Wie melde ich als Arbeitgeber meinen Minijobber bei der Minijob-Zentrale an? Welche Arbeitsrechte habe ich als Minijobber? Egal, welche Frage Sie zu Minijobs haben – die Broschüren der Minijob-Zentrale geben Antwort. Wir haben unser umfangreiches Informationsangebot für Sie aktualisiert. Alle Broschüren stehen auf der Website der Minijob-Zentrale kostenlos zum Download bereit.
Unsere Broschüren für gewerbliche Minijobs:
1. Minijobs im gewerblichen Bereich
Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die gesetzlichen Regelungen der Minijobs im gewerblichen Bereich. Wir erklären ausführlich, welche Arten von Minijobs es gibt, wieviel Abgaben gezahlt werden müssen, welche Leistungsansprüche aus Minijobs entstehen und worauf Sie beim Versicherungs-, Beitrags- und Arbeitsrecht achten müssen.
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2. Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers
In dieser Broschüre erfahren insbesondere neue Arbeitgeber und Existenzgründer, was zu tun ist, um Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. >> Zum Download
3. Gleiches Recht für alle – Arbeitsrecht für Minijobber
Diese Broschüre informiert kompakt und praxisnah über das Arbeitsrecht für Minijobber. Sie erklärt, dass Minijobber keine Arbeitnehmer 2. Klasse sind.
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4. Mit Minijobs die Rente sichern
Wir zeigen, welche Vorteile sich aus der Rentenversicherungspflicht für Minijobber ergeben und wie sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auswirkt. >> Zum Download
5. Informationen für Arbeitnehmer – Wissenswertes über Minijobs
Diese Broschüre wendet sich gezielt an Arbeitnehmer und erklärt, was Minijobber wissen müssen, bevor sie ihre Tätigkeit auf 450-Euro-Basis oder nur kurzfristig aufnehmen. >> Zum Download
6. Gewerbliche Minijobs – Informationen zur Beitragszahlung
Diese Broschüre erklärt Arbeitgebern von Minijobbern, wie die Abgaben an die Minijob-Zentrale gemeldet und abgerechnet werden. >> Zum Download
7. Arbeitszeitkonten für Minijobber
Das Führen von Arbeitszeitkonten ist auch für 450-Euro-Minijobs möglich. Allerdings müssen Arbeitgeber hierfür bestimmte Vorgaben beachten, die für die Sozialversicherung wichtig sind. Diese Broschüre informiert Arbeitgeber und Arbeitnehmer über alles Wissenswerte rund um das Thema Arbeitszeitkonten. >> Zum Download
8. Meldungen für Minijobber
Gewerbliche Arbeitgeber müssen der Minijob-Zentrale für jeden geringfügig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung übermitteln. Mit dieser Broschüre erklären wir, wie das geht und was gemeldet werden muss. >> Zum Download
Unsere Broschüren für Minijobs in Privathaushalten:
9. Minijobs in Privathaushalten: Risiken vermeiden – Vorteile nutzen!
Mit dieser Broschüre erhalten Sie umfassende Informationen über Minijobs in Privathaushalten und das Haushaltsscheck-Verfahren. Denn: Nur angemeldete Helfer im Haushalt arbeiten legal. Außerdem profitieren die Arbeitgeber von vielen Vorteilen. >> Zum Download
10. Katalog der Tätigkeiten im Haushaltsscheck-Verfahren
In dieser Broschüre erfahren Sie, welche Tätigkeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen und über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden können. >> Zum Download
Sehr geehrtes Team der Minijob- Zentrale,
ich habe einen Minijob mit mal 4, mal 5 Tage in der Woche aber immer zwischen
10 – 15 Stunden. Habe in manchen Monaten Überstunden. Werden diese an den bezahlten Urlaub zugerechnet, oder wie wird dies gehandhabt? —
Außerdem bin 90 % schwerbehindert mit Kennzeichen „G“. Früher im Berufsleben gab es 4 Tage Sonderurlaub — gibt es den Sonderurlaub auch beim Minijob und wenn ja, wieviel Tage?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Herbert Schäfer
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Hallo Herr Schäfer,
das Bundesurlaubsgesetz gesteht jedem Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr zu. Sehen Tarif-oder Arbeitsverträge einen längeren Urlaubsanspruch vor, gilt auch dieser entsprechend für den Minijobber.
Einen Anspruch auf 24 Werktage im Jahr haben Beschäftigte, die an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Gewöhnlich gilt aber beispielsweise für die meisten Minijobs, dass diese nicht an 6 Tagen in der Woche ausgeübt werden.
Daher wird der jährliche Urlaubsanspruch abhängig von den Arbeitstagen pro Woche anteilig berechnet. Hierbei ist egal, wie viele Stunden der Mitarbeiter an den einzelnen Tagen arbeitet. Bei der Berechnung Ihres individuellen Mindestanspruches hilft Ihnen sicher unser Urlaubsrechner für Minijobber: http://t1p.de/MJZE-Urlaubsrechner
Schwerbehinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich hatte erwartet, dass Sie mir rechtzeitig am Jahresanfang auf diesem Wege die aktuellen Beitragssätze mitteilen. Das wäre einfacher gewesen, als sie im Internet zu suchen. Das, was ich bisher an Mitteilungen von Ihnen erhalte, betrifft mich bzw. meinen Verein fast überhaupt nicht. Sie können mich also aus der Verteilerliste streichen, wenn nicht einmal das Wichtigste darin enthalten ist.
Mit freundlichem Gruß
Renate Kiekuth
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Hallo Frau Kiekuth,
über aktuelle Themen informieren wir Sie regelmäßig im Rahmen dieses Blogs.
Die für 2019 gültigen Beitragssätze und Fälligkeiten finden Sie in unserem Beitrag vom 17. Dezember 2018: http://t1p.de/Minijobs-2019.
Gern erhalten Sie aktuelle Informationen auch zum Beispiel über unseren Newsletter. Diesen abonnieren Sie ganz einfach auf unserer Homepage: http://t1p.de/MJZE-Newsletter. Unter dem gleichen Link kann der Newsletter auch abbestellt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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