Im dritten Teil unserer neuen Rubrik „Nachgefragt“ erklärt Maik aus unserem Service-Center den Unterschied zwischen der Hinzuverdienstgrenze für Rentner und der Verdienstgrenze von Minijobs.
Nachgefragt von Hildegard aus Emden:
Ich bekomme eine Rente und verdiene mir als Kinderbetreuerin mit einem Minijob etwas dazu. In meinem Rentenbescheid wurde ich jetzt über meine Hinzuverdienstgrenze informiert. Gibt es hier eigentlich einen Unterschied zur üblichen Verdienstgrenze bei Minijobs?
Beantwortet von Maik aus unserem Service-Center:
Ja, es gibt einen Unterschied zwischen der Verdienstgrenze bei Minijobs und der Hinzuverdienstgrenze für Rentenbezieher.
- Verdienstgrenze für Minijobs
Ein 450-Euro-Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt durchschnittlich im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Das entspricht einer jährlichen Verdienstgrenze von 5.400 Euro. Zu berücksichtigen sind auch einmalige Einahmen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich in der Regel nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Ausführliche Informationen zur Verdienstgrenze für Minijobs finden Sie hier.
- Hinzuverdienstgrenze für Rentenbezieher
Die Hinzuverdienstgrenze regelt dagegen, wie viel ein Rentner zu seiner gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf. Abhängig von der Rentenart existieren unterschiedlich hohe Hinzuverdienstgrenzen, die bei Nichtbeachtung zur Kürzung bzw. zum Wegfall der Rente führen können. Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze wurde Ihnen in Ihrem Rentenbescheid mitgeteilt.
Allgemeine Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie hier.
Weitere Beiträge aus unserer Rubrik „Nachgefragt“:
Nachgefragt (16): Was passiert, wenn ein Beitragsnachweis zu spät übermittelt wird?
Nachgefragt (15): Unfallversicherung bei Minijobbern
Nachgefragt (14): Weihnachtsgeld für Minijobber
Nachgefragt (13): Krankenversicherung für Minijobber
Nachgefragt (12): Mit Rentenversicherungspflicht volle Ansprüche sichern
Nachgefragt (11): Einfache Anmeldung einer Haushaltshilfe
Nachgefragt (10): Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung
Nachgefragt (9): Lohnfortzahlung auch für Minijobber
Nachgefragt (8): Kosten einer Haushaltshilfe
Nachgefragt (7): Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
Nachgefragt (6): Vollständigkeit von Meldungen
Nachgefragt (5): Studenten mit mehreren Jobs
Nachgefragt (4): Änderung der Geschäftsadresse
Nachgefragt (3): Rente und Hinzuverdienstgrenze
Können bei einem Altersrentner die Höchstverdienstgrenze von 5400 € auch in 5 oder 6 Monaten verdient werden?
Für die Rente ist es kein Problem; es ist dann aber kein Minijob mehr.
Hallo Andrea,
das ist grundsätzlich richtig.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo Herr Marnett,
Ihre genannte Verdienstgrenze von 5.400 Euro gilt für einen 450-Euro-Minijob, wenn Sie ihn ununterbrochen in 12 Monaten ausgeübt haben. Arbeiten Sie beispielsweise nur 6 Monate, wird die Entgeltgrenze anteilig berechnet (6 x 450 Euro = 2700 Euro). Diese Verdienstgrenze gilt unabhängig davon, ob Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Üben Sie einen kurzfristigen Minijob aus, welcher auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate begrenzt ist, können Sie weit mehr verdienen. Hier spielt der Verdienst aus Sicht der Sozialversicherung keine Rolle. Die Einnahmen bleiben sozialversicherungsfrei, müssen jedoch versteuert werden. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage: http://t1p.de/MJZE-kurzfristig-gewerbliche-Minijobs
Sollten Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt von Seiten des Rentenbezuges eine Hinzuverdienstgrenze. Dieser Wert beträgt 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen sogar unbegrenzt verdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe ihrer Rente auswirkt.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo
Ich habe eine Frage zur Anrechnung /Freibetrag bei einer kleinen witwenrente die ich beziehe. Nebenbei arbeite ich noch halbtags in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und würde gerne wissen ob ich als Haushaltshilfe noch zusätzlich etwas steuerfrei und vor allen Dingen ohne Kürzung der Rente hinzuverdienen darf.
Danke
Guten Tag,
haben Sie als Minijobberin eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, können Sie daneben einen 450-Euro-Minijob ausüben.
