlichen Pauschsteuer kann diese auch auf den Arbeitnehmer “abgewälzt” und vom Verdienst einbehalten werden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Guten Morgen, ist es geplant, beim Minijob die Grenze von 450,00 € auf 500,00 € anzuheben? Es ist zwar schön, dass der Mindestlohn erhöht wird, aber dadurch geht die Stundenzahl herunter, die der Arbeitnehmer arbeiten kann. Für einen Minijob im Privathaushalt ist das nicht unbedingt günstig (z. B. wenn Kinder regelmäßig zum Kindergarten gebracht und aus dem Kindergarten abgeholt werden sollen). Kinder benötigen jeden Tag unterschiedlich viel Zeit. Und einfach zwei 450,00 €-Jobs an zwei verschiedene Menschen geben, ist hier auch keine Lösung. Viele Grüße Manuela
Hallo Manuela,
zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keinen Gesetzesbeschluss über eine Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob. Ob und wann es dazu kommen wird, bleibt abzuwarten.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale