aktualisiert am 22. November 2017
Wir erklären Ihnen, welche Ansprüche Minijobber mit einem kleinen Eigenanteil in der Rentenversicherung erzielen können.
Nachgefragt! von Sabrina aus Speyer:
Nächste Woche werde ich als Kassiererin einen 450-Euro-Minijob anfangen. Jetzt hat mich mein zukünftiger Arbeitgeber gefragt, ob ich Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen will. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob mir das was bringt?
Beantwortet! von Susan aus dem Service-Center:
Hallo Sabrina,
als Minijobberin sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Bereich haben Sie mit einem kleinen Eigenanteil von derzeit 3,7 % somit Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung (RV).
Ab 1.1.18 beträgt der volle Beitrag zur RV 3,6 %
Mit Ihren Beiträgen zur Rentenversicherung ist jeder Beschäftigungsmonat auch ein Wartezeitmonat für Ihr Rentenkonto. Die Wartezeitmonate sind wichtig, wenn Sie zum Beispiel mal eine Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung benötigen oder vor dem Regelaltersrentenbeginn vorzeitig in Rente gehen möchten. Außerdem können Sie selbst und auch Ihr Ehepartner die staatliche Förderung für Ihre private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren umfassend über Auswirkungen der Rentenversicherungspflicht unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände. Wir empfehlen Ihnen zur Klärung der Frage, welche konkreten Auswirkungen die Rentenversicherungspflicht in einem Minijob für Sie haben, eine individuelle Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Deutsche Rentenversicherung
- Link: Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
- Tel.: (08 00) 10 00 48 00
Falls Sie diese Vorteile nicht nutzen wollen, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Sie zahlen dann keinen Eigenanteil in Höhe von 3,7 % (3,6 % ab 1.1.18) und erhalten Ihren Verdienst ohne Abzüge.
Viel Spaß in Ihrem neuen Job!
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Nachgefragt (3): Rente und Hinzuverdienstgrenze
Hallo, wie wird denn der Renterversicherungsbetrag berechnet, wenn man 2 Minjobs hat? Lt. Rechner wird bei einem Minijob (Haushalt) bei 150,-€ Gehalt 25,05 Beitrag durch die Haushaltshilfe fällig. Würde sich dieser Betrag bei 2. Minijob gleichen Gehalts dann verdoppeln, oder würde der Rentenbetrag aus den gesamten 300€ Gehalt errechnet? Das wären lt. Rechner dann 40,80€. Müssen die beiden Arbeitgeber darüber informiert werden?
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Hallo Gerti,
bei Beschäftigungen im Privathaushalt berechnet die Minijob-Zentrale die Beiträge und zieht den Eigenanteil des Minijobbers – sofern dieser rentenversicherungspflichtig ist – zusammen mit den übrigen Abgaben zweimal jährlich vom Konto des Arbeitgebers ein.
Den Eigenanteil des Minijobbers behalten sich die Arbeitgeber monatlich vom Verdienst ein.
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.
Diese Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gilt nicht für Minijobber, die neben dem Minijob zum Beispiel noch einen weiteren rentenversicherungspflichtigen Minijob ausüben und zusammen über 175 Euro monatlich verdienen. Der Rentenversicherungsbeitrag berechnet sich in diesen Fällen vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Um diese Berechnungen korrekt vornehmen zu können, ist es notwendig, dass alle Ihre Arbeitgeber über Ihre Beschäftigungsverhältnisse informiert sind.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort! Das habe ich verstanden, weiß aber leider immer noch nicht, ob die Rentenbeiträge von 2 Minijobs ( Haushalt) gertrennt berechnet werden, oder ob hierfür die Summe aus beiden herangezogen wird.
Und wie würde es sich verhalten, wenn man einen Minijob im Haushalt hat, und einen gewerblich?
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Hallo Gerti,
übersteigt die Summe der Entgelte Ihrer beiden Minijobs monatlich 175 Euro, so berechnet jeder Arbeitgeber getrennt die Rentenbeiträge von dem bei ihm entstandenen Verdienst.
Beispiel:
Arbeitgeber A (gewerblich): monatlicher Verdienst 150 Euro
Arbeitgeber B (Privathaushalt): monatlicher Verdienst 150 Euro
In Summe überschreitet der Verdienst die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro. Daher berechnet jeder Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge von dem bei ihm erzielten monatlichen Verdienst.
Arbeitgeber A berechnet seinen Rentenversicherungsbeitrag von 150 Euro, somit 15 Prozent Arbeitgeberpauschalbeitrag (22,50 Euro) und 3,7 Prozent Arbeitnehmeranteil (5,55 Euro).
Arbeitgeber B berechnet seinen Rentenversicherungsbeitrag von 150 Euro, somit 5 Prozent Arbeitgeberpauschalbeitrag (7,50 Euro) und 13,7 Prozent Arbeitnehmeranteil (20,55 Euro).
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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Nachtrag zu meinem vorherigen Kommentar: Ich beziehe eine vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung, habe seit Februar 2016 einen MiniJob und würde es begrüßen, wenn ich ab 2017 meine Rente durch meinen MiniJob steigern könnte.
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Hallo Herr Pocha,
der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung wird als Solidarbeitrag an die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung weitergeleitet. Der Arbeitgeber zahlt diesen Beitrag auch, wenn der Minijobber bereits eine Altersvollrente bezieht.
In dem Fall wirkt sich der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht nachträglich auf die Rentenhöhe aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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WAS PASSIERT MIT DEN RENTEN BEITRÄGE DIE MEIN ARBEITGEBER AN DIE RENTENVERSICHERUNG BEZAHLT WEIL ICH ZU NIEDRIGE RENTE HABE KONNTE ICH KEINEN EIGNEN ANTEIL AN DIE RENTENVERSICHERUNG BEZAHLEN HABE SEIT 2006 gehe ich einen neben Job erst auf 450 EURO UND SEIT EINIGEN JAHREN HABE ICH EINEN TEILZEIT JOB SEIT 10 JAHREN WIE VERRECHNET SICH DAS:
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Hallo Herr Pocha,
aus dem Pauschalbeitrag Ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung erwerben Sie anteilige Ansprüche auf Leistungen. Das bedeutet, dass Sie anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erhalten und Ihr erzieltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente anteilig berücksichtigt wird und diese somit steigert.
Wenn Sie wissen möchten, wie genau sich die gezahlten Pauschalbeiträge aus Ihrem Minijob auf die Höhe Ihrer Rente auswirken, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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Wie ist es bei Rentner die seit 2006 einen `Neben Job nach gehen und der Arbeitgeber bezahlt Beiträge für die Rentenversicherung.
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18,9 % bekommen und 3,9% bezahlen=15% Gewinn
Ich habe eine hohe Lebenserwartung,da lohnt es sich noch mit 73 auch ohne
rückwirkend. Bürgermeisterkandidat
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