Bezieher von Witwen-, Witwer-, Erziehungs- und Waisenrenten haben dabei einen individuellen Freibetrag, bis zu dem Einkünfte nicht angerechnet werden. Ein alleiniger 450-Euro-Minijob liegt innerhalb des Freibetrages und hat somit keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Überschreitet ein Bezieher dieser Rente den Freibetrag, z. B. durch mehrere Beschäftigungen, richtet sich die Höhe seiner Hinterbliebenenrente danach, wie viel er mit seinen weiteren Einkommen insgesamt verdient. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger informiert über die Höhe Ihres Freibetrages.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo ich habe eine Altersrente ohne Abschläge verdiene mir monatlich noch 450Euro hinzu seit zwei Monaten zieht mir meine Firma bei der ich angestellt bin krankenversicherungsbeitrage ab ist das rechtlich es heißt doch das man ohne Abschläge hinzuverdienen kann
Guten Tag Frau Garber,
in der Krankenversicherung fällt für Sie, im Rahmen eines 450-Euro-Minijobs, kein Beitrag an. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge in Höhe von insgesamt 31,29 Prozent. Sie, als Arbeitnehmerin sind lediglich in der Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 3,7 Prozent vom Arbeitsentgelt. Auf Antrag ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Ohne die Abgabe eines Befreiungsantrages endet die Rentenversicherungspflicht automatisch mit Eintritt in die Regelaltersrente. Dann erhalten Sie die 450 Euro ohne Abzüge.
Freundliche Grüße
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo liebes Team,
seit diesem Jahr gibt es die sogenannte Flexi-Rente, wie wirkt sich ein Mini-Job bei einem Altersvollrentner/Frührentner/Erwerbsminterungsrentner auf seine derzeitige Rentenzahlung bzw. des nächsten Jahres aus, wenn er sich nicht von der Versicherungspflicht der Rentenversicherung im 450€ -Job befreien läßt?
Vielen Dank und noch einen schönen Tag!
Monika Poschinger
Guten Tag Frau Poschinger,
nimmt ein Altersvollrentner ab dem 1. Januar 2017 einen 450-Euro-Minijob auf, ist er ab diesem Jahr rentenversicherungspflichtig bis er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Der Minijobber kann sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Unabhängig von der Entscheidung des Minijobbers zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Pauschalbeitrag in Höhe vom 15 Prozent zur Rentenversicherung.
Dieser Beitrag wird bis zum Erreichen der Regelaltersrente rentensteigernd berücksichtigt.
Das Arbeiten über die persönliche Altersgrenze ist seit 1. Januar 2017 attraktiver, denn jetzt können Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben in ihrem Minijob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und Pflichtbeiträge zahlen. Durch diese zusätzlichen Rentenbeiträge des Arbeitnehmers und den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent erhöht sich die Rente ab der Rentenanpassung im darauffolgendem Jahr.
Beispiel:
David E. übt nach Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2017 neben seiner Rente vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 450 Euro aus.
Hierauf hat er neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt rund 200 Euro gezahlt. Ab 1. Juli 2019 würde sich seine Rente daher nach heutigen Werten um 4,83 Euro erhöhen.
Erwerbsminderungsrentner
Für einige Personen können sich Nachteile für ihre spätere Rentenleistung ergeben, wenn sie rentenversicherungspflichtig sind. Daher empfiehlt die Minijob-Zentrale Beziehern von Erwerbsminderungs- oder Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten eine individuelle Beratung bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder den Versicherungsämtern.
Weiterführende Imformationen zur Flexi-Rente erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und unter folgenden Link:http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03a_flexirentengesetz/00_flexirente_index_node.html
Beachten Sie bitte auch unseren Blog-Beitrag vom 27. Juni 2017 zum Thema „Wie viel darf ich als Altersvollrentner hinzuverdienen“.https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/27/wie-viel-darf-ich-als-altersvollrentner-im-minijob-verdienen-nachgefragt-folge-19
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Wird bei der Zuverdienstgrenze der Brutto-Lohn oder der Netto-Lohn für Rentner, die schon mit 63 Jahren vor Erreichen der Altersgrenze in Ruhestand gegangen sind, angerechnet ??
Hallo,
es wird Ihr Bruttoverdienst angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
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Leider können wir Ihnen keine Auskunft geben, in welchen Fallgestaltungen die Hinzuverdienstgrenze unter 450 Euro liegt, da das von Fall zu Fall verschieden ist. Wir empfehlen daher immer, diese Auskunft individuell bei dem zuständigen Leistungserbringer zu erfragen.
Es gibt keinen Fall. Bei der Erwerbsminderungsrente und bei den Altersrenten liegt die Grenze immer bei 450 EUR als unterste Grenze.
Der Satz ist schlichtweg falsch und irreführend. :-(
Hallo Frau Klein,
vielen Dank für Ihren hilfreichen Hinweis. Sie haben recht. Wir haben unseren Beitrag aktualisiert und den irreführenden Satz heraus genommen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag!
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
In welchen Fällen liegt die individuelle Hinzuverdienstgrenze unter 450€?