Michaela haben wir Ihnen schon beim Blick in unser Service-Center kurz vorgestellt. Heute informiert sie in unserer Rubrik „Nachgefragt“ darüber, an wen Arbeitgeber eine Adressänderung mitteilen können.
Nachgefragt von Reiner aus Berlin:
Ich betreibe einen Autoreifenhandel und ziehe mit meiner Firma um. Reicht es aus, wenn ich Ihnen meine neue Geschäftsadresse mitteile?
Beantwortet! von Michaela aus unserem Service-Center:
Hallo Reiner,
wir bitten Sie, Ihre Änderungen in den Adressdaten (z. B. Betriebsname, Adresse) dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. Die geänderten Anschriften übermittelt der Betriebsnummern-Service allen Trägern der Sozialversicherung und somit auch der Minijob-Zentrale.
Den Betriebsnummern-Service erreichen Sie wie folgt:
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
66088 Saarbrücken
Tel: 0800 45555 20
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Internet: arbeitsagentur.de
Weitere Informationen zum Betriebsnummern-Service hat die Bundesagentur für Arbeit in einem Flyer zusammengefasst.
Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen und erfolgreichen Umzug!
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Warum der Betriebsnummernserice der Bundesagentur melden? Reicht es nicht aus eine Krankenkasse nach Wahl eine „Betriebsdatenpflege“ nach DEÜV zu melden (z. B. über sv.net)?
Hallo Berardi,
richtig! Sie haben auch die Möglichkeit, eine Anschriftenänderung mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) maschinell zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
das Blog-Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für Ihre Antwort!